Busse und Bahnen

Tarifrunde TV-N 2024

29.07.2024

Mobilität für alle und gute Arbeit für die Beschäftigten im ÖPNV


  • Hintergrundinformationen

    Warum jetzt gemeinsam für den ÖPNV?

    Lange Wartezeiten, überfüllte Busse, Fahrtausfälle oder keine Busverbindung auf dem Land? Ob wir zur Schule fahren, zur Arbeit oder von der Party nach Hause: Wir alle sind täglich auf den Nahverkehr angewiesen. Doch die aktuelle Politik verhindert, dass wir gut mobil sein können. So kann es nicht weitergehen.

    Was fordern wir von der Politik?

    Der Nahverkehr kann verdoppelt werden, wenn jetzt investiert wird. Auf dem Land und in der Stadt wäre mit genügend Personal, mehr Bussen und Bahnen und günstigen Tickets mehr Mobilität für alle möglich – bei weniger Verkehrsbelastung. Die Bundesregierung kann wie beim Deutschlandticket den ÖPNV jetzt direkt mit unterstützen.

    Wie können wir das erreichen?

    Im Frühjahr, wenn bundesweit Beschäftigte im Kommunalen Nahverkehr über ihre Arbeitsbedingungen verhandeln, wollen wir mit einer großen Bewegung für den ÖPNV die Politik zum Handeln bringen. Dafür haben wir uns als Fahrgäste, Klimabewegung, ÖPNV-Beschäftigte und Gewerkschaft ver.di unter dem Motto #wirfahrenzusammen zusammengetan.

    Was haben die Arbeitsbedingungen mit mir als Fahrgast zu tun?

    Täglich kommt es durch hohe Krankenstände und den Personalmangel zu Fahrtausfällen. Schon jetzt fehlen ca. 80.000 Beschäftigte. Einen guten und verlässlichen ÖPNV wird es nur geben, wenn sich endlich die Arbeitsbedingungen ändern.

    Wie kann ich unterstützen?

    Unterstütze jetzt die Forderungen mit Deiner Unterschrift, sammle Unterschriften bei Freund:innen, Familie und Kolleg:innen und erkundige Dich nach den regionalen #wirfahrenzusammen-Gruppen. Gemeinsam bringen wir die Unterschriften direkt zu den politischen Verantwortlichen und zeigen, wie viele Menschen einen guten ÖPNV wollen. Wenn Anfang 2024 die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr für bessere Arbeitsbedingungen streiten, stehen wir an ihrer Seite.

     

  • Werde Kampagnenbotschafter*in

    Wie bereits in der Tarifrunde 2020 gibt es auch in der aktuellen TV-N Runde wieder die Möglichkeit Kampagnenbotschafter*in zu werden.

    Was machen Kampagnenbotschafter*innen?

    Kampagnenbotschafter*innen unterstützen in ihrem Betrieb die bestehenden Strukturen. Denn auch da, wo wir fitte Betriebsratsgremien und eine funktionierende Vertrauensleute-Struktur haben, sind Tarifkampagnen, die jede*n Beschäftigte*n erreichen sollen, aufreibend, sodass wir jeden zusätzlichen Menschen gut gebrauchen können. Für die Dauer der Tarifkampagne unterstützen Kampagnenbotschafter*innen aktiv die gewerkschaftliche Arbeit vor Ort. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Gewerkschaftssekretär*innen und in Online-Aktionskonferenzen bekommen Sie alle Informationen, die dafür notwendig sind.  

    Wie wird man Kampagnenbotschafter*in?

    Wer Kampagnenbotschafter*in werden möchte, meldet sich einfach mit dem untenstehenden Anmeldebogen bei der/dem zuständigen Gewerkschaftssekretär*in an und ist dabei! Solltet ihr nicht wissen, wer für euren Betrieb zuständig ist, könnt ihr entweder hier nachschauen oder schreibt eine Mail an bussebahnen@verdi.de

    Doppelfunktion: Kabo, VL, BR, TK-Mitglied?

    Jede*r, die/der im Betrieb aktiv die Tarifkampagne unterstützt, kann natürlich Kampagnenbotschafter*in sein. Ganz gleich, welche Funktionen er/sie noch bekleidet. 

    Gibt es eine Freistellung oder besonderen Schutz?

    In unseren Betrieben und Tarifverträgen und sogar in Gesetzen haben wir für viele Tätigkeiten oder Funktionen Freistellungen und Schutzrechte verankert. Aber ohne ehrenamtliches Engagement in der Freizeit funktioniert Gewerkschaftsarbeit nicht. Kampagnenbotschafter*innen arbeiten ehrenamtlich. Und sind dabei durch das Grundgesetz geschützt... und durch uns.  

    Je mehr Kolleg*innen die Tarifkampagne zu ihrer Angelegenheit machen, desto stabiler ist die Arbeitskampfbewegung!

    Hier könnt Ihr den Meldebogen herunterladen:

     

  • Social Media und Messenger

    Instagram und Facebook

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    Kampagne:
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  • Material

  • Pressemappe

    Hier findet ihr alle Pressemeldungen des ver.di Bundesvorstands sowie der ver.di Landesbezirke zu der laufenden Tarifrunde TV-N 2024 für den kommunalen Nahverkehr.

     

Tarifverhandlungen nach Bundesländern


  • Schleswig-Holstein

    27.03.2024

    In der fünften Verhandlungsrunde wurde ein Tarifergebnis erzielt!

    In der heutigen Verhandlungsrunde wurde nach mehreren konstruktiven Sondierungsrunden von den Arbeitgebern ein Verhandlungsangebot unterbreitet, das die Tarifkommission bewertete und anschließend als Tarifergebnis annahm. In die Diskussion ist dabei eingeflossen, dass unsere Hauptforderung die geforderte Arbeitszeitreduzierung jetzt früher umgesetzt wird und wir die Arbeitszeit durch die zusätzlichen zwei Entlastungstage auf 37 Stunden und 12 Minuten über die Laufzeit reduzieren konnten. Des Weiteren konnten wir durchsetzen, dass die Entlastungsstage ab 2024 für alle Beschäftigten wirksam sind. Somit wird nun auch der Entlastungstag aus der letzten Mantelrunde bei allen Beschäftigten umgesetzt und ein umstrittener Manteltarifbestandteil angepasst.

    Ausführliche Informationen findet Ihr in unserer Tarifinfo.

     

    19.02.2024

    Auch die vierte Verhandlungsrunde am 19. Februar wurde erfolglos beendet! 

    Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit - unsere Kernforderung - auf unter 37,5 Stunden will der Arbeitgeber nicht vereinbaren und bietet eine Arbeitszeitreduzierung in folgenden Schritten:

    • zum 01.01.2026 → 38,5 Stunden/Wochenarbeitszeit
    • zum 01.01.2027 → 38,0 Stunden/Wochenarbeitszeit
    • zum 01.01.2028 → 37,5 Stunden/Wochenarbeitszeit
    • und eine frühestmögliche weitere Reduzierung der Wochenarbeitszeit ab 01.01.2030

    Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit, wie von uns gefordert auf unter 37,5 Stunden, käme also erst in sechs Jahren ins Gespräch!

    Die weiteren Einzelheiten zum Verhandlungsstand lest ihr im Tarifinfo #4.

    Unsere Forderungen bleiben bestehen! Bis zum nächsten Verhandlungstermin, geplant für den 27. März, werden wir nicht warten. Sollte die Arbeitgeberseite uns keinen vorherigen Verhandlungstermin inklusive einem verbesserten Angebot anbieten, erhöhen wir den Druck!

     

    07.02.2024

    In der zweiten Verhandlungsrunde wurde deutlich, dass die Arbeitgeber davon ausgehen, dass sie mit minimalen Ausgleichszahlungen die von uns geforderte Entlastung abkaufen können - und das zudem noch mit einer Ungleichbehandlung der Kolleg*innen. Das Angebot der Arbeitgeberseite, das die Tarifkommission als pure Provokation bewertet, findet ihr im Tarifinfo #3.

     

    22.01.2024

    Die erste Verhandlungsrunde in Schleswig-Holstein fand überraschend ein schnelles Ende - es wurde viel gesprochen, aber nichts bewegt. Die Arbeitgeberseite findet, dass Entlastung nicht nötig sei, es ausreichend Fahrpersonal gäbe und dass zur Aufrechterhaltung der Dienste individuell mehr gearbeitet werden müsse. Die Verhandlungskommission hat das "Angebot" der Arbeitgeberseite selbstverständlich einstimmig abgelehnt.

    Mehr Infos gibt es im Tarifinfo #2.

     

    05.12.2023

    Entlastung Jetzt! Personalmangel, lange Schichten, geteilte Dienste, häufige kurze Dienstwechsel, extrem hohe Krankenstände, hunderte Überstunden führen zu gesundheitsschädlichen Belastungen bei den Beschäftigten im Nahverkehr. Das muss sich dringend ändern, denn nur so können wir die Fachkräfte der Zukunft gewinnen und den ÖPNV als wesentlichen Baustein der Verkehrswende gestalten.

    Am 5. Dezember 2023 haben wir die Lösungen, unsere Forderungen an die Arbeitgeber übergeben! Die Beschäftigten in Schleswig-Holstein (TV-N) fordern jetzt:

    • 35-Stunden-Woche
    • maximale Schichtlänge zehn Stunden
    • Samstagszuschlag 25 Prozent ganzen Tag
    • drei Tage mehr Urlaub für ver.di-Mitglieder
    • zwei Tage Freistellung für Gewerkschaftsarbeit
    • Streichung Lohngruppe 7a Überführung in die 7
    • zwölf Monate Laufzeit

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

  • Hamburg

    27.03.2024

    Tarifergebnis TV-N VHH erzielt - jetzt entscheiden die Mitglieder!

    Am 27. März konnte eine Einigung in der Tarifrunde für die Beschäftigten der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) erzielt werden. Die zentralen Forderungen, mit denen die Verhandlungskommission in die Tarifrunde gegangen ist, drehten sich um Urlaub, Zuschläge und Sonderzahlungen.

    Mit der starken Unterstützung der organisierten Beschäftigten im Rücken konnte folgendes Tarifergebnis erzielt werden:

    Entlastung durch mehr Urlaub

    • Der Mindesturlaub steigt 2025 um vier Tage von bisher 25 auf 29 Tage.
    • Ab 2026 bekommen alle 30 Tage.
    • Ab sofort gelten der 24. und der 31. Dezember als arbeitsfreie bzw. dienstfreie Tage. 

    Entlastung durch bessere Dienstlängen

    • Ab dem Fahrplanwechsel 2024/2025 gilt:
      • Rüstzeit wird Arbeitszeit: 15 Minuten zum Dienstbeginn gilt als bezahlte Arbeitszeit.
      • Reduzierung der maximalen Dienstlängen auf 9:40 Stunden inklusive 15 Minuten Rüstzeit.
      • Maximale Schichtlänge für geteilte Dienste wird reduziert auf 13:30 Stunden inklusive 15 Minuten Rüstzeit.
      • Bei einer Dienstlänge über 13:15 Stunden gibt es eine Zulage von 25 Euro. Für geteilte Dienste, die unter 13:15 Stunden sind, beträgt die Zulage zehn Euro.
      • Mindestruhezeit erhöht sich auf 10:30 Stunden für geteilte Dienste und auf 11:00 Stunden für ungeteilte Dienste

    • Ab dem Fahrplanwechsel 2025/2026 gilt zusätzlich:
      • weitere Reduzierung der maximalen Dienstlängen auf 9:30 Stunden inklusive 15 Minuten Rüstzeit
      • weitere Reduzierung der maximalen Schichtlänge für geteilte Dienste auf 13:20 Stunden inklusive 15 Minuten Rüstzeit
      • Die Zulage von 25 Euro gibt es schon ab einer Dienstlänge über 13:00 Stunden. Die Zulage von zehn Euro gibt es für geteilte Dienste bereits bei einer Dienstlänge bis 13:00 Stunden 

    Höhere Zuschläge ab 1. April 2024

    • Einführung eines Zuschlags für Samstagsarbeit von 20 Prozent pro Stunde (6:00 bis 24:00 Uhr)
    • Erhöhung des Nachtzuschlags auf 25 Prozent pro Stunde (22:00 bis 6:00 Uhr); vorher zwei Euro pro Stunde
    • Erhöhung des Sonntagszuschlags auf 25 Prozent pro Stunde; vorher zwei Euro pro Stunde
    • Verdopplung des Feiertagszuschlags von 25 auf 50 Prozent
    • Zuschläge sind jetzt auch addierbar
    • Verdopplung der Zulage für Technik, Pflegehalle und Tankdienste auf acht Euro die Stunde
    • Zulage geteilte Dienste zehn Euro bis Fahrplanwechsel 2024/2025 (höhere Rüstpauschale)

    Sonderzahlung: Noch in diesem Jahr 2024 erhöht sich das Urlaubsgeld auf 1.000 Euro und die Jahressonderzahlung ebenfalls auf 1.000 Euro. Auszubildende bekommen jeweils die Hälfte.

    Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2025.

    Über diesen Abschluss entscheiden jetzt die Mitglieder: Die Tarifkommission hat zu diesem Abschluss eine Mitgliederbefragung beschlossen, die in der ersten Aprilwoche startet.

    Das ausführliche Ergebnis lest ihr im Tarifinfo #7 VHH.

     

    07.03.2024

    Tarifergebnis TV-N Hamburger HOCHBAHN erzielt

    Kurz vor Ende des 7. März konnte eine Einigung in der Tarifrunde zu zentralen Entlastungsthemen - Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich und Reduzierung der maximalen Dienstlänge - erzielt werden. Solche Entlastungen führen am Ende zu einem erhöhten Personalaufwand und die HOCHBAHN hat aufgrund begrenzter Ausbildungskapazitäten hier sehr hart verhandelt. Die hohe Streikbeteiligung und das klare Signal durch einen zweitägigen Streik hat dazu geführt, dass trotzdem ein Durchbruch erzielt und die Hochbahn von vorherigen Angeboten abgebracht werden konnte.

    Das Ergebnis steht unter einer Erklärungsfrist von vier Wochen. Bis zu diesem Datum haben beide Seiten die Möglichkeit, das Ergebnis zu beraten und über die Annahme zu entscheiden.

    Und so sieht das Tarifergebnis aus:

    Entlastung durch weniger Arbeitszeit

    • 37 Stunden Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich in vier Schritten; am 1. Juli 2027 wird die 37-Stundenwoche erreicht.
    • mehr freie Tage ab 2026: ein zusätzlicher Urlaubstag und zusätzlich werden der 24. und 31. Dezember im Betriebsdienst und Wechselschichtdienst wie ein Feiertag behandelt. Das führt zu einer Reduzierung der Jahressollleistung um zwei Tage.

    Entlastung durch bessere Dienstlängen

    • maximale Dienstlänge von 9:10 Stunden wird in vier Schritten am 1. Juli 2027 erreicht und für geteilte Dienste 13 Stunden ab Fahrplanwechsel Dezember 2024
    • minimale Dienstlänge von 5:30 Stunden ab 1. Januar 2025

    Höhere Zulagen ab 1. April 2024

    • Zulage für planmäßige Nachtarbeit (21:00 bis 06:00 Uhr): 25 Prozent des Stundenlohns
    • Zulage für planmäßige Sonntagsarbeit (00:00 bis 24:00 Uhr): 30 Prozent des Stundenlohns
    • Zulage für planmäßige Feiertagssarbeit (00:00 bis 24:00 Uhr): 60 Prozent des Stundenlohns
    • NEU Zulage für planmäßige Samstagsarbeit (06:00 bis 24:00 Uhr): 20 Prozent des Stundenlohns
    • Zulage für geteilte Dienste wird auf 25 Euro je Dienst und unabhängig von der Dauer steigen.

