Jeder und jede Beschäftigte kann ein Jahr vor dem 60. Geburtstag oder spätestens drei Monate vor Beginn den Antrag auf Altersteilzeit bei der Personalbetreuung der Niederlassung einreichen, wenn er oder sie mindestens fünf Jahre bei der Autobahn GmbH oder im weiteren öffentlichen Dienst beschäftigt war. Der Beginn der Altersteilzeit ist frühestens mit dem 60. Lebensjahr möglich, kann längstens fünf Jahre dauern und muss mit dem Renteneintritt enden.
Im Blockmodell wird die Hälfte der Zeit voll gearbeitet und die zweite Hälfte ist frei.
Im Teilzeitmodell gilt 50 Prozent Teilzeit bis zum Renteneintritt.
Die Bezahlung beträgt 50 Prozent des Gehalts plus 20 Prozent steuer- und sozialabgabenfreier Zuschlag. Achtung: In der Freistellungsphase kann es zu Steuernachzahlungen kommen! Deshalb ist es wichtig, sich steuerlich beraten zu lassen. Für ver.di-Mitglieder ist die Beratung kostenfrei. Der Arbeitgeber bezahlt 80 Prozent in die Rentenkasse.
Für jede Niederlassung einschließlich aller Außenstellen und Autobahnmeistereien können 2,5 Prozent aller Beschäftigten die Altersteilzeit nutzen. Die Quote wird jeweils pro Niederlassung errechnet. Die Auswahl findet nach sozialen Kriterien statt.
Diese sind in Reihenfolge:
Neben den Punkten 1 bis 3 ist auch der Zeitpunkt des Antrags mitentscheidend.
Damit man in das erste Auswahlverfahren kommt, sollte der Antrag in jedem Fall vor dem 30. Juni 2024 abgegeben sein.
Bundesverkehrsverwaltung (BMDV) / Straßenbauverwaltung der Länder / Autobahn GmbH / Landessteuerverwaltung
030/6956-2116
Martin.Krupp@verdi.de