Das Verhandlungsergebnis für die rund 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst wurde mehrheitlich angenommen. Die Redaktionsverhandlungen sind unlängst abgeschlossen und die Tinte unter dem Tarifvertrag ist trocken.
Das Ergebnis sieht rückwirkend ab 1. Juli 2022 monatliche Zulagen in Höhe von 130 Euro für Kinderpfleger*innen, Sozialassistent*innen und Erzieher*innen sowie für die Beschäftigten in der Behindertenhilfe vor. Für die Beschäftigten in der Sozialarbeit (ohne Führungskräfte) konnte eine Zulage von 180 Euro erreicht werden. Außerdem haben alle Kolleg*innen Anspruch auf zwei zusätzliche freie Tage im Jahr. Die Zulagen können zudem auch in weitere zwei freie Tage jährlich umgewandelt werden. Ab 2024 gelten die gleichen Stufenlaufzeiten wie im übrigen öffentlichen Dienst, was je nach persönlicher Betroffenheit Steigerungen von mehreren hundert Euro bedeuten kann.
Der Tarifeinigung waren Aktionen und Streiks über mehrere Wochen vorausgegangen. Ohne den Einsatz aller Kolleg*innen hätte es überhaupt keine Bewegung am Verhandlungstisch gegeben. Obwohl die kommunalen Arbeitgeber alle Entlastungsmaßnahmen zunächst abgelehnt haben, konnte durch unseren gemeinsamen Druck ein Ergebnis erzielt werden.
Uns erreichten bereits die ersten Fragen zur rechtlichen Interpretation der getroffenen Regelungen, zum Beispiel zur Praxisanleiter*innenzulage oder den neuen Regenerations- und Umwandungstagen. Einige Arbeitgeber*innen tun sich noch schwer damit, die neuen Rechtsansprüche ihrer Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst umzusetzen. Wir lassen euch bei den anstehenden Diskussionen nicht allein und unterstützen euch gern bei der Verteidigung der Tarifergebnisse.
Als erste Anlaufstelle haben wir unseren Ratgeber zur Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst aktualisiert. Für Regelungen, zu denen besonders häufig Fragen auftauchen, veröffentlichen wir in unserem Mitgliedernetz außerdem verschiedene Handlungshilfen.
Diese Handlungshilfen vermitteln einen Überblick, wie die Regelungen unserer Auffassung nach ausgelegt werden sollten und was aus betrieblicher Sicht bei der Umsetzung der Regelungen zu beachten ist. Sie richten sich an betriebliche Interessenvertretungen, ver.di-Aktive und Gewerkschaftssekretär*innen, die die vorgenannten Personengruppen bei der Durchsetzung der Ansprüche vor Ort unterstützen.
Diese Handlungshilfen sollen mit der Zeit um gute Regelungsbeispiele ergänzt werden. Wenn euch gute Beispiele bekannt sind oder ihr darüber hinaus Anmerkungen, Kritik oder Ergänzungswünsche habt, dann sendet bitte eine Mail an: sue@verdi.de
Wenn ihr darüber hinaus Fragen zu den neuen Regelungen habt oder Unterstützung bei der betrieblichen Umsetzung benötigt, wendet euch gern an eure Gewerkschaftsekreträr*innen vor Ort.
Bundesfachgruppenleiterin / Dipl. Sozialpädagogin, Sozialarbeiterin, Diakonin
030/6956-2115
sozialearbeit@verdi.de
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