    Verbesserungen für Auszubildende: unbefristete Übernahme als Regel und ein freier Tag für Umzug

    Entlastung für Eltern durch finanzielle Entlastung bei Kinderkranktagen und unmittelbar nach der Geburt

    weitere Verbesserungen:

    • Die Mindestruhezeit wird auf 10:30 Stunden festgeschrieben.
    • NEU: ab 1. April 2024 Jubiläumsgeld in Höhe von 1.000 Euro nach zehn Dienstjahren
    • NEU: ab 1. April 2024 besteht für alle Beschäftigten ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro pro Monat. Die bisherige Regelung nach dem Sicherungstarifvertrag für Alt-Beschäftigte bleibt bestehen.
    • Der Manteltarifvertrag wird in Zukunft auch für Werkstudierende, Dual Studierende und kurzfristig Beschäftigte gelten.

    Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2025.

    Das ausführliche Ergebnis lest ihr im Tarifinfo #5 HHA.

     

    19.02.2024

    Am 19. Februar legte die Arbeitgeberin bei einem weiteren Verhandlungstermin ein verändertes Angebot für die Beschäftigten bei der HOCHBAHN vor. An manchen Stellen wurden zuvor angebotene freie Tage gestrichen und in 30-Minuten Wochenarbeitszeitverkürzung umgewidmet, diese aber auch frühestens ab 1. Januar 2026! Der absolute Schwerpunkt der angebotenen Entlastung würde weiterhin – auch wenn es eine Ausweitung nach Tätigkeit gäbe – altersabhängig stattfinden. Zur Erinnerung: Die letzte Stufe wäre mit 65 Lebensjahren erreicht. Weiterhin präsentierte die HOCHBAHN eine gesalzene Gegenforderung: Anstatt der von uns geforderten Abschaffung des sogenannten +/- Kontos (das rollierende 3-Monatskonto im Bereich Bus) hat die Arbeitgeberin nun offengelegt, dass ihr Ziel eine Ausweitung auf einen einjährigen Zeitraum ist. Und alles auch für die U-Bahn. In jedem Verhandlungstermin hat die ver.di-Tarifkommission dieses +/- Konto kritisiert, da es Flexibilität zulasten der Beschäftigten ermöglicht.

    Also Umschichtung statt Verbesserung? Das reicht uns nicht! Wir wollen eine Arbeitszeitverkürzung, die ihren Namen auch verdient und das auch nicht erst in zwei Jahren.

    Die Beschäftigten brauchen dringend eine Entlastung in der täglichen Arbeit durch kürzere und gleichmäßigere Dienste!

    Mehr Infos zum Verlauf des Verhandlungstermins liefert das Tarifinfo #4.

     

    08.02.2024

    Am 8. Februar hat die dritte Verhandlungsrunde für die Beschäftigten bei der HOCHBAHN stattgefunden. Die große Beteiligung der Beschäftigten an dem vorangegangem Warnstreik hat Wirkung gezeigt: Zumindest bei den Forderungen nach höheren Zulagen hat sich die Arbeitgeberseite bewegt. Allerdings ist das Arbeitgeberanbegot in Sachen Entlastung weiterhin unzureichend. Die ver.di-Tarifkommission hat noch mal deutlich gemacht, dass eine Entlastung bei der täglichen Arbeit dringend notwendig ist und bekräftigt die Forderungen: Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich und Reduzierung der täglichen Dienstlänge sind der Schlüssel für wirksame Entlastung. Für einen Job, der attraktiv für Berufseinsteiger*innen ist und einen nicht so kaputt macht, dass ab 50 Lebensjahren Entlastungstage gebraucht werden.

    Der nächste Verhandlungstermin findetam 19. Februar statt.

    Mehr Infos liefert das Tarifinfo #3 HHA.

     

    24.01.2024

    Am 24. Januar sind nun auch die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) gestartet. Das Ziel der ver.di-Tarifkommission lautet Entlastung der Kolleginnen und Kollegen! Das bei der VHH derzeit ca. 100 Stellen im Fahrdienst nicht besetzt werden können, liegt aus Sicht der Tarifkommission zum Teil auch an den tariflichen Bedingungen, die aktuell in vielen Punkten schlechter sind als bei anderen Unternehmen. 

    Die Lösung dafür: Kürzere Schichten, Ausdehnung der zuschlagspflichtigen Nachtzeit (20:00 – 6:00 Uhr), Vor- und Nachbereitungszeit ist Arbeitszeit und muss auch so entlohnt werden. Dafür setzen wir uns ein.

    Mehr Infos liefert das Tarifinfo #2 VHH.

     

    15.12.2023

    Verhandlungen bei der HHA gestartet. Nachdem wir am 5. Dezember unsere Forderungen zur HOCHBAHN gebracht haben, fand am 15. Dezember der Verhandlungsauftakt erfreulicherweise noch in diesem Jahr statt. Wir haben uns die Zeit genommen, unsere Forderungen noch mal mit vielen Argumenten zu untermauern und deutlich gemacht, was die Erwartungen der Mitglieder sind.

    Klar ist für uns: Wir brauchen Entlastung. Wir brauchen Dienstpläne, die den Menschen in den Fokus stellt und nicht nur den Fahrplan. Wir brauchen ein Mehr an Freizeit zur Erholung und vieles weitere. Wie erwartet gab es an dieser Stelle noch kein Gegenangebot...

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

    05.12.2023

    Personalmangel, lange Schichten, geteilte Dienste, häufige kurze Dienstwechsel, extrem hohe Krankenstände, hunderte Überstunden und vieles mehr führen zu gesundheitsschädlichen Belastungen bei den Beschäftigten im Nahverkehr. Das muss sich dringend ändern – bei den VHH und bei der HHA!

    Für die Beschäftigten der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) fordern wir deshalb unter anderem:

    • Mehr Urlaub für alle Beschäftigten (auch Azubis)
    • Kürzere Schichten für geteilte und durchgehende Dienste
    • 24. und 31. Dezember sollen arbeitsfrei sein oder in Frei ausgeglichen werden
    • Ausdehnung der zuschlagpflichtigen Nachtzeit
    • Höhere Zuschläge für ungünstige Dienste
    • Höhere Mindestarbeitszeiten für geteilte und ungeteilte Dienste
    • Schichtzulage und Zulage für geteilte Dienste
    • Vor– und Nachbereitungszeiten sollen in die Arbeitszeit eingerechnet werden

    Für die Beschäftigen der Hamburger Hochbahn AG (HHA) fordern wir:

    • Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden (bei vollem Lohnausgleich)
    • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 32 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche)
    • Streichung der Ausnahmeregelung für maximale und minimale Dienstlängen im Bereich Bus und U-Bahn
    • Reduzierung der maximalen Dienstlänge auf geteilte 13 Stunden
    • Abschaffung der bisherigen Überstundenregelung für den Fahrdienst Bus (das sogenannte Plus/Minus-Konto)
    • Mindestens 11 Stunde Ruhezeit zwischen den Diensten
    • Erhöhung der Zulagen für planmäßige Nacharbeit auf 50% und für planmäßige Sonn- und Feiertagsarbeit auf 100% des Stundenentgelts
    • Einführung einer Zulage für planmäßige Samstagsarbeit (00:00-24:00) von 50% des Stundenentgelts (wird zusätzlich zur Zulage für planmäßige Nachtarbeit gezahlt)
    • Erhöhung der Zulage für geteilte Dienste unabhängig der Dauer auf 25 € pro Dienst
    • Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 100% des Monatstabellenentgelts
    • Einführung eines Anspruchs auf vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 26,59 € im Monat
    • Einführung eines Anspruchs auf Arbeitszeitaufstockung entsprechend regelmäßig geleisteter Überstunden

    Mehr Informationen findet ihr in unseren Flugblättern.

     

  • Mecklenburg-Vorpommern

    12.03.2024

    Tarifergebnis TV-N Mecklenburg-Vorpommern erzielt

    In der vierten Verhandlungsrunde am 12. März legten die Arbeitgeber ein letztes Angebot vor, das durch die Tarifkommission bewertet und angenommen wurde. Dieses Angebot ist ein Kompromiss, der den Unternehmen weiterhin die Möglichkeit einer guten Entwicklung bietet aber auch den Beruf im ÖPNV aufwertet und in Zukunft attraktiver für alle bisherigen Beschäftigten und Neueinsteiger macht. Die Zeitschienen für unsere erkämpften Verbesserungen sind realistisch und die Fahrplanumsetzung kann nun beginnen.

    Und so sieht das Tarifergebnis zusammengefasst aus:

    • Höhere Zulagen ab 1. April 2024
      • Einführung eines Samstagszuschlags in drei Schritten: fünf Prozent ab 1. April 2024, acht Prozent ab 1. April 2025, zwölf Prozent ab 1. April 2026
      • höhere Entschädigung für geteilte Dienste in drei Schritten mit der ersten Erhöhung ab 1. April 2024 (Details im Tarifinfo!)

    • Entlastung durch mehr Urlaub ab 1. Januar 2025
      • Beschäftigte bis fünf Jahre Betriebszugehörigkeit haben ab 1. Januar 2025 28 Urlaubstage und ab 1. Januar 2026 30 Urlaubstage
      • Beschäftigte ab fünf bis zehn Jahren Betriebszugehörigkeit haben ab 1. Januar 2025 30 Urlaubstage und ab 1. Januar 2026 32 Urlaubstage
      • Beschäftigte ab zehn Jahren Betriebszugehörigkeit haben ab 1. Januar 2025 32 Urlaubstage und ab 1. Januar 2026 34 Urlaubstage

    • Entlastung durch längere Ruhezeiten und neugeregelte Schichtlängen
      • ununterbrochene Ruhezeit soll zwölf Stunden betragen
      • maximale Schichtlänge der geteilten Dienste in Ausnahmefällen bis 13 Stunden
      • maximale Schichtlänge der ungeteilten Dienste 70 Prozent bis elf Stunden und die verbleibenden 30 Prozent der Dienstmasse bis zu zwölf Stunden

    • weitere Verbesserungen:
      • Keine Rückzahlung der Sonderzahlung bei Renteneintritt im Folgejahr
      • eine zusätzliche bezahlte Freistellung für gewerkschaftlliche Arbeit
      • Kompensationszahlung für die spätere Umsetzung der Entlastungspunkte von 800 Euro Netto

    Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2025.

    Das ausführliche Ergebnis lest ihr im Tarifinfo #4.

     

    25.01.2024

    Zweiter Verhandlungstag ohne neues Angebot!

    Auch in der zweiten Verhandlungsrunde hat die ver.di-Tarifkommission die Belastungssituation der Beschäftigten ausführlich dargestellt. Lange Dienste, Arbeitskräftemangel, hohe Krankheitsquoten, zunehmende Verkehrsdichte, mehr Fahrgäste, keine Vereinbarkeit von Familie und Beruf... Dass das für jeden einzelnen Beschäftigten eine hohe Belastung darstellt, streitet die Arbeitgeberseite nicht ab.  Warum wir dieses Thema ansprechen, dafür zeigen sie allerdings kein Verständnis und legen kein neues Angebot vor. Dafür haben wir wiederum kein Verständnis!

    Mehr Infos liefert unser Tarifinfo #3.

     

    17.01.2024

    In der ersten Verhandlungsrunde am 17. Januar legte die Arbeitgeberseite ein Angebot vor, das wir nur als dreist bezeichnen können und das für uns keine Verhandlungsbasis darstellt! Die uns wichtigen Themen Schichtlänge, Ruhezeiten und Zusatzurlaub tun die Arbeitgeber als nicht verhandelbar ab. In der nächsten für den 25. Januar geplanten Verhandlungsrunde erwarten wir ein verhandlungsfähiges Angebot von den Arbeitgebern - denn unsere Forderungen bleiben bestehen!

    Mehr Informationen zum Verlauf des Gesprächs und das "Angebot" im Detail findet ihr in unserem Tarifinfo #2.

     

    05.12.2023

    Entlastung Jetzt! Personalmangel, lange Schichten, geteilte Dienste, häufige kurze Dienstwechsel, extrem hohe Krankenstände, hunderte Überstunden führen zu gesundheitsschädlichen Belastungen bei den Beschäftigten im Nahverkehr. Das muss sich dringend ändern, denn nur so können wir die Fachkräfte der Zukunft gewinnen und den ÖPNV als wesentlichen Baustein der Verkehrswende gestalten.

    Die Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern (TV-N) fordern jetzt:

    • sieben Tage mehr Urlaub
    • maximale Schichtlänge zehn Stunden
    • mindestens zwölf Stunden Ruhezeit
    • Samstagszuschlag 30 Prozent ganzen Tag
    • 20 Euro pro geteilten Dienst
    • Streichung §15 Abs. 3
    • drei Tage Zusatzurlaub für ver.di Mitglieder
    • zwei Tage Freistellung für Gewerkschaftsarbeit
    • zwölf Monate Laufzeit

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

  • Bremen

    06.05.2024

    Tarifergebnis erzielt!

    In der 7. Verhandlungsrunde konnte nach zwölf Stunden Bremen als letztes Bundesland einen Abschluss erzielen. 

    Die Vertrauensleute haben folgendes Tarifergebnis mehrheitlich angenommen:

    Entlastung durch mehr freie Tage: Ab 2025 gibt es einen freien Tag als „Gesundheitstag“. Wenn die BSAG die Einsparziele für 2024 nicht reißt, dann gibt es ab 2026 einen weiteren freien Tag – also zwei zusätzliche freie Tage! Diese „Gesundheitstage“ sind nicht zweckgebunden und müssen im Kalenderjahr gewährt und genommen werden. 

    Zuschläge

    • Der Nachtzuschlag wird zum 1. August 2024 auf 25 Prozent erhöht und minutengenau abgerechnet.
    • Ab dem 1. August 2024 gibt es erstmalig in der Geschichte der BSAG einen Samstagszuschlag in der Zeit von 13:00 bis 21:00 Uhr in Höhe von 5 Prozent. Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der Zuschlag auf 10 Prozent.
    • Die Wahlmöglichkeit Zeit oder Geld bei den Zuschlägen bleibt erhalten.

    Ort für Anfang und Ende gleich: Es muss zeitnah (in diesem Jahr) eine Regelung in der BV Fahrdienst gefunden werden, die die Entlastungsinteressen der Beschäftigten im Fahrdienst berücksichtigen. Sofern eine Einigung bis zum 15. Dezember 2024 nicht erfolgt, kann die Einigungsstelle vorm Arbeitsgericht angerufen werden.

    Flexible Arbeitszeitmodelle (Forderung der Arbeitgeber): Vollzeitbeschäftigte (Fahrdienst ausgenommen) erhalten die Möglichkeit, ihre Jahresarbeitszeit freiwillig auf 2.087 Stunden (40 Wochenstunden) zu erhöhen, wenn sie das möchten. Der Arbeitgeber muss dem zustimmen und kein Beschäftigter kann verpflichtet werden, davon Gebrauch zu machen. Ob das attraktiv ist, muss jeder Beschäftigte selber für sich bewerten.

    Azubis

    • Azubis bekommen die Gesundheitstage mit den gleichen Bedingungen wie die Beschäftigten
    • Azubis, die zukünftig ihre Ausbildung beenden, wird die Ausbildungszeit mit einem Jahr als Beschäftigungszeit und für die Stufenlaufzeit angerechnet.

    Der Tarifvertrag hat eine kurze Laufzeit bis 31. Dezember 2025

    Die Tarifverhandlungen waren in den letzten Monaten geprägt von massiven Gegenforderungen durch die Arbeitgeber. Diese waren getrieben von den rigorosen Einsparforderungen des Senats gegen die BSAG. Die BSAG muss dieses Jahr zehn Millionen Euro einsparen gegenüber ihrer Wirtschaftsplanung.

    Wir konnten alle wesentlichen Verschlechterungsforderungen der Arbeitgeber abwehren. Die Kürzung des Krankengeldzuschusses haben wir verhindert; ebenso die Vorstellungen des Arbeitgebers über eine Verknüpfung des Soll-Ist-Vergleiches mit der Überstundenregelung und dem Gesundheitstag. Dennoch haben wir einige Verbesserungen durchgesetzt, die Entlastung und mehr Geld bringen.

    Mehr Details liefert das Tarifinfo.

