Bundeswehr

FAQ zum TVUmBw

09.09.2024

Bitte beachten: Die folgenden Fragen und Antworten sollen einen Überblick über die Regelungen des aktuellen TVUmBw geben. Sie dienen nicht der rechtlichen Beratung. Für Beratung und Rechtschutz können sich ver.di-Mitglieder an ihren zuständigen ver.di-Bezirk wenden.

 

  • Was bedeutet „TVUmBw“ und was soll der Tarifvertrag absichern?

    TVUmBw bedeutet „Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr“. Der Tarifvertrag sichert ab, dass die mit den Umstrukturierungsprozessen bei der Bundeswehr verbundenen personellen Maßnahmen sozial ausgewogen gestaltet werden.
     
    Kurz: Beim Umbau der Bundeswehr soll vermieden werden, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren oder Nachteile beim Einkommen haben.

     

  • Warum ist der alte Tarifvertrag ausgelaufen?

    Der TVUmBw wird immer nur befristet abgeschlossen. Er lief zum 31. Dezember 2023 aus, weil sich die Arbeitgeber zunächst weigerten, Gespräche über eine Verlängerung aufzunehmen. Damit gab es seit dem 1. Januar 2024 keinen TVUmBw mehr.

     

  • Was wollte ver.di erreichen?

    Besonders wichtig waren den ver.di- Kolleg*innen Regelungen zu Arbeitsplatzsicherung, Qualifizierung, besonderem Kündigungsschutz (auch im Osten) und Entgeltsicherung. Dazu hat ver.di auf allen Ebenen versucht Druck auf den Bund auszuüben.

     

  • Was wollte die Arbeitgeberseite?

    Die Arbeitgeberseite hatte lange keine gemeinsame Position. Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) das Bundesinnenministerium und das Bundesfinanzministerium waren sich nicht einig. Zunächst hatten sie sich daher auf den Standpunkt gestellt, den TVUmBw überhaupt nicht mehr zu benötigen. Bis in die Verhandlungen hinein haben sie erklärt, dass sie gut ohne TVUmBw leben könnten und Lösungen für Betroffene ggf. im Einzelfall gefunden werden müssten.
     
    Den größten Widerstand gab es bei der Härtefallregelung.

     

  • Ist der alte TVUmBw einfach verlängert worden?

    Nein. Der alte TVUmBw ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Der Tarifvertrag musste neu verhandelt werden.

     

  • Ab wann gilt der TVUmBw wieder und für wie lange?

    ver.di hat durchsetzen können, dass der neue TVUmBw rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt wird. Er läuft zum 31. Dezember 2027 aus, wenn er nicht verlängert wird.

     

  • Was regelt der aktuelle TVUmBw?

    Rückwirkend zum 1. Januar 2024 regelt der TVUmBw

    • Arbeitsplatzsicherung
    • Qualifizierung
    • Besonderer Kündigungsschutz
    • Entgeltsicherung
    • Härtefälle

    Insbesondere die Härtefallregelung war bis zuletzt heftig umstritten. Die Arbeitgeberseite hat immer wieder betont, dass kein Arbeitsplatzabbau geplant sei und alle Beschäftigten gebraucht würden. ver.di konnte am Ende durchsetzen, dass es für lebensältere Beschäftigte eine solche Regelung wieder gibt. Dabei mussten Kompromisse eingegangen werden.

     

  • Welche Regelungen gibt es zu Arbeitsplatzsicherung, Qualifizierung und besonderem Kündigungsschutz?

    Während der Laufzeit des Tarifvertrags sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen aufgrund von Umbaumaßnahmen ausgeschlossen, d.h. niemand kann wegen Umbaumaßnahmen sein Arbeitsverhältnis verlieren.
     
    Fallen Arbeitsplätze weg, ist den Beschäftigten ein gleichwertiger Arbeitsplatz anzubieten, durch den sich Entgelt und Arbeitszeit nicht zu ihrem Nachteil verändern. Gegebenenfalls müssen die Beschäftigten für gleichwertige Tätigkeiten qualifiziert werden. Je nach Einzelfall muss geprüft werden, ob Arbeitsplätze in anderen Dienststellen der Bundeswehr oder Bundes zur Verfügung stehen. Qualifizierungen hat der Arbeitgeber zu bezahlen. Beschäftigte sind dafür freizustellen.

     

  • Wie wird mein Einkommen gesichert?

    Kann kein gleichwertiger Arbeitsplatz angeboten werden und verringert sich dadurch das Entgelt, wird eine persönliche Zulage gewährt, die den Unterschied zwischen altem und neuem Einkommen ausgleicht.

     

  • Habe ich einen Anspruch auf die Härtefallregelung und wie sieht die aktuelle Regelung aus?

    Nein. Auf die Härtefallregelung gab es noch nie einen Anspruch. Die Bundeswehr konnte immer einseitig entscheiden, ob und welche Beschäftigten in den Härtefall gehen können.
     
    Nach der neuen Regelung kann der Härtefall genutzt werden, wenn

    • Beschäftigte mindestens 15 Jahre beim Bund einschl. der Bundeswehr beschäftigt sind,
    • sie in den Entgeltgruppen bis höchstens EG 10 eingruppiert sind und
    • die Regelaltersgrenze frühestens in vier Jahren erreicht wird.

    Bis zur EG 8 kann das BMVg entscheiden, ob es den Härtefall bewilligt. In den Entgeltgruppen EG 9a bis 10 müssen das BMI und das BMF zustimmen.
     
    Im Härtefall kann die Bundeswehr auf die Arbeitsleistung der Beschäftigten verzichten. Dafür wird eine Ausgleichzahlung in Höhe von 80 Prozent der bisherigen regelmäßigen Bezüge gewährt.

     

Was ist sonst noch für mich wichtig?

Sollten im anstehenden Umbauprozess Schwierigkeiten auftreten: Lass dich im Bezirk rechtlich beraten!  2027 wird eure ver.di- Verhandlungskommission beraten, ob der TVUmBw weiter benötigt wird. Nach diesen Verhandlungen ist klar: Das wird kein Selbstläufer. Dann brauchen eure ver.di-Kolleg*innen in der Verhandlungskommission eure Unterstützung! Nur gemeinsam können wir dem Bund zeigen, wie wichtig der Tarifvertrag ist! Werde ver.di Mitglied 

 

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Kontakt

  • Nils Kammradt

    Bun­des­fach­grup­pen­lei­ter Bund & Län­der / Bun­des­wehr / Sta­tio­nie­rungs­streit­kräf­te / All­ge­mei­ne Bun­des- und Lan­des­ver­wal­tung

    030/6956-2130