Erziehung und Bildung

Gesetz für bessere Kitas? – Das dritte Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz (KiQuTG III)

08.11.2024

Am 10. Oktober 2024 wurde im Bundestag über das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (KiQuTG) abgestimmt. Damit endete ein Gesetzesprozess, den wir gemeinsam mit unseren Bündnispartner*innen der Initiative JedesKindZählt in den letzten Monaten begleitet haben.

Der Abstimmung vorausgegangen war eine Anhörung des Familienausschusses zum Gesetzesentwurf am 23. September 2024, zu der wir eingeladen waren und unsere Stellungnahme einreichen konnten. Unter den Sachverständigen war man sich einig: Bundesweite Qualitätsstandards können mit diesem Gesetz nicht realisiert werden.

Konkret hatten wir bei der Anhörung gefordert, das bestehende System durch verbindliche Fachkraft-Kind-Schlüssel (inkl. mittelbare pädagogische Arbeit, Einrechnung von Urlaub, Krankheit, Fortbildung) zu stabilisieren, Kitas nach Sozialindex mit zusätzlichen Profilstellen auszustatten und bundesweite Standards zur Fachberatung zu finanzieren.

Durch gemeinsame Bemühungen mit unseren Bündnispartner*innen konnten einzelne Änderungen in dem Gesetz bewirkt werden:

  • Bei den zu ergreifenden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde ein Handlungsfeld für Ausfallzeiten spezifiziert. Dies setzt die klare Erwartung, dass die Bundesländer in der Personalplanung in Kitas zukünftig Urlaubs- und Krankheitstage, Vor- und Nachbereitungszeiten sowie sonstige Abwesenheitszeiten der Beschäftigten berücksichtigen. So soll sichergestellt werden, dass nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis genügend Fachkräfte vorhanden sind, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.
  • Die gezielte Begleitung von Kindern in herausfordernden Lebenslagen durch mehr Personal wurde im Handlungsfeld der Sprachbildung ergänzt. Dabei wurde eine Verpflichtung der Länder eingeführt, mindestens eine Maßnahme zur Sprachbildung umzusetzen. Der Stichtag für mögliche Maßnahmen zur sprachlichen Bildung wurde vom 1. Januar 2025 auf den 1. Januar 2023 vorverlegt, um die Verlängerung der "Sprach-Kitas" zu sichern.

Die Durchsetzung weiterer Forderungen scheiterte an der mangelnden finanziellen Unterstützung des Bundes und dem sich daraus ergebenden Widerstand der Bundesländer. Die Änderungen im Kita-Qualitätsgesetz beschränkten sich daher auf Maßnahmen, die ohne eine signifikante Erhöhung der Bundesmittel realisiert werden können. Ein Teilerfolg, auf den es aufzubauen gilt.

Daher für uns völlig klar: Wir werden uns weiterhin gemeinsam für bundesweit einheitliche Standards in den Kitas einsetzen.