Da die meteorologischen Verhältnisse sich in den vergangenen Jahren immer extremer entwickelten, ist es für die Menschen in der warmen Jahreszeit dringend erforderlich, sich besser gegen die Gefahren der Sonneneinstrahlung und Überhitzung zu schützen.
Unsere Kolleg*innen, die im Freien arbeiten, müssen unbedingt geeignete Schutzmaßnahmen zur Erhaltung ihrer Arbeit treffen. Die Arbeitgeber, und in unserem Fall die Badbetreiber*innen, sind verpflichtet geeignete Schutzmittel und Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen.
Ratsam ist es ebenfalls, regelmäßig die Angebotsvorsorge, also die Hautärztliche Untersuchung zu Hautkrebs bei einem Facharzt, durchführen zu lassen. Hierfür gibt es keine Verpflichtung der Arbeitgeber, diese anzubieten. Wenn jedoch der/ die Beschäftigte das verlangt, dann hat er diese Untersuchung zu organisieren und zu tragen.
Hier die aktuelle Seite der IG Bau zum Thema Arbeiten bei Sonne und bei Hitze. Zum Thema Angebotsvorsorgeuntersuchung hier eine Info der BG Bau als PDF:
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