     

    15.04.2024

    In der fünften Verhandlungsrunde am 15. April haben wir unsere Schwerpunkte noch einmal klar benannt: zusätzliche freie Tage, Samstags-, Nacht- und Brückentagszuschläge, gleicher Ort für Dienstanfang und -ende, Anerkennung der Berufsausbildungszeit und unbefristete Übernahme der Azubis. Allerdings ist der Fokus der Arbeitgeber noch zu wenig auf konkrete Entlastungsschritte und zu sehr auf reale oder vermeintliche politische Sparmaßgaben gerichtet. Kurzum: Wir sind noch ein gutes Stück voneinander entfernt.

    Das derzeit vorliegende Angebot der Arbeitgeber stellt eine massive Verschlechterung der Tarifverträge und der Arbeitsbedingungen dar. Damit lässt sich nicht das dringend benötigte zusätzliche Personal gewinnen. Das heißt, mehr Belastung und arbeiten auf Verschleiß für die Beschäftigten.

    Die meisten Bundesländer haben mittlerweile ein Verhandlungsergebnis erfolgreich abgeschlossen, weil sich die Arbeitgeber dort von den Forderungen der Kolleg*innen
    überzeugen ließen. Denn ohne eine Investition in die Beschäftigten und eine damit einhergehende Attraktivität der Arbeitsplätze ist der Demografiewandel und die Verkehrswende nicht zu bewältigen.

    Es ist Zeit zu Handeln. Dafür braucht es gestalterischen Mut der Arbeitgeber. 

    Wir werden die Zeit bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 29. April nutzen und noch einmal auf die Politik zugehen, um ein klares Statement und eine tragfähige Finanzzusage für die BSAG zu bekommen.

    Wir werden weiter mit allen Verhandlungs- und Vertragspartnern reden und die Lage im Tarifkampf stetig neu bewerten und entsprechende Schritte einleiten und gehen. Stillstand ist für uns keine Option!

     

    13.03.2024

    Zu der vierten Verhandlungsrunde am 13. März haben die Arbeitgeber das erste schriftliche Angebot vorgelegt. Dies bezieht sich aber noch in viel zu wenigen Punkten auf die Forderungen der Beschäftigten nach einer echten Entlastung.

    Statt den geforderten drei bieten die Arbeitgeber nur einen zusätzlichen freien Tag an und das unter der Voraussetzung, die bisherigen sechs Bonustage zu streichen. Dieser eine zusätzliche freie Tag soll dann nicht Urlaub, sondern „Gesundheitstag“ heißen, wäre aber zur freien Verfügung. Aber dieser Tag soll nach Willen der Arbeitgeber nicht mal für alle Beschäftigten gelten, sondern Azubis, Beschäftigte mit weniger als fünf Jahren Betriebszugehörigkeit oder mit Minusstunden ausschließen. Ein solche Ungleichbehandlung geht gar nicht! 

    Zu den ver.di-Forderungen nach Aufwertung der Zuschläge haben die Arbeitgeber bislang nur Ideen zu den Überstunden. Ihr Modell von einer Dienstantrittsprämie bei Überstunden auf Frei in Kombination mit einem Jahresarbeitszeitkonto, kann aber zu weniger Überstundenzuschlag führen. Außerdem fiele der Entlastungsfaktor weg, wenn man seine freien Tage schon für die Firma opfert. Die Arbeitgeber wollen darüber hinaus alle Zeitzuschläge nur noch in Geld auszahlen lassen und die Wahlmöglichkeit Geld oder Zeit abschaffen. Das ist keine Entlastung, sondern eine Mehrbelastung!

    Für Azubis fordert ver.di die Anerkennung der Berufsausbildungszeit als Beschäftigungszeit und eine unbefristete Übernahme im erlernten Beruf sowie ebenso drei freie Tage mehr. Die Arbeitgeber bieten hier lediglich ein Jahr Beschäftigungszeit für die gesamte Ausbildung an. Zu allem anderen gab es überhaupt kein Angebot. Das ist keine Wertschätzung für die Azubis!

    Weiterhin bietet die Arbeitgeberseite eine Laufzeit von fünf Jahren an. Das ist viel zu lang, um in Zukunft flexibel auf die Herausforderungen der Verkehrswende und des Arbeitsmarktes reagieren zu können – zwei Jahre Laufzeit sind für uns das Maximum!

    Darüber hinaus halten die Arbeitgeber weitere eigene Forderungen aufrecht: Sie wollen, dass Beschäftigte freiwillig die Arbeitszeit auf 40 Wochenstunden verlängern können. Sie wollen außerdem, dass der Anspruch auf Krankengeldzuschuss von maximal 39 Wochen erst voll nach drei Jahren im Betrieb greift; nach einem Jahr im Betrieb bekäme man nur 13 Wochen. Beides ist überhaupt nicht zielführend!

    Zusammenfassend stellen wir fest: Dieses Angebot der Arbeitgeber reicht noch lange nicht! Damit ist die Verkehrswende in Bremen nicht zu stemmen. Die Arbeitgeber müssen ihr Angebot deutlich nachbessern und ihre Forderungen, die zu einer Mehrbelastung für die Beschäftigten führen würden, müssen vom Tisch.

    Denn klar ist: Ohne die Beschäftigten gibt’s keinen ÖPNV! Und ohne Entlastung und attraktivere Arbeitsbedingungen bei der BSAG wird es nicht genügend Nachwuchs geben und immer mehr werden der Branche den Rücken kehren. Hier muss der Arbeitgeber die Zeichen der Zeit erkennen und die Politik muss endlich ins Handeln kommen und den ÖPNV ausreichend finanzieren!

    Mehr Infos zum derzeitigen Verhandlungsstand liefert das Tarifinfo #4 hier zum Download:

     

    08.02.2024

    Zweite Verhandlungsrunde endet mit gemischten Gefühlen.

    Zu Beginn der zweiten Verhandlungsrunde am 8. Februar präsentierte die Arbeitgeberseite eine Reihe von Vorschlägen, die die Beschäftigten in Bremen schlechter stellen würden: Mit einer „freiwilligen“ Arbeitszeitverlängerung und der Streichung der Wahlmöglichkeit zwischen Geld oder Freizeit bei den Zeitzuschlägen (Arbeitgeber will kein Freizeitausgleich mehr) wollen sie die Belastungsschraube anziehen und an den Krankengeldzuschuss wollen sie auch ran. 

    Mit dem starken Streik im Rücken hat die Tarifkommission den Arbeitgebern noch einmal sehr klar gemacht, dass es keinen Weg geben kann, den Tarifvertrag zu verschlechtern. Die Kürzung des Krankengeldzuschusses und jegliche Form der Mehrbelastung muss vom Tisch und es muss endlich über Entlastung gesprochen werden!

    Wir erwarten in der dritten Verhandlungsrunde am 27. Februar endlich ein klares Angebot der Arbeitgeber zu unseren Forderungen und dass die Forderungen nach Mehrbelastung und Kürzung beim Krankengeldzuschuss vom Tisch gezogen werden! 

    Mehr Infos liefert das Tarifinfo #3.

     

    19.01.2024

    Verhandlungsauftakt - Noch kein Angebot der Arbeitgeberseite!

    Am 19. Januar haben wir uns mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband KAV Bremen und dem Vorstand der BSAG zum Verhandlungsauftakt für unseren Spartentarifvertrag und Rahmentarifvertrag Azubis getroffen. Wir haben unsere Forderungen inhaltlich erläutert und gut begründet. Klar ist: Unsere Forderungen sind notwendig, um Entlastung und attraktive Arbeitsplätze zu schaffen!

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

    05.12.2023

    Entlastung, Wertschätzung, attraktive Arbeitsplätze! ÖPNV am Limit! Personalmangel in allen Bereichen, zu wenig Nachwuchs, zahllose Überstunden, fehlende Work-Life-Balance, hohe Krankenstände und Dienstlagen, die nicht zum Privatleben passen. Das alles und viel mehr führt zu enormen Belastungen bei den Beschäftigten der BSAG. So schaffen wir die Verkehrswende in Bremen nicht und können nicht mal den Status Quo halten. Keine Verkehrswende ohne ÖPNV! Kein ÖPNV ohne uns! Jetzt ins Personal investieren! Für den TV-N Bremen fordern wir für alle Beschäftigten:

    • Die Erhöhung des Urlaubsanspruchs von 30 auf 33 Tage im Jahr
    • Eine Anpassung der Regelungen der Zeitzuschläge (Details siehe Flugblatt)
    • Aufnehmen einer Regelung, dass die Orte für Dienstbeginn und Dienstende gleich sind. Notwendige Wegezeiten, um zum Ort des Dienstbeginns zurückzukehren, sind bezahlte Arbeitszeit. Der Betriebshof ist Ort des Beginns und Ende des Dienstes, wenn der Dienst entweder mit Auslaufen dortbeginnt oder mit dem Einlaufen dort endet.
    • Streichung der Möglichkeit der Ausweitung der Dienste auf 14 Stunden
    • Die Berufsausbildungszeit gilt als Beschäftigungszeit
    • Vorteilsregelung für ver.di Mitglieder: jährliche Sonderzahlung oder zusätzliche freie Zeit im Wahlmodell.
    • Der Vollzeitbeschäftigte erhält Anspruch auf Leistung von mindestens 6,65 Euro im Monat nach
    • Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung.
    • Erweiterung der Freistellungsmöglichkeit für gewählte gewerkschaftliche Vertreter
    • zwei Jahre Laufzeit

    Für die Auszubildenden fordern wir:

    • Erhöhung der Urlaubstage auf 33 Tage
    • Auszubildende werden fünf Tage pro Jahr für gewerkschaftspolitische Bildung freigestellt
    • Zur Vorbereitung auf die Zwischen- & Abschlussprüfung werden Auszubildende an jeweils vier Arbeitstagen in der dem Prüfungstermin vorangehenden Woche unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung von der Arbeitspflicht befreit. § 15 (1) Nr. 5 BBiG gilt darüber hinaus
    • Mitglieder der Jugendtarifkommission werden ohne zeitliche Begrenzung zur Teilnahme und Vorbereitung von Tarifverhandlungen freigestellt.
    • Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung unbefristet im erlernten Beruf übernommen.
    • Laufzeit bis zum 31.12.2025

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

  • Niedersachsen

    10.04.2024

    Tarifergebnis erzielt - jetzt entscheiden die Mitglieder!

    Nach zähen Verhandlungen ist es gelungen, einen Abschluss für den TV-N Niedersachsen zu erzielen. Es konnte eine spürbare Entlastung für alle Beschäftigten erreicht werden und die Entgelttabelle wird attraktiver gestaltet. Die Versuche der Arbeitgeber, den Tarifvertrag zu verschlechtern zum Beispiel mit einer "freiwilligen" Arbeitszeitverlängerung und einer Kürzung des Krankengeldzuschusses, wurden erfolgreich abgewehrt!

    Manche Wermutstropfen sind aber dabei: Zu einigen Forderungspunkten  - insbesondere die geforderten weiteren Entlastungsregelungen für den Fahrdienst wie z. B. Ort für Dienstbeginn und Dienstende gleich und Erhöhung der Mindestruhezeit auf zwölf Stunden oder auch die dringend notwendige Modernisierung der Tabelle und der Entgeltordnung - zeigte die Arbeitgeberseite absolut keine Verhandlungsbereitschaft.

    Das Ergebnis zusammengefasst:

    Entlastung durch mehr freie Tage:

    • ab 2025 ein zusätzlicher freier Tag und ab 2026 zwei zusätzliche freie Tage pro Kalenderjahr für alle Beschäftigten und für Azubis und Dual Studierende (zusätzlich zum Erhohlungsurlaub, frei wählbar). Es besteht für die Regelung der zusätzlichen freien Tage eine Sonderkündigungsklausel mit Nachwirkung – diese kann frühestens zum 31. Dezember 2029 gekündigt werden.

    Bessere Regelungen für die Zeitzuschläge:

    • Sämtliche Zeitzuschläge und nicht nur die Überstunden werden zukünftig nach der individuellen Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt und nicht mehr nach Stufe 1
    • freie Wahlmöglichkeit Zeit-oder-Geld wird verlängert

    Neue Zulage für den Fahrdienst:

    • neue Zulage in Höhe von 74,73 Euro für Dienstlagen, die im monatlichen Durchschnitt länger als 13 Stunden sind, bzw. in Höhe von 89,89 Euro für Dienstlagen, die im monatlichen Durchschnitt länger als 18 Stunden sind

    Verkürzung der Stufenlaufzeiten:

    • nur noch zwei Jahre von Stufe 1 zu Stufe 2 statt wie bisher drei Jahre
    • nur noch zwei Jahre von Stufe 2 zu Stufe 3 statt wie bisher drei Jahre

    Weitere Regelungen:

    • Geltungsbereich um kurzfristig Beschäftigte erweitert
    • zwei zusätzliche Freistellungstage für gewerkschaftliche Gremienarbeit

    Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2025.

    Ausführliche Infos liefert das Tarifinfo.

     

    14.03.2024

    In der am 14. März nachgeholten Verhandlungsrunde zeigten sich die Arbeitgeber endlich verhandlungswillig. Das Angebot ist aber noch nicht ausreichend.

    Nach Ostern am 10. April werden die Verhandlungen fortgesetzt. Die Tarifkommission hat die Erwartung an die Arbeitgeber, dass sie noch etwas nachbessern, so dass ein Abschluss möglich ist. 

    Mehr Infos liefert das Tarifinfo #6.

     

    26.02.2024

    KAV Niedersachsen sagt für den 4. März vereinbarte Verhandlungsrunde ab!

    Erst am Nachmittag der dritten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber ihr erstes (!) Angebot in dieser Tarifrunde vorgelegt. Jede ihrer Forderungen aus der ersten Verhandlungsrunde findet sich in ihrem Angebot wieder – teils etwas abgeschwächt, teils etwas verschärft, teils unverändert. Auf die Forderungen der ver.di-Tarifkommission nach Entlastung für alle Beschäftigten sind sie nicht eingegangen. Entlastung soll es nur für wenige geben. Ein ernsthafter Wille der Arbeitgeber zum Kompromiss und zum Abschluss sieht anders aus.

    Erst am 14. März wollen die Arbeitgeber sich wieder an den Verhandlungstisch setzen.

    Auf diese völlig unzureichende Bereitschaft, sich in Richtung Abschluss zu bewegen, antworten die betroffenen Kolleg*innen selbstverständlich mit Streik, um für ihre Tarifforderungen einzutreten! 

    Mehr Infos liefert das Tarifinfo #5.

     

    23.02.2024

    In der dritten Verhandlungsrunde erarbeiteten die Arbeitgeber während einer Unterbrechung ihr erstes Angebot für die Beschäftigten in Niedersachsen - und das war dann völlig unzureichend. Unter anderem beinhaltet das Angebot: bis zu fünf Stunden die Woche freiwillige Mehrarbeit und das für 40 Prozent Zuschlag, Erhöhung der Zeitzuschläge nur bei Umwandlung in Geld, Anspruch auf Krankengeldzuschuss erst nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit und eine Laufzeit von fünf Jahren. 

    Kurzum: Die Arbeitgeber wollen ihren Beschäftigten keine spürbare Entlastung ermöglichen. Ernsthafter Verhandlungswille und Wille zum Tarifabschluss sehen anders aus! Die ver.di-Tarifkommission ist verhandlungsbereit, erwartet aber vom Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV), dass er zu den Verhandlungen am 4. März ein deutlich verbessertes Angebot präsentiert, auf dessen Basis ein gutes Tarifergebnis erzielbar ist. 

    Mehr Infos zu dem ersten Angebot der Arbeitgeber liefert das Tarifinfo #4.

     

    07.02.2024

    Am 7. Februar fand die zweite Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern statt. Wir haben den Arbeitgebern mit dem starken Streik im Rücken noch mal sehr klar gemacht, dass es mit uns keinen Weg geben kann, den Tarifvertrag zu verschlechtern. Die Kürzung des Krankengeldzuschusses und jegliche Form der Mehrbelastung muss vom Tisch und wir müssen endlich über Entlastung reden! Das scheint nun auch langsam bei den Arbeitgebern anzukommen: Entlastung statt mehr Belastung.

