Im aktuell vorliegenden Entwurf der Bundesregierung, zu dem am Montag, den 22.02.2021 im Familienausschuss des Bundestages die Anhörung stattfindet, sind die Grundsätze der sozialpädagogischen Fachlichkeit massiv in Frage gestellt und weisen damit den Fachkräften neue Funktionen im Gefüge der Kinder – und Jugendhilfe und in ihrem Kontakt mit den Adressat*innen zu.
Dies wird in unserer Stellungnahme anhand der §§ 8a, 16, 27, 28, 36 und 50 des Entwurfes verdeutlicht.
Außerdem betonen wir die Leerstellen des Gesetzentwurfes. Stärkung des Fachkräftegebotes, Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Verbindlichkeit der Jugendhilfeplanung hätten dringend weiterentwickelt werden müssen.
ver.di bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf als einen deutlichen Angriff auf die Professionalität der Fachkräfte. Statt ihr jahrzehntelang entwickeltes sozialpädagogisches Handlungswissen und die etablierte Profession als Stütze dieser Gesellschaft ernst zu nehmen und zu respektieren und die Arbeitsfelder so auszustatten, dass sie ihre Arbeit professionell durchführen können, wird ihre Professionalität in Frage gestellt, wird rechtlich in methodisches Handeln eingegriffen, wird sozialpädagogisches Handeln durch die Einführung von Informations- und Anzeigepflichten konterkariert. Statt auf multiprofessionelle Kooperationen zu setzen, werden Kontrollinstanzen eingesetzt und soll die Kinder – und Jugendhilfe, insbesondere das Jugendamt Zulieferaufgaben für das Familiengericht oder (nach dem Ansinnen des Bundesrates) für die Strafverfolgungsbehörden übernehmen.
Bei der Rückkoppelung mit Fachkräften der Kinder – und Jugendhilfe zum vorliegenden Gesetzentwurf wurde zu diesem Punkt eine große Empörung zum Ausdruck gebracht. Ein Staat, in dem Kinder und Jugendliche in im Sinne einer freiheitlich demokratischen Grundordnung aufwachsen sollen, welcher Menschen-, Kinderrechte und die Rechte für Menschen mit Behinderungen realisieren will, darf keine neuen Kontrollinstanzen aufbauen und das sozialpädagogische Handeln der Fachkräfte einschränken , sondern muss die Kinder – und Jugendhilfe so ausstatten, dass sie ihren Ansprüchen nach Prävention, Dezentralisierung, Regionalisierung, Alltagsorientierung, Situationsbezogenheit, Ganzheitlichkeit, Integration, Partizipation und Lebensweltorientierung nachkommen kann und den Kindern, Jugendlichen und Familien die Hilfe und Unterstützung geben kann, die sie benötigen und wünschen.
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Bundesfachgruppenleiterin / Dipl. Sozialpädagogin, Sozialarbeiterin, Diakonin
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