Den Hauptpersonalrat (HPR) erreichen viele Anfragen zum Thema Mobilität. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich organisatorisch so aufgestellt, dass Reisen zur Erledigung des Dienstgeschäftes unerlässlich sind. Beispielhaft seien hier das Führen auf Entfernung, der Arbeitsort Schule oder Besuche bei Arbeitgebern genannt. Doch auch der Weg zur Arbeit mit dem Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad sowie das Mobile Arbeiten gehören dazu. In der jüngeren Vergangenheit hat der HPR diverse Initiativen gestartet, um dieses vielschichtige Thema beim Arbeitgeber zu bewegen.
Und auch das Mobile Arbeiten ist eine für viele Kolleg*innen besonders wichtige Angelegenheit. Der HPR hat durch die im Frühjahr 2022 mit dem Vorstand der BA verhandelte Dienstvereinbarung Mobilarbeit das Homeoffice in der BA fest verankert. Während andere Arbeitgeber teilweise in die entgegengesetzte Richtung marschieren, ist Mobilarbeit in der BA nicht mehr wegzudenken.
Ebenfalls zur Mai-Sitzung finalisiert sein soll die erstmalig abzuschließende „Dienstvereinbarung Lernen“. Diese hat der HPR initiiert, ist mit der Arbeitgeberin BA bisher jedoch nicht zu einer Einigung gekommen. Mit der realistischen Aussicht, im Mai diese Dienstvereinbarungen modifizieren bzw. abschließen zu können, zeigt sich u. a., dass BA-Vorstand und HPR trotz teilweise konträrer Auffassungen zu kompromissfähigen Lösungen gelangen können, die den Beschäftigten und der Gesamtorganisation zu Gute kommen.
Diese Herangehensweise wünscht sich der HPR auch in Bezug auf das Kundenportal. Personalvertretung und Arbeitgeber sind hier bereits seit Jahren in der Diskussion über den richtigen Weg. Der HPR hat hier stets deutliche Worte gefunden, um die enorme Belastungssituation unserer Kolleg*innen in der Eingangszone und den Service Centern bei der BA zu adressieren. Zuletzt ist dies mit Forderungen untersetzt durch eine Stellungnahme zu einer vorgesehenen Weisung mit Aufgabenverschiebungen innerhalb des Kundenportals geschehen.
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