    Wir erwarten zur dritten Verhandlungsrunde endlich ein klares Angebot der Arbeitgeber zu unseren Forderungen!

    Mehr Infos gibt es im Tarifinfo #3.

     

    24.01.2024

    In der ersten Verhandlungsrunde mit dem KAV Niedersachsen am 23. Januar hat die Arbeitgeberseite kein Angebot auf unsere Forderungen vorgelegt, sondern stattdessen eigene Gegenforderungen präsentiert. Über die von uns geforderte Entlastung durch Arbeitszeitreduzierung wie z.B. mehr Urlaub oder höhere Zeitzuschläge möchten sie nicht mit uns sprechen. Stattdessen fordert der KAV von seinen Beschäftigten Mehrarbeit, möchte die Wahlmöglichkeit bei den Zuschlägen Zeit oder Geld abschaffen und den Krankengeldzuschuss nach der 13. Woche streichen. Soziale Verantwortung als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sieht anders aus!

    Jetzt müssen wir gemeinsam der Arbeitgeberseite klar machen, dass sie damit nicht durchkommen werden. Wir wollen darüber reden, wie wir die Verkehrswende mit guten und attraktiven Arbeitsbedingungen gestalten und nicht wie wir den ÖPNV vor die Wand fahren. Was der KAV Niedersachsen und die Arbeitgeber*innen machen, ist komplett aus der Zeit gefallen!

    Wir haben in der Tarifkommission gemeinsam mit unseren Bündnispartnern von #WirFahrenZusammen die nächsten Aktionen geplant.

    Mehr Infos zum Verlauf des Verhandlungsauftakts gibt es im Tarifinfo #2.

     

    05.12.2023

    Entlastung, Wertschätzung und attraktive Arbeitsplätze für die Beschäftigten in Niedersachsen! Keine Verkehrswende ohne uns, kein ÖPNV ohne Personal – daher muss jetzt ins Personal investiert werden!

    • Entlastung durch mehr Urlaub: 33 Tage im Jahr für alle (bei 5-Tage-Woche)
    • Die Bezahlung aller Zeitzuschläge nach der individuellen Entgeltgruppe und -stufe
    • Anpassung der zuschlagsfähigen Zeiten
    • Modernisierung und Aufwertung der Entgeltordnung
    • Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder: jährliche Sonderzahlung oder zusätzliche freie Zeit im Wahlmodell
    • Ausweitung des Geltungsbereichs des Tarifvertrags auch auf kurzfristig Beschäftigte (nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV)
    • Erweiterung der Freistellungsmöglichkeit für gewählte gewerkschaftliche Vertreter
    • zwei Jahre Laufzeit

    Zusätzlich fordern wir für den Fahrdienst:

    • Anerkennung als Schichtarbeit. Das bedeutet auch für den Fahrdienst:
      ▪️ Schicht- und Wechselschichtzulagen
      ▪️ Zusatzurlaub bei Wechselschicht
      ▪️ Eine Regelung, dass Wechselschicht nicht allein durch Betriebspausen ausgeschlossen wird
      ▪️ Klarstellung, dass Dienstplan ebenso gilt wie ein Schichtplan
    • Erhöhung der Mindestruhezeit zwischen zwei Dienstschichten von elf auf zwölf Stunden
    • Ort für Dienstbeginn und Dienstende gleich
    • Senken der Auslösegrenze für Überstunden infolge von Fahrzeugverspätungen auf fünf Minuten.

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

  • Berlin

    10.04.2024

    Am 10. April haben sich Arbeitgeberseite und ver.di zum sechsten Verhandlungstermin in der Manteltarifrunde zum TV-N Berlin getroffen. Auf diesem Termin wurde folgendes Tarifergebnis erzielt:

    • Einführung einer 6. Entgeltstufe in allen Entgeltgruppen ab dem 01.01.2024
    • Erhöhung bzw. Anpassung der folgenden Zulagen zum 01.07.2024
    • Pauschalisierung der Erschwerniszulagen auf 120 Euro ab 01.09.2024 und 130 Euro ab 01.09.2025 (Stufe E in Anlage 4 bleibt bestehen)
    • Absenkung der unbezahlten Pausenanteile im Fahrdienst auf 40 Minuten ab 01.09.2024 und auf 30 Minuten zum 31.12.2024
    • Erhöhung der Mindestwendezeiten (Kehrzeiten) auf durchschnittliche sechs Minuten je Endstelle, wenn infrastrukturelle und betriebstechnische Rahmen es zulassen bei Linien mit 40 Minuten Umlauflänge ab 01.01.2025
    • Abschaffung der Urlaubsstaffelung – ab 01.01.2025 30 Tage Urlaub für alle
    • Einführung eines jährlichen Urlaubsgeldes in Höhe von 500 Euro ab Juni 2024
    • ab 2026 eine Wahlmöglichkeit zwischen 500 Euro Urlaubsgeld oder zwei zusätzlichen Entlastungstagen
    • zwei zusätzliche Freistellungstage für gewerkschaftliche Tätigkeiten ab 01.01.2025
    • Überarbeitung der Entgeltordnung zum 01.07.2024
    • Einführung von vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 6,65 Euro ab 01.01.2025
    • Verlängerung des TV-Demografie bis zum 31.12.2027
    • Laufzeit des Tarifvertrags beträgt zwei Jahre bis zum 31.12.2025

    Das Tarifergebnis werden wir in einer Mitgliederbefragung von den ver.di Mitgliedern abstimmen lassen. Diese soll in zwei Wochen starten – nähere Informationen folgen zeitnah.

    Mehr Informationen zum Tarifergebnis findet ihr in unserer Tarifinfo.

     

    28.03.2024

    Die fünfte Verhandlungsrunde am 28. März zwischen ver.di einerseits und dem KAV Berlin und der BVG/BT andererseits wurde aufbauend auf den Ergebnissen und offenen Punkten der letzten Verhandlungsrunde geführt. Für eine Einigung reichte es noch nicht ganz: Einige Punkte konnten noch nicht final verhandelt werden. Positiv bewertet die Tarifkommission aber, dass für neun von den elf Forderungen Angebote auf dem Tisch liegen.

    Für die Fortsetzung am 10. April lautet das klare Ziel beider Seiten, zu einem Abschluss zu kommen.

    Mehr Infos zum Verhandlungsstand nach der fünften Runde liefert das Tarifinfo hier zum Download:

     

    12.03.2024

    In der vierten Verhandlungsrunde am 11./12. März wurde erkennbar, dass die Verhandlungen Schwung aufgenommen haben und unsere Forderungen ernsthaft verhandelt werden. Wir haben uns mit der Arbeitgeberseite intensiv mit den Forderungen zum Manteltarifvertrag auseinandergesetzt. Es gibt zu vielen Themen ein Angebot seitens der Arbeitgeber, aber auch noch einige offene Themen über die wir am 28. März weiter verhandeln werden.

    Die Themen, zu denen die Arbeitgeber bereits ein Angebot vorgelegt haben, sind:

    • Einführung einer sechsten Entgeltstufe
    • Erholungsurlaub, Staffelung und Einführung Urlaubsgeld
    • Absenkung der unbezahlten Pausenanteile im Fahrdienst
    • Zulagenthemen
    • Einführung Vermögenswirksame Leistungen
    • einzelne Themen in der Entgeltordnung

    Weiterhin verhandelt werden müssen die Themen:

    • Wendezeiten
    • Nachturlaub
    • weitere Entgeltordnungsthemen
    • Mitgliedervorteil

     

    02.03.2024

    Am Samstag, den 3. März, fand der dritte Verhandlungstermin mit dem KAV Berlin und der BVG/BT statt. Im Verlauf konnten inhaltliche Fortschritte erzielt werden und zum Thema Entlastung gab es einen ersten echten Austausch! Mögliche Lösungsansätze zu u.a. den Wendezeiten sowie zur schnellen Umsetzung der Absichtserklärung zu den unbezahlten Pausenanteilen wurden besprochen. Die Blockadehaltung der Arbeitgeberseite, sich überhaupt nicht mit dem Thema zu beschäftigen, ist damit gefallen. 

    Auch bei den Themen Urlaub, Urlaubsgeld und zusätzlicher Urlaub bei Nachtschicht gab es Annäherungen. Andere Themen müssen noch diskutiert werden.

    Die nächste Verhandlungsrunde findet am 11. und 12. März statt. 

    Mehr Infos liefert das Tarifinfo #3.

     

    24.01.2024

    Am 24. Januar traf sich die ver.di-Verhandlungskommission mit der BVG und dem KAV Berlin zum Verhandlungsauftakt. Die Arbeitgeberseite signalisierte durchaus Verhandlungsbereitschaft, äußerte sich aber nicht inhaltlich zu unseren im Dezember überreichten Forderungen. 

    Am 15. Februar geht es in der zweiten Verhandlungsrunde weiter.

    Mehr Infos gibt es in unserem Tarifinfo #2.

     

    05.12.2023

    Nach der Auswertung der Mitgliederbefragung und intensiven Diskussionen hat die ver.di Tarifkommission mit ihrer Sitzung vom 24. November 2023 die folgenden Forderungen für die Tarifrunde TV-N Berlin 2024 beschlossen:

    • 33 Tage Urlaub für alle Beschäftigten ohne Staffelung
    • Urlaubsgeld von 500 Euro/Jahr
    • Einführung einer 6. Stufe in der Entgelttabelle
    • Absenkung der unbezahlten Pausenanteile im Fahrdienst auf maximal 30 Minuten unter Beibehaltung der maximalen Dienstzeitlänge von 8,5 Stunden
    • Erhöhung der Zulagen für geteilte Dienste auf 20 Euro (30 Euro an Sonn- und Feiertagen)
    • Gewährung eines Urlaubstages für jeweils 100 Nachtarbeitsstunden bis zu 6 Tagen
    • Wendezeit von 10 Minuten auf allen Linien
    • Weiterentwicklung und zeitgemäße Anpassung der Zulagensysteme
    • Erhöhung der Ruhezeiten im Fahrdienst auf 12 Stunden
    • Einführung von Vermögenswirksamen Leistungen (VwL)
    • Vorteilsregelung für ver.di Mitglieder in Höhe von 500 Euro/Jahr
    • Umfassende Überarbeitung der Entgeltordnung

     

  • Brandenburg

    04.03.2024

    Tarifergebnis TV-N Brandenburg erzielt

    Nach schwierigen Verhandlungen und wirkungsvollen Warnstreiks konnte in der vierten Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag Nahverkehr Brandenburg am 4. März eine Einigung erzielt werden.

    Das Ergebnis steht unter einer Erklärungsfrist bis zum Ablauf des 23. März 2024. Bis zu diesem Datum haben beide Seiten die Möglichkeit, das Ergebnis zu beraten und über die Annahme zu entscheiden.

    Und so sieht das Tarifergebnis aus:

    • Entgelterhöhungen ab dem 1. Juli linear um 13 Prozent mindestens aber um 340 Euro und um weitere zwei Prozent ab dem 1. Januar 2025

    • Verbesserungen im Manteltarifvertrag
      • Fahrdienstzulage in Höhe von fünf Euro pro Tag, an dem ein Fahrdienst oder Bereitschaftsdienst im Fahrdienst geleistet wird, ab dem 1. Januar 2025
      • Erhöhung der Entschädigung für geteilte Dienste auf sieben Euro bei einmaliger Teilung und auf neun Euro bei mehrmaliger Teilung ab dem 1. Juli 2024
      • Abschaffung des zuschlagfreien Korridors. Hiervon ausgenommen sind freiwillige Diensttausche von Beschäftigten untereinander.
      • Ausweitung der Feiertagsregelung ab dem 1. Januar 2025. Die Beschäftigten können zwischen der Inanspruchnahme eines Ersatzfeiertages oder der Abgeltung des Feiertags durch Zahlung in Höhe von 135 Prozent des Entgelts wählen.
      • Zusätzlicher Urlaubstag als Ersatz für den 24. Dezember ab dem 1. Januar 2025
      • Erhöhung der variablen Sonderzahlung um einen monatlich zu zahlenden variablen Teil von zwei Euro je Arbeitstag ab dem 1. Januar 2025
      • langjährige Beschäftigte erhalten ab dem 1. Januar 2025 eine monatliche Zulage nach Betriebszugehörigkeit wie folgt: 20 Euro ab 20 Jahren, 30 Euro ab 30 Jahren und 40 Euro ab 40 Jahren

    • Verhandlungszusage, innerhalb des Jahres 2024 Lösungen zu flexiblen Turnusmodellen zu erarbeiten

    Die Laufzeit beträgt 18 Monate bis zum 30. Juni 2025.

     

    14.02.2024

    In der dritten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr in Brandenburg am 14. Februar konnte weiterhin keine Einigung erzielt werden. Zwar gab es mehrere Verhandlungspunkte, in denen sich die Verhandlungsparteien annähern konnten, jedoch bleiben folgende Verhandlungspunkte weiterhin strittig: die von der Arbeitgeberseite geforderte Flexibilisierung der Arbeitszeit, die ebenfalls von Arbeitgeberseite geforderte Verschlechterung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Laufzeit des Tarifvertrages.

    Die weiteren Verhandlungstermine sind für den 4. und 18. März vereinbart.

    Mehr Informationen liefert das Tarifinfo #3 der Verhandlungskommission (auch auf Polnisch/po polsku!)

     

    13.12.2023

    Erwartungsgemäß kein Angebot der Arbeitgeberseite! Am 13. Dezember haben wir beim Kommunalen Arbeitgeberverband in Potsdam die Tarifverhandlungen zu unserem Tarifvertrag TV-N BRB begonnen. Wie wir es erwartet haben, haben uns die Arbeitgeber noch kein Angebot unterbreitet. Wir haben mit der Verhandlungskommission unsere berechtigten Forderungen begründet. Abschaffung 45h zuschlagsfreier Arbeitszeitkorridor, Entgeltgruppenaufstieg für Fahrpersonale, Ersatzfeiertag auch für Angestellte und Werkstattpersonale, 24. und 31. Dezember bezahlt frei und 15 Euro je Dienstteilung sowie unsere berechtigte Entgeltforderung von 20 Prozent, mindestens jedoch 650 Euro.

    Dies bezeichneten die Arbeitgeber als absolut inakzeptabel...

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

    05.12.2023

    Folgende Forderungen haben wir am Vormittag des 5. Dezember dem Kommunalen Arbeitgeberverband übergeben:

    • der in § 8 Abs. 4 TV-N BRB geregelte zuschlagsfreie Arbeitszeitkorridor soll abgeschafft werden. Zuschläge sollen ab der ersten über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit gezahlt werden.
    • die in § 8 Abs. 6 geregelten freien Tage 24.12. und 31.12. sollen zukünftig grundsätzlich „bezahlt“ arbeitsfrei sein.
    • die Dienstteilung gemäß § 9 Abs. 6 soll künftig mit mindestens 15,00 Euro je Teilung vergütet werden.
    • die Regelung gemäß § 9 Abs. 11 Satz 3 bis 5 soll künftig nicht nur als besondere Arbeitszeitregelung für Arbeitnehmer im Fahrdienst gelten, sondern auf alle im Unternehmen Beschäftigten ausgedehnt werden.
    • Es soll für Fahrpersonal einen Aufstieg aus der EG 5 in die EG 6 stattfinden.

    Beim Entgelt haben wir gefordert, dass mit Wirkung ab 1. Juli 2024 die Entgelte in den Anlagen 2 TV-N BRB um 20 Prozent, mindestens aber um 650 Euro steigen. Die Anlage 2a soll sich entsprechend entwickeln.

    Im Bereich des Tarifvertrages für Auszubildende haben wir vorgeschlagen zu prüfen, ob eine Steigerung der Attraktivität des Ausbildungsberufes über eine Erhöhung der Prozentsätze in § 8 Abs. 1 des TVAzubi in Brandenburg um mindestens 5 Prozent angezeigt ist. Alles bei einer Laufzeit von 12 Monaten.

