Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) legt fest: Gibt es mehr als 20 Vertreter*innen, ist eine Vereinbarung über die Reduzierung zu treffen. ver.di vertritt die Rechtsmeinung, dass es durchaus möglich ist, nach §72 Abs. 4 BetrVG eine Vereinbarung ohne eine Reduzierung zu treffen, in der alle Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen ein Stimmrecht haben.
Die ver.di-Betriebsräte im Gesamtbetriebsrat setzten sich bereits in mehreren Sitzungen dafür ein, dass der Gesamtbetriebsrat eine Vereinbarung ohne Reduzierung mit dem Ar-beitgeber trifft.
Ein attraktiver Arbeitgeber zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er Teile der Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen nicht ausreichend an der Mitbestimmung teilhaben lässt. Vielmehr sollte den Jugend- und Auszubildendenver-treter*innen auf Wunsch die Möglichkeit gegeben werden, mit allen vorhandenen Gremien an der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung teilzunehmen.
Die jungen Kolleg*innen sind die Zukunft der betrieblichen Mitbestimmung!
PDF | 186 kB
Bundesverkehrsverwaltung (BMDV) / Straßenbauverwaltung der Länder / Autobahn GmbH / Landessteuerverwaltung
030/6956-2116
Martin.Krupp@verdi.de