Autobahn GmbH

Arbeitgeber will die Anzahl der GJAV-Vertreter*innen reduzieren

Die ver.di-Fraktion im Gesamtbetriebsrat stellt sich dagegen!
06.03.2024

Geht das überhaupt? Ja, aber nur wenn der Gesamtbetriebsrat damit einverstanden ist und sich nicht ausreichend für die Jugend einsetzt.

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) legt fest: Gibt es mehr als 20 Vertreter*innen, ist eine Vereinbarung über die Reduzierung zu treffen. ver.di vertritt die Rechtsmeinung, dass es durchaus möglich ist, nach §72 Abs. 4 BetrVG eine Vereinbarung ohne eine Reduzierung zu treffen, in der alle Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen ein Stimmrecht haben.

Die ver.di-Betriebsräte im Gesamtbetriebsrat setzten sich bereits in mehreren Sitzungen dafür ein, dass der Gesamtbetriebsrat eine Vereinbarung ohne Reduzierung mit dem Ar-beitgeber trifft.

Ein attraktiver Arbeitgeber zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er Teile der Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen nicht ausreichend an der Mitbestimmung teilhaben lässt. Vielmehr sollte den Jugend- und Auszubildendenver-treter*innen auf Wunsch die Möglichkeit gegeben werden, mit allen vorhandenen Gremien an der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung teilzunehmen.

Die jungen Kolleg*innen sind die Zukunft der betrieblichen Mitbestimmung!

 

Kontakt

  • Martin Krupp

    Bun­des­ver­kehrs­ver­wal­tung (BMD­V) / Stra­ßen­bau­ver­wal­tung der Län­der / Au­to­bahn GmbH / Lan­des­steu­er­ver­wal­tung

    030/6956-2116