     

  • Sachsen-Anhalt

    06.04.2024

    Verhandlungsergebnis erreicht: Jetzt entscheiden die Mitglieder!

    In der vierten Verhandlungsrunde am 6. April konnte nach 15-stündigen Verhandlungen ein Verhandlungsergebnis erreicht werden. Dieses beinhaltet folgende Regelungen:

    • 2.500 Euro Inflationsausgleichsgeld (je 1.250 Euro im Mai und Juli)
    • Erhöhung der Tabellenentgelt um vier Prozent, aber mind. 150 Euro ab 1. August 2024
    • Schaffung einer neuen Stufe 5 (nach drei Jahren in Stufe 4) ab 1. Januar 2025 mit einer Differenz von 2,5 Prozent zur Stufe 4
    • Erhöhung der Tabellenentgelte um weitere 7,5 Prozent zum 1. Mai 2025
    • Samstagszuschlag von 6 Uhr bis 21 Uhr: zehn Prozent
    • Entschädigung für geteilte Dienste: 16 Euro ab dem 1. Mai 2024
    • Erhöhung der Zulagen für Schicht-/Wechselschichtarbeit auf 100 bzw. 200 Euro
    • Weiterführung des Jubiläumsgeldes
    • Erweiterung des Geltungsbereiches um geringfügig Beschäftigte
    • verpflichtende Betriebsvereinbarung zur Reduzierung bzw. Kompensierung der Dienste mit ungleichen Start- und Endorten (Gabeldienste)
    • ab 2026: Ankopplung an die Entgeltentwicklung im öffentlichen Dienst (TVöD)

    Die Laufzeit aller Tarifverträge beträgt 24 Monate bis 31.12.2025.

    Die Erklärungsfrist wurde bis zum 31. Mai 2024 vereinbart.

    Weitere Ergebnisse und Informationen findet Ihr in unserer Tarifinfo.

     

    15.02.2024

    Am 15. Februar endete auch die zweite Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr Sachsen-Anhalt ohne Ergebnis.

    Zu Beginn der Gespräche betonten die Arbeitgeber zunächst ihr Unverständnis über unseren starken und erfolgreichen Warnstreik vom 2. Februar. Die ver.di-Tarifkommission hat geantwortet, dass die Arbeitgeber für die Streiks selbst verantwortlich sind. Die Forderungen der Beschäftigten waren seit dem 5. Dezember 2023 bekannt. Wer mehr als zwei Monate später noch immer nicht in der Lage ist, ein Angebot vorzulegen, muss mit einer entsprechenden Reaktion rechnen.

    Anschließend erläuterten die Arbeitgeber ihre Vorstellungen zur Zukunft der Tarifverträge und taten sich selbst schwer damit, von einem „Angebot“ zu sprechen. Dem stimmen wir zu: Das Vorgelegte ist kein Angebot, sondern eine Respektlosigkeit. Das drückte sich auch darin aus, dass die 5.000 Euro, die in Sachsen-Anhalt brutto jedes Jahr weniger verdient werden als in Sachsen, von der Arbeitgeberseite als verkraftbar und kein großes Problem bezeichnet wurden. Das "Angebot" der Arbeitgeber würde weder die Inflation ausgleichen noch die Lohnlücke zu anderen Bundesländern – wie bspw. Sachsen – schließen. Zudem lehnt die Arbeitgeberseite Verhandlungen zu einem Sockelbetrag sowie die Anrechnung von Pausenzeiten ab und will stattdessen sogar in den Krankengeldzuschuss eingreifen, Teilen der Belegschaft die Wechselschichtzulage streichen und den Kündigungsschutz aushöhlen.

    Dabei brauchen die Beschäftigten dringend eine spürbare Aufwertung und Entlastung; und das nicht irgendwann, sondern jetzt! 

    Es liegt nun an den Beschäftigten, den Druck zu erhöhen und deutlich zu machen, dass sie ein faires, respektvolles und verhandelbares Angebot erwarten. 

    Mehr Infos liefert das Tarifinfo #3.

     

    12.01.2024

    In der ersten Verhandlungsrunde am Freitag, 12. Januar, haben wir unsere Erwartungshaltung an die Tarifrunde bekräftigt: Wir fordern eine Erhöhung unserer Entgelte um 550 Euro (Azubis: 250 Euro) im Monat, um unsere finanzielle Situation zu verbessern und die Lücke zu anderen Tarifgebieten – wie bspw. Sachsen – zu schließen. Gleichzeitig brauchen wir dringend Entlastung, um den ständig steigenden Anforderungen etwas entgegenzusetzen und unsere Berufe attraktiver zu machen. Nur so können wir auch in Zukunft genügend neue Kolleginnen und Kollegen gewinnen.

    In dem durchaus konstruktiven Gespräch hat die Arbeitgeberseite auf die schwierige finanzielle Lage der Unternehmen verwiesen. Dabei erkennen wir grundsätzlich an, dass sowohl die Verkehrsbetriebe als auch die Kommunen vor finanziellen Herausforderungen stehen. Gleichzeitig haben wir sehr deutlich gemacht, dass diese Probleme nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden können!

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flublatt.

     

    05.12.2023

    Forderungen beschlossen – jetzt gemeinsam Stärke aufbauen! Sehr viele von euch haben sich an der Forderungsbefragung für unsere Tarifrunde #TVN2024 beteiligt. Herzlichen Dank dafür! Diese Rückmeldungen hat eure Tarifkommission ausgewertet und dabei (unter anderem) folgende Forderungen für den TV-N Sachsen-Anhalt beschlossen:

    Entgelt:

    • Erhöhung der Tabellenentgelte um 550 Euro pro Monat
    • Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 250 Euro pro Monat

    Arbeitsbedingungen:

    • Einführung von Zeitzuschlägen für die Arbeit an Samstagen in Höhe von 15 Prozent
    • Erhöhung der Entschädigung für geteilte Dienste auf 30 Euro je Dienstschichtteilung
    • Erhöhung der Zulagen Schicht- und Wechselschichtarbeit auf 140 Euro bzw. 240 Euro
    • Einberechnung der gesetzlichen Pausen in die Arbeitszeit im Fahrdienst
    • Verlängerung der Regelungen zum Jubiläumsgeld

    Auszubildende:

    • Übernahme der Kosten für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B, wenn dieser dienstlich notwendig ist
    • zwei zusätzliche freie Tage zur Prüfungsvorbereitung vor Zwischen- und Abschlussprüfungen
    • Angleichung der Zusatzleistungen an die Regelungen des TV-N Sachsen-Anhalt
    • Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 65 Prozent

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

  • Sachsen

    15.04.2024

    Nachverhandlung abgeschlossen - Tarifeinigung erzielt

    Im Nachgang der dritten Verhandlungsrunde am 28. März wurden zahlreiche Gespräche in den Betrieben zum letzten Angebot der Arbeitgeber geführt. Größter Kritikpunkt war die von den Arbeitgebern geforderte absolute Friedenspflicht bis zum 31. Dezember 2025. Entsprechend haben inzwischen Nachverhandlungen stattgefunden. Vereinbart wurde nun, dass bis zum 31. März 2025 keine Arbeitskämpfe stattfinden. Wir geben dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) damit einen Vertrauensvorschuss für das von ihm immer wieder betonte Ziel, im Rahmen der Verhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu einer konstruktiven Verhandlungslösung zu kommen.

    Unter dieser Voraussetzung hat die Tarifkommission dem Einigungsvorschlag mit großer Mehrheit zugestimmt.

    Im Kern konnten mit diesem Ergebnis einige Verbesserungen erreicht werden. Zur Wahrheit gehört aber auch: Zu verschiedenen Forderungen bestand seitens der Arbeitgeber keinerlei Verhandlungsbereitschaft.

    Das Ergebnis zusammengefasst:

    • Erhalt der Entgeltkopplung an den TVöD bis 31. Dezember 2027
    • verpflichtende Verhandlungszusage, falls die Arbeitszeit im TVöD auf weniger als 38 Wochenstunden gesenkt wird
    • Erhöhung des Urlaubsanspruches auf 31 Tage
    • zusätzlicher Urlaubstag für Beschäftigte im Schichtdienst und im Fahrdienst (dafür Wegfall des nicht mehr rechtskonformen Urlaubstages für Beschäftigte über 50 Jahren, da dieser gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt)
    • ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Diensten: max. einmal pro Woche (bisher sechsmal im Monat)
    • NEU: Samstagszuschlag in Höhe von 10 Prozent in der Zeit von 10 Uhr bis 20 Uhr
    • Erhöhung des Sonntagszuschlages auf 35 Prozent
    • Erhöhung der Zulage für geteilte Dienste auf 13 Euro
    • Wegezeiten bei Gabeldiensten: verpflichtende Betriebsvereinbarung, die bis zum 31. Dezember 2024 verhandelt sein muss; bei Nicht-Einigung auf BV: 10 Euro pro Tag mit Gabeldiensten; Wegezeiten sind zukünftig nicht mehr Bestandteil der Ruhezeit
    • flexible Arbeitszeit: Wahlmodell zwischen 38 Stunden und 40 Stunden bleibt wie bisher erhalten
    • Erweiterung des Geltungsbereiches um kurzfristige Beschäftigte
    • Ausschluss eines zuschlagsfreien Arbeitszeitkorridors im Fahrdienst

    Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis zum  31. Dezember 2025.

    Wichtig: Überall dort, wo Betriebsvereinbarungen bereits Regelungen enthalten, die besser für die Beschäftigten sind, bleiben diese auch zukünftig erhalten!

    Mehr Infos liefern die beiden Tarifinfos.

     

    24.01.2024

    In der ersten Verhandlungsrunde am 24. Januar hat die Arbeitgeberseite nur ein völlig ernüchterndes Angebot vorgelegt.

    Beide Seiten haben grundsätzlich die aktuell stattfindende Lohnentwicklung gewürdigt. Noch im letzten Jahr wurden in Sachsen die schlechtesten Löhne bundesweit gezahlt. Nun ist es gelungen, zum Branchenschnitt bzw. zum öffentlichen Dienst aufzuschließen. Es ersetzt jedoch nicht die nötige Entlastung. Die Krankenstände sind hoch und die Überstundenkonten in vielen Betrieben voll. Nach Aussage der Arbeitgeber scheiden jedes Jahr 4.000 bis 6.000 Beschäftigte altersbedingt aus Betrieben des ÖPNV aus. Es ist also dringend notwendig, attraktivere Arbeitsbedingungen zu schaffen. 

    Die Arbeitgeberseite machte dazu allerdings keinerlei Zugeständnisse: Weder bei den Urlaubs- und Regenerationstagen, bei den Zeitzuschlägen, den Wegezeiten, den Ruhezeiten, den geteilten Diensten oder der Altersteilzeit bestand Verhandlungsbereitschaft. Stattdessen wurde lediglich angeboten, den Tarifvertrag bis 2028 zu bestehenden Bedingungen zu verlängern. Im Ergebnis würde nicht nur die Entlastung ausbleiben. Wir hätten auch in den kommenden fünf Jahren keinerlei Möglichkeit, für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen.

    Nun geht es darum, unsere Forderungen zu unterstreichen und mit dem nötigen Rückenwind in die 2. Verhandlungsrunde am 28. Februar zu gehen.

    Mehr zum Verlauf des Verhandlungsauftaktes gibt es im Tarifinfo #2.

     

    05.12.2023

    Forderungen beschlossen – jetzt gemeinsam Stärke aufbauen! Sehr viele von euch haben sich an der Forderungsbefragung für unsere Tarifrunde #TVN2024 beteiligt. Herzlichen Dank dafür! Diese Rückmeldungen hat eure Tarifkommission ausgewertet und dabei (unter anderem) folgende Forderungen beschlossen:

    • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 33 Arbeitstage
    • Einführung von Zeitzuschlägen für Samstagsarbeit in Höhe von 20 Prozent
    • Erhöhung der Zeitzuschläge für Sonntagsarbeit auf 50 Prozent verbunden mit der Möglichkeit, diese in zusätzliche Regenerationstage umzuwandeln
    • Erhöhung der Zeitzuschläge für Nachtarbeit auf 25 Prozent verbunden mit der Möglichkeit, diese in zusätzliche Regenerationstage umzuwandeln
    • Verkürzung der Stufenlaufzeiten auf jeweils 2 Jahre
    • 5 zusätzliche Regenerationstage für Kombifahrer*innen
    • je 1 zusätzlicher Regenerationstag für 100 geleistete Nachtstunden (jahresübergreifend)
    • Anerkennung der Wegezeiten als Arbeitszeit, wenn Anfangs- und Endort des Dienstes nicht identisch sind
    • Streichung der Ausnahmen bei der ununterbrochenen Ruhezeit zwischen zwei Dienstschichten
    • Berechnung der Zeitzuschläge auf der jeweils individuellen Erfahrungsstufe der Beschäftigten
    • Begrenzung der Anzahl der geteilten Dienste auf max. 1 pro Beschäftigten pro Monat; Ausnahmen sind einvernehmlich möglich
    • Überstundenzuschläge für Fahrzeugverspätungen ab der 1. Minute als Überstunden
    • Erhöhung der Entschädigung für geteilte Dienste auf 30 Euro pro Dienstschicht
    • Wiederinkraftsetzen der Regelungen zur Altersteilzeit

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt

     

  • Nordrhein-Westfalen

    23.05.2024

    MItglieder stimmen Ergebnis zu!

    Nach 7 Streiktagen und einer Schlichtung mit anschließender Urabstimmung steht das Ergebnis für die 30.000 Beschäftigten im kommunalen NRW-Nahverkehr nun fest.

    Weitere Infos in unserer Tarifinfo

     

    06.05.2024

    Nach fünf Streiktagen und einer Schlichtung: Tarifkommission beschließt Ergebnis 

    Das Ergebnis für die 30.000 Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr in NRW kann sich sehen lassen:

    Entlastung

    • Zwei Entlastungstage für alle Beschäftigten am 24. und 31. Dezember 2024. Hat der/die Beschäftigte an einem oder an beiden Tagen dienstplanmäßig frei, ist ein entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren. Ab 2025 sind diese zwei Tage datumunabhängig.
    • Jeweils ein weiterer freier Tag ab 2025 und ab 2026 für Beschäftigte im Fahrdienst, Beschäftigte im ständigen Wechsel- und Schichtdienst, Beschäftigte mit Kundenkontakt oder in der Produktion und für andere Beschäftigte, die einen Schwellenwert im Arbeitszeitkonto gemäß § 12 Absatz 3 Satz 2 von mehr als 80 Stunden über einen Zeitraum von zwei Monaten oder in einem Zeitbudgetkonto den Schwellenwert von mehr als 52 Plus-Stunden über einen Zeitraum von sechs Monaten überschreiten (Bestehende Betriebsvereinbarungen, die ab weichende Schwellenwerte enthalten, bleiben unberührt). Im Weiteren, Öffnung für freiwillige Betriebsvereinbarungen zur möglichen Erweiterung der Regelungen der Entlastungstage.

    Zuschläge

    • Berechnung der Zeitzuschläge erfolgt ab dem 1. September 2024 nach der individuellen Stufe der/des Beschäftigten, mindestens aber Stufe 4.
    • Wegfall der Verringerung der Zeitzuschläge ab dem 1. September 2024 

    Dienstlängen werden auf maximal 13 Stunden reduziert

    Entgelt

    • Umsetzung der allgemeinen Tariferhöhungen des TVöD. Anpassung zur 1:1-Umsetzung der Entgelterhöhungen TVöD
    • Jahressonderzahlung in Höhe von 95 Prozent ab 2025 und 100 Prozent ab 2026

    Die Regelungen treten am 1. Juni 2024 in Kraft. Die Laufzeit geht bis zum 31. Dezember 2025. Abweichend davon sind die Regelungen zu den Entlastungstagen frühestens kündbar zum 31. Dezember 2027. 

    Die Entlastungstage erfassen mehr als 80 Prozent der Beschäftigten über alle Berufsgruppen und Tätigkeiten. Die Regelung wird nicht durch tarifliche Eingriffe an anderer Stelle kompensiert! Die anfangs von der Arbeitgeberseite geforderte sogenannte freiwillige Verlängerung der Wochenarbeitszeit und die tarifliche Regelung zur Beschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus sind vom Tisch. Ebenso die angestrebte Verschlechterung beim Zuschuss zum Krankengeld und zum Kündigungsschutz.

    Im Zeitraum bis zum 22. Mai stimmen die ver.di-Mitglieder über das Verhandlungsergebnis ab.

    Mehr Details liefert das Tarifninfo #8.

     

    06.04.2023

    Vierte Verhandlungsrunde ergebnislos - Tarifparteien verständigen sich auf Schlichtung

    Nachdem die vierte Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im Tarifbereich des TV-N NW ergebnislos verlaufen ist, verständigten sich die Tarifparteien auf eine Schlichtung.
    Die Arbeitgeber haben ein zunächst neues Angebot vorgelegt. Dabei geht es um bis zu vier Entlastungstage (inkl. Heiligabend und Sylvester) gestreckt bis 2027. In den Verhandlungen ist es gelungen, die Tage für den Fahrdienst von weiteren Einschränkungen zu befreien. Andere Berufsgruppen – Verwaltung und Werkstätten – hätten die vier Tage nicht bzw. nicht in jedem Fall erreicht. Für ver.di steht im Vordergrund, keine Beschäftigtengruppe auszuschließen. Die Überlastung trifft alle Kolleginnen und Kollegen.

    Den Vorschlag der Arbeitgeberseite, sich auf ein Schlichtungsverfahren zu verständigen, hat die Tarifkommission intensiv beraten und für eine Schlichtung votiert.

    Mehr Infos liefert das Tarifinfo #6.

     

    12.03.2024

    Arbeitgeber beenden die Verhandlungen vorzeitig - Tarifkommission beschließt die Einleitung der Urabstimmung

    Nachdem die Verhandlungen für die rund 30.000 Beschäftigten mit dem KAV NW in der Nacht zum Dienstag 12. März in Dortmund gescheitert waren, leitet ver.di noch vor Ostern die Urabstimmung in NRW ein. Das vorliegende Arbeitgeberangebot bietet keinen Spielraum für weitere Verhandlungen. Zudem waren die Arbeitgeber nicht bereit, die zwei vereinbarten Tage zu verhandeln und beendeten die Verhandlungen noch in der Nacht. Eine Fortsetzung in einem vierten Verhandlungstermin boten die Arbeitgeber in fünf Wochen an. Das ist für die Tarifkommission inakzeptabel.

    Die ver.di-Tarifkommission hat in den Verhandlungen versucht, den Arbeitgebern beim Thema Belastungstage eine Brücke aus pauschalen Entlastungstagen und individueller Entlastung zu bauen. Diese Brücke haben die Arbeitgeber eingerissen.

    Mehr Infos zum Verlauf, den Gründen für das Scheitern der Verhandlungen sowie Infos zur Urabstimmung findest Du in den Tarifinfos #4 und #5.

    Du bist ver.di-Mitglied in dem Tarifbereich? Dann beteilige Dich an der Urabstimmung!

     

    16.02.2024

    Am Freitag, den 16. Februar, fand in Bochum die zweite Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr in NRW statt - ohne Angebot der Arbeitgeber! 
    Am Vortag hatten 12.500 Streikende ihre Forderungen nach Entlastung eindurcksvoll unterstrichen; trotzdem bleibt der kommunale Arbeitgeberverband KAV NW bei seinen Positionen nach Verlängerung der Arbeitszeit, Kürzung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und betrieblichen Anreizsystemen. Dazu gibt es die klare Haltung der Verhandlungskommission: Eine Steigerung der Produktivität darf nicht zu Lasten der Beschäftigten erfolgen!

    Die dritte Verhandlungsrunde ist für den 11. und 12. März geplant.

    Mehr Informationen liefert das Tarifinfo #3.

     

    24.01.2023

    Am Mittwoch startete in Dortmund die Tarifrunde für die ca. 32.000 Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr NRW. Die Arbeitgeber erteilten den ver.di Forderungen eine deutliche Absage. Aus ihrer Sicht ist die Lage der kommunalen Haushalte angespannt. Die einfache Rechnung: höhere Defizite der Unternehmen bedeuten weniger ÖPNV in den Städten. Lösung der Arbeitgeber: Steigerung der Produktivität...

    Schon jetzt wird deutlich: Verbesserungen erreichen wir nur entschlossen und mit Druck!

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

    05.12.2023

    Entlastung, Wertschätzung und attraktive Arbeitsplätze für die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen! Ohne den ÖPNV wird es keine Verkehrswende geben. Und ein zuverlässiger und sicherer ÖPNV kann nur garantiert werden, wenn ins Personal investiert wird. Wir fordern daher für NRW:

    • Entlastungstage für alle Beschäftigten im ÖPNV
    • Identischer Ort für Arbeitsbeginn und -ende
    • Zulage ab dem 1. Tag bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
    • Schicht- und Wechselschichtzulage für den Fahrdienst
    • 100% Jahressonderzahlung
    • Überstunden ab der 1. Minute und in der individuellen Stufe ohne Abzug
    • Zulage für Vorhandwerker / Gruppenführer / Teamleiter nach individueller Stufe

     

  • Hessen

    13.06.2024

    Breite Zustimmung: Die Mitgliederbefragung zeigt eindeutiges Votum

    Insgesamt haben 66 Prozent der teilnehmenden Mitglieder dem Ergebnis zugestimmt; rund vier Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig. Die Tarifkommission hat daraufhin das Verhandlungsergebnis ohne Gegenstimme angenommen.

    Zeitnah werden die im Tarifabschluss nicht bereits angepassten Berufsgruppen (außer Technik und Fahrdienst) in der Entgeltordnung überarbeitet und ggf. angepasst. Die vereinbarten Verhandlungen dazu werden voraussichtlich im August 2024 beginnen.

    Dieses Ergebnis war nur durch eure Unterstützung bei den zurückliegenden Streiks möglich!

    Nach dem Abschluss ist bekanntlich vor der Verhandlung: Die Tarifrunde TVöD 2025 startet und dazu findet wieder eine Forderungsfindung statt. Beteiligt euch, denn nächstes Jahr steht die nächste Entgelterhöhung an! Nähere Infos, wo ihr euch an der Forderungsfindung für euren Betrieb beteiligen könnt, findet ihr im Tarifinfo zum Download.

     

    15.04.2024

    Tarifergebnis TV-N Hessen erzielt - jetzt entscheiden die Mitglieder!

    Am 15. April konnte ein Tarifergebnis für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-N Hessen erreicht werden. Das Ergebnis wird den ver.di-Mitgliedern in einer Mitgliederbefragung zur Abstimmung vorgelegt.

    Das Ergebnis zusammengefasst:

    • Einführung einer 6. Erfahrungsstufe (ohne Anrechnung der Besitzstände der Altbeschäftigten)
    • Jahressonderzahlung für alle Beschäftigten in drei Schritten: 80 Prozent ab 2025, 90 Prozent ab 2026, 100 Prozent ab 2027 auf die individuelle Eingruppierung
    • Erhöhung des Zuschlags für geteilte Dienste auf 15 Euro
    • Erhöhung der ununterbrochenen Ruhezeit zwischen zwei Diensten von zehn auf elf Stunden
    • Reduzierung der maximalen Dienstlänge in betriebsnotwendigen Fällen auf 13 Stunden
    • Erhöhung der Bezahlung der Zuschläge von der Erfahrungsstufe 1 auf die Erfahrungsstufe 3
    • Zulage 20 Prozent für Arbeiten an Samstagen von 6:00 bis 21:00 Uhr für alle Beschäftigten
    • Erhöhung des Zuschlages für Sonntagsarbeit von 25 auf 50 Prozent
    • Verkürzung der Wochenarbeitszeit zum 1. Januar 2025 auf 38,5 Stunden und ab 1. Januar 2026 auf 38 Stunden
    • Einführung neuer Entgeltgruppen für den Fahrdienst (F1 bis F4)
    • Höhergruppierung der Mitarbeitenden in der Technik und Fahrdienstverwaltung
    • Zusage für weitere Verhandlung der Entgeltordnung im ungekündigten Zustand

    Der TV-N Hessen tritt zum 1. April 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025, mit Abweichungen z.B. der Arbeitszeitreglung bis zum 31. Dezember 2027.

     

    25.03.2024

    In der vierten Verhandlungsrunde legte der Kommunale Arbeitgeberverband Hessen ein verbessertes Angebot vor - ein Erfolg der entschlossenen Streikbereitschaft der Beschäftigten in den letzten Wochen!

    Die Arbeitgeber sind auf wichtige Bestandteile unserer Forderungen eingegangen. Zum Beispiel:

    • Einführung einer sechsten Erfahrungsstufe
    • 100 Prozent Jahressonderzahlung
    • Umgruppierung und damit verbundene Lohnsteigerungen für Bus- und Schienenfahrer*innen sowie für Werkstattmitarbeiter*innen
    • Einstieg in eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit
    • ein zusätzlicher Entlastungstag - allerdings an Bedingungen geknüpft

    Die Tarifkommission bewertet das Angebot als solide Basis für die weiteren Verhandlungen. Zu klären sind aber noch die Anpassung der Entgeltordnung für die Verwaltung, das Inkrafttreten der Änderungen im Manteltarifvertrag und die Bedingungen für den zusätzlichen Entlastungstag. Knackpunkt ist zudem noch die Laufzeit; die Arbeitgeber bieten momentan eine Laufzeit bis 31.12.2028 an - das geht gar nicht!

    Die nächste Verhandlungsrunde findet am 15. April statt.

     

    12.02.2024

    In der zweiten Verhandlungsrunde am 12. Februar legte der Kommunale Arbeitgeberverband Hessen kein konkretes Angebot vor. Es wurde deutlich, dass die Arbeitgeberseite keinen Spielraum für die dringend benötigte Entlastung sieht - keine 35-Stunden-Woche und keine zusätzlichen Entlastungstage. Und auch in Sachen Entgelt liegen die Vorstellungen der Arbeitgeberseite weit von den Forderungen der Tarifkommission entfernt: u.a. keine Verschiebungen in der Entgelttabelle, keine eigene Entgeltgruppe für den Fahrdienst und Nachtzuschläge erst ab 22:00 Uhr.

    Die ver.di-Tarifkommission hat die Vorstellungen der Arbeitgeberseite entschieden zurückgewiesen und wird am 26. Februar in einer Arbeitsgruppe die Fragen zur Entgeltordnung und Eingruppierung gesondert mit dem Arbeitgeberverband verhandeln.

    Mehr Infos liefert das Tarifinfo #2.

     

    05.12.2023

    Personalmangel, überlange Schichten, geteilte Dienste, kurze Pausen, zahllose Überstunden, hohe Krankenstände und vieles mehr führen zu enormen Belastungen bei den Beschäftigten im ÖPNV! Das muss sich dringend ändern, so können wir keine Fachkräfte für die Zukunft gewinnen! Deswegen fordern wir in Hessen:

    • Einführung einer 6. Erfahrungsstufe im TV-N
    • Entgelttabelle drei Entgeltgruppen nach oben verschieben und streichen der drei niedrigsten Entgeltgruppen (EG1-EG3)
    • 100% Jahressonderzahlung
    • Bezahlung aller Zuschläge nach der individuellen Eingruppierung
    • Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich (35 Stunden/Woche – Stufenweise Anpassung). Stundenausgleich innerhalb eines Quartals
    • Verkürzung der Geteilten Dienste auf eine maximale Länge von 11 Stunden, inklusive der Unterbrechungszeit
    • Anhebung des Zuschlages für Geteilte Dienste auf 30 Euro. Dabei muss jeder Dienstteil min. 3 Stunden betragen. Dienste mit einer Arbeitsunterbrechung von mehr als 1,5 Stunden, sind Geteilte Dienste
    • Die Ruhezeit zwischen 2 Diensteinsätzen darf nicht weniger als 13 Stunden betragen
    • §10 Zeit-Zuschlagsregelungen erhöhen
    • Zwei zusätzliche Entlastungstage ohne Eigenbeteiligung (nur für ver.di – Mitglieder)
    • Der persönliche Geltungsbereich um die kurzfristig Beschäftigten erweitern

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

  • Thüringen

    13.03.2024

    Verhandlungsergebnis erzielt - Jetzt entscheiden die Mitglieder!

    In der vierten Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern in Bad Tabarz ist der Tarifkommission ein Durchbruch gelungen. Nun ist es an den ver.di-Mitgliedern, über dieses Ergebnis zu entscheiden. Das Verhandlungsergebnis lautet wie folgt:

    Entgelt:

    • ab 01.01.2024: Erhöhung der Entgelte um 250 Euro plus weitere drei Prozent
    • ab 01.07.2024: Erhöhung der Entgelte um weitere vier Prozent
    • Laufzeit: 24 Monate

    Arbeitsbedingungen ab 2024:

    • Erweiterung des Geltungsbereiches um geringfügig Beschäftigte
    • Anerkennung der Ausbildungszeit als Betriebszugehörigkeit
    • Erhöhung des Freistellungsanspruches für gewerkschaftliche Gremien auf acht Tage
    • Öffnungsklausel für betriebliche Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung

    ab 2025:

    • Möglichkeit, pro Quartal per Entgeltumwandlung einen zusätzlichen Entlastungstag zu erwerben (insgesamt max. vier pro Jahr)
    • Erhöhung des Zusatzurlaubes für Schichtarbeit auf zwei Tage pro Jahr
    • Erhöhung des Zusatzurlaubes für Wechseldienst auf vier Tage pro Jahr
    • Erhöhung der Rufbereitschaftsentgelte auf 15 Prozent
    • Erhöhung der Entschädigung für geteilte Dienste auf 15 Euro
    • Einführung von Zuschlägen für Samstagsarbeit in Höhe von zehn Prozent (6 bis 21 Uhr)
    • neuer Berechnungsmodus für den Jahresbonus: 70 Prozent fest, 30 Prozent variabel (Abzug von 0,4 Prozent pro Abwesenheitstag ab dem 11. Abwesenheitstag; Berechnung startet in 09/2024)
    • Laufzeit: 24 Monate

    Damit wird ganz deutlich: Unser Kampf hat sich gelohnt. Gemeinsam haben wir Stärke aufgebaut, entschlossen gestreikt und unsere Forderungen mit Nachdruck vertreten. Im Ergebnis ist die Tarifkommission der Meinung, ein wirklich gutes Verhandlungsergebnis erzielt zu haben. Nun haben die Mitglieder das Wort. In den kommenden Tagen erhaltet ihr postalisch die Einladung zu einerdigitalen Mitgliederbefragung. Auf dieser Grundlage wird die Tarifkommission abschließend entscheiden.

     

    13.02.2024

    Am 13. Februar fand die dritte Verhandlungsrunde für die Beschäftgten im kommunalen Nahverkehr Thüringen in Weimar statt. Zu dieser ist die ver.di-Tarifkommission mit einer klaren Erwartungshaltung angereist: Wir brauchen ein Angebot, dass nicht nur die Inflation der Vergangenheit ausgleicht, sondern auch die Einkommen deutlich aufwertet und die Einkommenslücken zu anderen Tarifverträgen schließt. Gleichzeitig kämpfen wir für die dringend benötigte Entlastung. 

    Statt ein verbessertes Angebot vorzulegen, kritisierte die Arbeitgeberseite zukünftige Streikplanungen, von denen sie erfahren haben will. Aber: Arbeitskämpfe sind unser demokratisches Recht und selbstverständlich bereitet sich die Tarifkommission darauf vor, dieses Recht auch zukünftig wahrzunehmen, wenn sie es für richtig und notwendig hält.

    Aus diesem Grund hat die ver.di-Tarifkommission die Arbeitgeber am Verhandlungstisch mehrfach aufgefordert, ein neues Angebot vorzulegen, um einem Tarifabschluss näher zu kommen. Statt dieser Aufforderung nachzukommen, hat die Arbeitgeberseite die Verhandlungen einseitig beendet und sich geweigert, an einer inhaltlichen Klärung weiterzuarbeiten. 

    Mehr Infos liefert das Tarifinfo #4.

     

    22.01.2024

    Auch nach der zweiten Verhandlungsrunde am 22. Januar in Erfurt scheint eine Einigung mit der Arbeitgeberseite in weiter Ferne. Im Rahmen der Verhandlungen hat uns die Arbeitgeberseite mehrere Angebot vorgelegt. Keines davon wird unseren Forderungen nach einer deutlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie einer kräftigen Aufwertung unserer Einkommen gerecht.

    Mehr Informationen zum Verhandlungsstand nach der zweiten Runde liefert unser Tarifinfo #3.

     

    07.12.2023

    Nach der sehr stimmungsvollen Übergabe unserer Tarifforderungen am Dienstag, dem 5. Dezember, hat am 7. Dezember die erste Verhandlungsrunde zu unserem TV-N Thüringen stattgefunden. Leider musste diese ergebnislos beendet werden. Wir haben den Termin genutzt, um den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern unsere Forderungen gründlich zu erläutern und diese auch umfangreich inhaltlich zu begründen. Dabei haben wir klargemacht, dass leere Kassen allein kein Argument für Zurückhaltung sein können: Inflation, Fachkräftemangel und extrem hohe Belastungen wirken auch auf uns. Entsprechend ist unsere Erwartung völlig klar: Wir benötigen schnellstens mehr Geld und spürbare EntlastungI

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

    05.12.2023

    Forderungen beschlossen – jetzt gemeinsam Stärke aufbauen! Sehr viele von euch haben sich an der Forderungsbefragung für unsere Tarifrunde #TVN2024 beteiligt. Herzlichen Dank dafür! Diese Rückmeldungen hat eure Tarifkommission ausgewertet und dabei (unter anderem) folgende Forderungen für den TV-N Thüringen beschlossen:

    Entgelt:

    • Erhöhung der Tabellenentgelte um 650 Euro pro Monat – verbunden mit der Möglichkeit die Entgelterhöhung in eine Arbeitszeitreduzierung oder zusätzliche Regenerationstage umzuwandeln
    • Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 250 Euro pro Monat

    Arbeitsbedingungen:

    • Einführung von Zuschlägen für Samstagsarbeit in Höhe von 20 Prozent
    • Erhöhung der Entschädigung für geteilte Dienste auf 30 Euro pro Dienst
    • Erhöhung der Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit auf 100 Euro bzw. 220 Euro
    • Erhöhung der Vergütung der Zeit der Rufbereitschaft auf 20 Prozent
    • Auszahlung des Jahresbonus in Höhe von 100 Prozent ohne Abzüge für Abwesenheitstage
    • Erhöhung der vermögenswirksamen Leistungen auf 50 Euro pro Monat als steuerfreie Zuwendung

    Auszubildende:

    • Anerkennung der Ausbildungszeiten als Betriebszugehörigkeit

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

  • Rheinland-Pfalz

    12.03.2024

    Tarifergebnis TV-N Rheinland-Pfalz erzielt

    In der vierten Verhandlungsrunde am 12. März mit dem KAV Rheinland-Pfalz ist der Verhandlungskommission ein Durchbruch gelungen. Die Bereitschaft der Beschäftigten, in Arbeitskämpfen dem Arbeitgeber zu signalisieren, dass sie geschlossen für ihre Interessen kämpfen, hat Wirkung gezeigt.

    Die zunächst vom Arbeitgeber aufgestellten Gegenforderungen z.B. nach Erhöhung der Arbeitszeit und die Streichung der individuellen Zeitgutschrift konnten erfolgreich abgewehrt werden!

    Das Verhandlungsergebnis zusammengefasst:

    • 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld und damit 15 Prozent mehr auf die 100 Prozent für den Gesamtbereich TV-N
    • sämtliche Zeitzuschläge werden erhöht auf künftige Stufe 2
    • Einführung einer Samstagszulage von 12,5 Prozent 
    • Erhöhung des Feiertagszuschlags auf 150 Prozent ohne bzw. 50 Prozent mit Ausgleich
    • Erhöhung der Wechselschicht- und Schichtzulage auf 1,10 Euro 
    • Einführung einer Zulage für geteilte Dienste ab zwei Stunden von acht Euro

    Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis 31. Dezember 2025.

    • Anlage Mainz (Übergeleitete)
      • ebenfalls Erhöhung des Weihnachtsgeldes um 15 Prozent
      • Eigenanteil der betrieblichen Altersvorsorge wird in zwei großen Blöcken wie bei den Altbeschäftigten übernommen
    • Anlage Trier (Übergeleitete)
      • Erhöhung des Weihnachtsgeldes von 35 auf 100 Prozent in 3 Stufen
      • Eigenanteil der betrieblichen Altersvorsorge wird zum 1. Januar 2025 an die Verwaltung angepasst

    Mehr Infos liefert das Tarifinfo #4.

     

    05.02.2024

    Zum zweiten Verhandlungstermin am 5. Februar glänzte die Arbeitgeberseite mit unentschuldigter Abwesenheit. Erst nach heftiger Intervention und Streikandrohung war der KAV  bereit zu erklären, dass wir bis zum 16. Februar ein Arbeitgeberangebot erhalten werden. Damit konnte dieser den drohenden Streik gerade noch abwenden. 

    Nach Vorlage des Arbeitgeberangebotes werden wir dieses mit der Tarifkommission bewerten und sehr schnell einschätzen können, wieviel Wertschätzung euer Arbeitgeber euch wirklich entgegenbringt. Derzeit müssen wir davon ausgehen, dass auch weitere Arbeitskampfmaßnahmen erforderlich sein können. Diese können sich jederzeit in der Tarifrunde ergeben.

    Die Verhandlungsrunde wurde am 23. Februar nachgeholt.

    Ausführliche Infos liefert das Tarifinfo #3.

     

    26.01.2024

    In der ersten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten in Rheinland-Pfalz legte die Arbeitgeberseite kein Angebot vor und präsentierte stattdessen ihre Vorstellungen für den Manteltarifvertrag: 

    1. Erhöhung der Arbeitszeit auf 44 Stunden die Woche bei Freiwilligkeit
    2. Maßnahmen zur Senkung der Krankenquote
    3. Streichung der individuellen Zeitgutschrift nach § 8 Abs. BezTVN RP

    Erzürnt und mit großer Wut im Bauch hat die ver.di-Tarifkommission der Arbeitgeberseite eindringlich klargemacht, dass der Personalmangel und die damit verbundene Belastung die Kolleginnen und Kollegen krank machen. Am Ende konnte das Thema Kürzung des Krankengeldschuss zumindest abwehrt werden.

    Ausführliche Infos zum Verlauf des Verhandlungsauftaktes liefert das Tarifinfo #2.

     

    05.12.2023

    Unser Forderungsbeschluss für die Beschäftigten in Rheinland-Pfalz (BezTV-N):

    • Stufengleicher Aufstieg in EG 6 für Fahrpersonal ab 20 Jahren Berufserfahrung ermöglichen
    • Zuschläge auf individueller Stundenlohnbasis
    • Einführung Samstagszulage 50 Prozent
    • Erhöhung der Sonn-, Feiertags- und Überstundenzuschläge
    • Erhöhung Jahressonderzahlung auf 100 Prozent
    • Beendigung der Ablage 1b (Mainzer Mobilität) sowie die Übernahme der Kosten des Arbeitnehmeranteils der betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber
    • Fahrzeugverspätungen sind ab der 1. Minute zu bezahlen
    • Erhöhung des Urlaubsgeldes auf 50 Prozent des mtl. Bruttoentgelts
    • Zulange in Höhe eines individuellen Stundenlohns bei Teilung des Dienstes
    • Aufnahme von kurzfristiger Beschäftigung im Geltungsbereich
    • Wendezeiten sind zu 100 Prozent vergütungspflichtige Arbeitszeit
    • Erhöhung der Wechselschicht- und Schichtzulage
    • Laufzeit bis 31. Dezember 2025

    In den Verhandlungen soll zusätzlich über folgende Punkte diskutiert werden:

    • Einverständnis über die Qualifizierungsmaßnahmen $ 10 Anlage 4 herstellen
    • Entgeltordnung neu diskutieren
    • Diskussion über Anpassung VWL

     

  • Saarland

    27.02.2024

    Tarifergebnis TV-N Saar erzielt

    In der sechsten Verhandlungsrunde sind die ver.di-Tarifkommission und KAV Saar zu einer Eingung gekommen - ein Durchbruch hin zu attraktiveren Arbeitsbedingungen und Löhnen für die Beschäftigten im Saarländischen ÖPNV!

    Der Abschluss steht unter einer Erklärungsfrist bis 5. März.

    Und so sieht das Tarifergebnis aus:

    • Inflationsausgleichszahlung von 1.000 Euro für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2024

    • Tabellenerhöhung ab dem 1. Juni 2024 um 200 Euro plus 5,5 Prozent, mindestens aber um 340 Euro. Auszubildende erhalten 150 Euro mehr.
      • Beispiel: Die EG 6.3 liegt aktuell bei 3.026,98 Euro und steigt ab 1. Juni um 377,48 Euro monatlich auf 3.404,46 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um 12,5 Prozent.

    • Verbesserungen in der Entgeltordnung ab dem 1. Juni 2024
      • zwei neue Erfahrungsstufen nach 17- und 20-jähriger Betriebszugehörigkeit; 70 Euro mehr je Stufe pro Monat
      • EG 7 zusätzlich 80 Euro pro Monat
      • neue Entgeltstufen 12 bis 14
      • Altbeschäftigte und Haustarifvertrag werden mitgenommen
      • neuer Entgeltgruppenkatalog: bessere Eingruppierungen vor allem für die Beschäftigten in den Werkstätten und der Verwaltung

    • Verbesserungen im Manteltarifvertrag
      • Erhöhung der Zulage geteilte Dienste von zwei auf 13 Euro ab dem 1. Januar 2025
      • Maximaler Pausenabzug auf 45 Minuten ab dem 1. April 2025
      • Jahressonderzahlung 100 Prozent ab 2025; Auszahlung eines kleineren Teils im Sommer und des restlichen Betrags im Winter
      • Samstagszuschlag von 12,5 Prozent von 6 bis 21 Uhr ab dem 1. April 2025
      • Krankengeldzuschuss von 120 Euro für maximal 26 Wochen ab 1. Januar 2026
      • Verhandlungszusage für Haustarifvertragsbeschäftigte: Wahlmöglichkeit in knapp zwei Jahren

    Die Laufzeit beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2025.

     

    09.02.2024

    Nach mehreren Verhandlungsrunden liegt nun ein erstes Angebot der Arbeitgeberseite vor. Neben positiven Punkten zum Inflationsausgleich und einer großen Überschneidung zur Entgeltordnung gibt es viele negative Punkte, vor allem zur Laufzeit, dem Beginn der Entgelterhöhungen und zu den geteilten Diensten. Viele Forderungen zum Manteltarifvertrag sind ebenfalls noch ohne Angebot der Arbeitgeber.

    Sollte in der nächsten Verhandlungsrunde am 27. Februar keine Einigung erzielt werden, wird eine Urabstimmung eingeleitet.

    Mehr Infos liefert das Tarifinfo #2.

     

    05.12.2023

    Die ver.di Tarifkommission hat die Forderungen an den Kommunalen Arbeitgeberverband KAV Saar übergeben. Unsere berechtigten Forderungen sind unter anderem:

    • Neue Entgelttabelle mit durchschnittlich ca. 500 Euro mehr Lohn
    • Neue Entgeltordnung mit besseren Eingruppierungen der Werkstatt und Verwaltung
    • Haustarifvertragsbeschäftigte können in den TV-N wechseln
    • 50 Prozent Urlaubsgeld vom Bruttomonatsentgelt einmal im Jahr für alle
    • Maximaler Pausenabzug reduzieren auf 30 Minuten pro Schicht
    • 25 Euro pro geteilten Dienst
    • Schichtzulage von 100 Euro pro Monat für alle
    • Ruhetagsleistung wird mit 100 Euro pro Schicht vergütet
    • Samstagsarbeitszuschlag von 30 Prozent
    • Krankengeldzuschuss bis zu 33 Wochen

    Mehr Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

  • Baden-Württemberg

    25.04.2024

    Beteiligung der Belegschaften in den letzten Wochen zahlen sich aus – großartige Tarifeinigung erzielt!

    In den letzten Wochen haben die Belegschaften der kommunalen Verkehrsunternehmen Baden-Württemberg eine unglaubliche Solidarität bewiesen und zusätzlich mit einer Zustimmung von 93 Prozent in der Urabstimmung für einen Erzwingungsstreik mehr als deutlich der Tarifkommission den Rücken gestärkt. Die Verhandlungskommission hat mit dieser Stärkung aus den Belegschaften mit den Arbeitgebern eine Tarifeinigung erzielen können, die eine deutliche Aufwertung und eine spürbare Entlastung für die Beschäftigten im Nahverkehr mit sich bringt.

    Die Tarifeinigung sieht in den einzelnen Punkten vor:

    • Schaffung einer Nahverkehrszulage für alle Beschäftigten ab Juli 2024 in Höhe von 150 Euro monatlich
    • Schrittweise Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit für alle Beschäftigten
      • ab 01.01.2025 von 39h auf 38,5h wöchentliche Arbeitszeit
      • ab 01.01.2026 von 38,5h auf 38h wöchentliche Arbeitszeit
      • ab 01.01.2027 von 38h auf 37,5h wöchentliche Arbeitszeit
      • Beschäftigte haben die Option keine Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit zu wählen; dann erhalten diese Beschäftigen ein höheres Tabellenentgelt von 2,6 Prozent je volle Stunde
    • Für den Fahrdienst: Schaffung einer Verkehrslagenzulage, die mitfünf Euro pro gefahrenen Dienst vergütet wird (ersetzt die 15 Minuten Verspätungsregelung), ab der 16. Minute wird alles minutengenau erfasst und als Arbeitszeit abgerechnet
    • Erhöhung der Zeitzuschläge auf (höchstens) Stufe 3 der individuellen Entgeltgruppe
    • Erhöhung Zulage für geteilte Dienste von drei auf sieben Euro pro geteilten Dienst
    • Verbesserungen bei den Schicht- und Wechselschichtzulagen
    • Maximale Schichtlänge für geteilte Dienste von 12 Stunden
    • Anhebung des tariflichen Urlaubsgeldes ab 2025 Beschäftigte bis Entgeltgruppe 8 sowie Entgeltgruppe F auf 540 Euro jährlich und ab Entgeltgruppe 9 auf 450 Euro
    • Ruhezeiten für die Fähre Konstanz von elf Stunden
    • Konkretisierung des Arbeitsplatzes für die Fähre Konstanz ➔ Lehrfahrertätigkeit für die Fähre Konstanz
    • Aufnahme aller geringfügig Beschäftigten in den Geltungsbereich des Tarifvertrags
    • Überarbeitung der Eingruppierungen und Erschwerniszuschläge bis Ende 2025. Hier kommen also in den nächsten Monaten noch weitere Verbesserungen in Eingruppierungsfragen und bei den Erschwerniszuschlägen hinzu.
    • Freistellung für gewerkschaftliche Arbeit in Gremien bis zu acht Tage

    Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate, die Laufzeit der Regelungen zur Reduzierung der Arbeitszeit bis Ende 2027.

    Einen Kompromiss haben die Tarifparteien in der Frage der Übertragung des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes vereinbart. Wenn es zu keiner Arbeitszeitreduzierung im Jahr 2025 kommt, dann wird aus dem gesamten Volumen des Tarifabschlusses eine Kompensation bei der Übertragung des Tabellenentgeltes vorgenommen.

    Die Tarifkommission hat der Tarifeinigung einstimmig zugestimmt. Die Mitgliederabstimmung wird jetzt durchgeführt und die ver.di-Mitglieder können über diese Einigung abstimmen.

    Weitere Infos zum Tarifergebnis und eine genauere Einordnung dazu findet ihr in unserer Tarifinfo #6.

     

    15.04.2024

    92,8 Prozent in Urabstimmung für Erzwingungsstreik

    92,8 Prozent der ver.di-Mitglieder haben sich für einen Erzwingungsstreik zur Durchsetzung der Forderungen ausgesprochen. Damit ist das erforderliche Quorum von 75 Prozent weit übertroffen. ver.di Baden-Württemberg ruft nun zu Arbeitsniederlegungen in allen sieben kommunalen Nahverkehrsunternehmen am Donnerstag und Freitag 18./19. April auf, um den Arbeitgebern, dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV), vor einem weiteren fünften Verhandlungstermin am 24. April ein klares Signal zu senden. Die Gewerkschaft rechnet damit, dass in allen sieben Betrieben in Stuttgart, Karlsruhe, Heilbronn, Freiburg, Baden-Baden, Esslingen und Konstanz an beiden Tagen kein Fahrdienst stattfinden wird.

    Die ganze Pressemitteilung dazu lest ihr hier.

     

    11.03.2024

    Tarifkommission erklärt die Verhandlungen für gescheitert und beschließt die Einleitung der Urabstimmung 

    Die Tarifkommission hat das überarbeitete Angebot der Arbeitgeber, welches diese am Sonntag 10. März in Mannheim vorgelegt hatten, abgelehnt und die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Mit dem neuen Angebot hatten die Arbeitgeber zwar das Volumen vergrößert, aber darauf bestanden, rund die Hälfte der Belegschaften von einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen auszuschließen. Damit provoziert der KAV die Spaltung der Belegschaft!

    Das Angebot enthält zwar eine Nahverkehrszulage aber keine Verbesserungen für die Beschäftigten in der Verwaltung und den Leitstellen, keine Verbesserungen für die Beschäftigten in den Werkstätten und der Wagenreinigung und auch die Beschäftigten in den Kundencentern und im Prüfdienst sollen von den Verbesserungen ausgeschlossen sein. Zusätzlich sollen an die Nahverkehrszulage diverse Bedingungen geknüpft sein: Sie soll nur an gesunde und ohne Einschränkungen Beschäftigte im Fahrdienst gezahlt werden und das auch nur, wenn diese dann 24/7 eingesetzt werden können. Des Weiteren soll die Nahverkehrszulage nicht Bestandteil der Entgeltfortzahlung sein, d.h. Krankheitsfall soll sie nicht gezahlt werden.

    ver.di wird jetzt die Urabstimmung in den Betrieben einleiten, die ab 18. März innerhalb von vier Wochen durchgeführt wird. Wenn 75 Prozent der Mitglieder zustimmen, sind auch unbefristete Erzwingungsstreiks möglich. Bei einem verbesserten Angebot, das alle Beschäftigtengruppen berücksichtigt, ist die Tarifkommission grundsätzlich verhandlungsbereit.

    Mehr Hintergrundinfos zum Scheitern der Verhandlungen lest ihr im Tarifinfo #5.

     

     

    05.03.2024

    Die Tarifverhandlungen für die 6.500 Beschäftigten im Baden-Württembergischen TV-N Bereich sind am 5. März ohne Ergebnis vorzeitig abgebrochen worden. Der zweite geplante Verhandlungstag entfiel. Damit reagierte die ver.di-Verhandlungskommission auf das Verhalten der Arbeitgeber, die in den laufenden Verhandlungen Inhalte an die Presse und die Belegschaften durchgestochen haben. Übliche Praxis ist, dass Tarifverhandlungen in einem geschützten Raum stattfinden und Verhandlungszwischenstände nur einvernehmlich an die Öffentlichkeit gegeben werden. Das Verhalten des KAV ist ein Vertrauensbruch: Mit dieser Vorgehensweise versuchen die Arbeitgeber, einen Keil zwischen die Belegschaften und die Tarifkommissionsmitglieder zu treiben.

    Die Bewertung der Tarifkommission zum derzeit vorliegenden Arbeitgeberangebot findet ihr im Tarifinfo #4. Kurz: Das Angebot enthält keinerlei substanzielle Verbesserungen und wurde als unzureichend bewertet.

    Die Tarifkommission wird über das weitere Vorgehen beraten und ggf. weitere Warnstreiks vorbereiten.

     

    06.02.2024

    In der zweiten Verhandlungsrunde mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband am 5. und 6. Februar wurden die ver.di-Forderungen zur Aufwertung der Beschäftigung im ÖPNV in Baden-Württemberg als zu teuer von der Arbeitgeberseite abgewiesen. Auch die Forderungen nach richtiger Entlastung der Beschäftigten wurden als nicht umsetzbar oder ebenfalls als zu teuer zurückgewiesen.

    Dass die Beschäftigten hinter ihren Forderungen stehen und dass es eine deutliche Aufwertung braucht, dieser Tatsache werden die Beschäftigten im ÖPNV noch einmal Nachdruck verleihen müssen.

    Die dritte Verhandlungsrunde findet am 5. und 6. März in Stuttgart statt.

    Mehr Infos liefert unser Tarifinfo #3.

     

    29.01.2024

    Kein Angebot des Kommunalen Arbeitgeberverbands in der ersten Verhandlungsrunde! Dabei braucht es dringend eine Aufwertung der Beschäftigungsbedingungen im Nahverkehr, damit in der Zukunft besser Personal gewonnen werden kann. Dies ist auch dringend notwendig, um die jetzt schon angespannte Personalsituation in den Nahverkehrsunternehmen zu bewältigen und die aktuell in den Unternehmen im Arbeitsverhältnis stehenden zu entlasten und zu halten.

    Die nächste Verhandlungsrunde findet am 5. und 6. Februar statt. Bis dahin gilt es, unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen!

    Mehr Infos liefert unser Tarifinfo #2.

     

    05.12.2023

    Personalmangel, lange Schichten, schwierige innerbetriebliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten, keine Anerkennung als Beschäftigte im Schichtdienst für den Fahrdienst und unattraktive Arbeitszeiten!
    Das wollen wir ändern und die Arbeitsbedingungen mi ÖPNV weiter verbessern! Denn die Beschäftigten der Zukunft im ÖPNV wollen gewonnen und die Beschäftigten gehalten werden. Dies kann nur mit verbesserten Arbeitsbedingungen gelingen.

    Deshalb fordern wir in Baden-Württemberg:

    • Zulagen entsprechend der individuellen Entgeltstufe
    • Absenkung der Formulierung „überwiegende Tätigkeit"
    • Einrichtung einer Nahverkehrszulage
    • Abschluss einer tariflichen Differenzierungsklausel
    • Schicht/Wechselschichtzulage für alle Beschäftigten
    • Anhebung des tariflichen Urlaubsgeldes
    • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
    • Geltung des Tarifvertrags auch für geringfügig Beschäftigte
    • Absenkung der maximalen Schichtzeitlänge
    • 2 zusätzliche Tage Freistellung für Gewerkschaftsarbeit im Jahr

    Weitere Informationen findet ihr in unserem Flugblatt.

     

  • Bayern

    05.12.2023

    Die Beschäftigten im ÖPNV brauchen dringend Entlastung – in ganz Deutschland! In Bayern ist der Tarifvertrag TV-N nicht zum 31.12.23 kündbar, wir wollen trotzdem weiterkommen und unsere Arbeitsbedingungen verbessern. Die Arbeitgeber haben uns zugesagt, 2024 mit uns über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Was brauchen wir, um bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen weiterzukommen?

    • Eine Trennung des Manteltarifvertrags (hier werden die Arbeitsbedingungen geregelt) vom Lohntarifvertrag!
      Denn so schaffen wir es, dass die Verbesserung von Arbeitsbedingungen nicht in jeder Tarifrunde gegen eine Lohnsteigerung ausgespielt werden.

    • Die Laufzeit unseres Manteltarifvertrags soll die gleiche sein wie in den anderen Bundesländern!
      Denn Konkurrenz belebt im ÖPNV nicht das Geschäft! Die Aufsplitterung derTariflandschaft hat nicht für ein verbessertes Angebot für die Fahrgäste geführt und die Bedingungen der Beschäftigten nur verschlechtert!

     

Chronik oder was bisher geschah...

06.2024

Wir fahren zusammen … und wir sind noch nicht am Ziel!

Während der Tarifrunde haben wir im Rahmen der Kampagne #wirfahrenzusammen gemeinsam mit Aktivist*innen aus der Klimabewegung Druck auf die Politik und die Arbeitgeber gemacht. Nach 2020 war dies der zweite Anlauf für unsere Allianz. Unsere gemeinsamen Forderungen waren: Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im ÖPNV und Investitionen der Politik in den öffentlichen Personennahverkehr.

Klar ist: Wir brauchen im ÖPNV politische Bündnisse und politischen Druck, um unsere Forderungen durchzusetzen. Die Allianz mit den Klimaaktivist*innen ist somit ein Schritt in die richtige Richtung. Sie ist gleichzeitig auf beiden Seiten nicht unumstritten. Wir wollen daher vor der nächsten Tarifrunde diskutieren: Was haben wir gemeinsam erreicht? Wo lagen Probleme und Herausforderungen? Wie können wir daran anknüpfen?

Mehr dazu hier.

 

 

05.2024

Tarifrunden abgeschlossen: ein positives Fazit

Entlastung im ÖPNV - das war unser Anliegen in dieser Tarifrunde und wir waren damit bundesweit sichtbar: bei der gemeinsamen Forderungsübergabe an die Politik am 5. Dezember in allen Tarifbereichen, bei unseren bundesweiten Streiks am 2. Februar und in der Woche zum 1. März sowie bei vielen überregionalen Streikkundgebungen mit tausenden Teilnehmer*innen.

Mit unserer Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit und starken Bündnissen im Rücken aber auch mit unserer Hartnäckigkeit am Verhandlungstisch haben wir vielfältige Entlastungen erreicht: unter anderen die Arbeitszeitreduzierung bei der Hamburger Hochbahn auf 37 Wochenstunden, in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg auf 37,5 Wochenstunden und in Hessen auf 38 Wochenstunden; in fast allen Tarifbereichen konnten zusätzliche Urlaubs- und/oder Entlastungstage für die Beschäftigten verhandelt werden; die Regelungen zu Schichtlängen und Ruhezeiten konnten wir in sieben Tarifbereichen verbessern; in acht Tarifbereichen erhalten die Beschäftigten jetzt Zuschläge für Samstagsarbeit und auch die Zulagen für geteilte Dienste wurden in zehn Tarifbereichen erhöht. In Sachsen-Anhalt ist es gelungen, die Entgeltkopplung an den TVöD zu erreichen.

Unsere Strategie der gemeinsamen Mindeststandards ist aufgegangen – wir haben erreicht, dass niemand im TV-N mehr ohne Krankengeldzuzahlung, ohne Samstagszuschlag oder ohne vermögenswirksame Leistungen ist.

Und wir haben auch viele neue Mitglieder gewonnen, was zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Die politische Kampagne, mit der wir die fehlende Ausfinanzierung des ÖPNV auf die politische Agenda gesetzt haben, hat für hunderttausende Gespräche mit Bürgern und Bürgerinnen über die Notwendigkeit von besseren Arbeitsbedingungen im ÖPNV gesorgt und mit den Unterschriftenübergaben haben wir 130 Politiker und Politikerinnen erreicht. Unser Bündnis #wirfahrenzusammen hat gezeigt, dass Beschäftigteninteressen und Klimaschutz kein Gegensatz sind.

 

12.03.2024

Milliardeninvestitionen sind notwendig!

Der ÖPNV wird ohne bessere Arbeitsbedingungen und Finanzierung zusammenbrechen – das zeigt eine neue Studie von KCW im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland und ver.di eindrücklich. Die Pressemitteilung zur Vorstellung der Studie findet ihr hier.

Pressestimmen zur Studie:

Zeit-Online
Tagesspiegel
Handelsblatt
Deutschlandfunk
Berliner Zeitung
MDR
Stuttgarter Nachrichten
Zeitung für kommunale Wirtschaft
Frankfurter Rundschau

 

01.03.2024

Am Freitag, dem 1. März 2024, war einerseits Warnstreiktag in vielen TV-N-Betrieben und zugleich der bundesweite Klimastreiktag. Gemeinsam mit Fridays for Future waren wir auf der Straße und machten unmissverständlich klar: Wenn die Verkehrsbetriebe und die Politik die Verkehrswende schaffen wollen, müssen sie jetzt Geld in die Hand nehmen! Für den Ausbau des Nahverkehrs und Investitionen ins dringend benötigte Personal! Gemeinsam kämpfen wir für gute Arbeitsbedingungen und für einen zukunftsfähigen ÖPNV.

Die Forderung nach Mobilität für alle und guten Arbeitsbedingungen für die ÖPNV-Beschäftigten haben wir in dieser Woche an die politischen Verantwortlichen übergeben – so beispielsweise in Berlin an Katharina Dröge (Fraktionsvorsitzende, Die Grünen) und Detlef Müller (MdB, SPD). Die Verkehrswende kann nur mit deutlichen Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr und die dort Beschäftigten gelingen. Die Fotos von den zahlreichen weiteren Übergaben an Politiker*innen in den einzelnen Bundesländern – und unserer prominenten Unterstützer*innen – gibts auf der Bündnisseite von #WirFahrenZusammen: www.wir-fahren-zusammen.de/

 

 

02.02.2024

Bei den Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr machten die Beschäftigten ihren Arbeitgebern unmissverständlich klar: Wir brauchen dringend Entlastung und bessere Arbeitsbedingungen! Wie der bundesweite Ausstand verlaufen ist, könnt ihr hier nachlesen und in folgendem Film anschauen.

 

 

05.12.2023

Start der Tarifrunde für den kommunalen Nahverkehr – ver.di übergibt Forderungen in 16 Bundesländern. 

Mit einer konzertierten Übergabe der Tarifforderungen in allen sechzehn Bundesländern startet die ver.di heute die Tarifrunde TV-N 2024 zu den Arbeitsbedingungen im kommunalen Nahverkehr. Von der Tarifrunde sind über 100 kommunale Unternehmen in den Städten und Landkreisen betroffen. Dafür wurden in 14 Bundesländern die Flächentarifverträge über die Arbeitsbedingungen in den ÖPNV-Unternehmen gekündigt, hinzu kommen die Haustarifverträge der Hamburger Hochbahn und der VHH. Zusätzlich soll in Bayern der ungekündigte Tarifvertrag verhandelt werden. In Brandenburg, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden außer den Arbeitsbedingungen auch die Löhne und Gehälter der Beschäftigten verhandelt.

Weitere Informationen findet ihr in unserer Pressemitteillung.

 

07.10.2023

Seit dem globalen Klimastreik werden deutschlandweit fleißig weiter Unterschriften für unsere Mehrheitspetition gesammelt.

 

29.09.2023

Für unsere Petition #wirfahrenzusammen haben wir schon mehr als 21.000 Unterschriften und sammeln immer weiter: Bei der Sitzung der gemeinsamen Fraktion von EVG und ver.di im Gesamtbetriebsrat der DB Regio haben die Kolleg*innen für unsere Petition unterschrieben und Unterschriftenlisten fürs weitere Sammeln mit nach Hause genommen. Wir sind überzeugt: Die Mobilitätswende im ÖPNV kann nur mit einem massiven Ausbau bei Bussen und Bahnen gelingen – und wenn sich endlich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessern.

Im Bild zu sehen sind Bastian Arleth vom Gesamtbetriebsrat der DB Regio und Johannes Blaut von der EVG mit unserem Bundesfachgruppenleiter Busse und Bahnen Andreas Schackert (Mitte).

 
Wir fahren zusammen

Kontakt

  • Andreas Schackert

    Bun­des­fach­grup­pen­lei­ter Bus­se & Bah­nen

    030/6956-2650