Bundeswehr

ver.di-Erfolg: Neuer TVUmBw vereinbart

03.07.2024

Nach intensiven Verhandlungen konnte die ver.di-Verhandlungskommission am 3. Juli 2024 den TVUmBw einigen! Mit dem Bund konnte ver.di sich darauf verständigen, dass der Tarifvertrag zum 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt wird. Er sieht wie sein Vorgänger Regelungen zur Arbeitsplatz- und Entgeltsicherung vor. Auch eine neue Härtefallregelung konnte erreicht werden.

 

Der TVUmBw wird neu vereinbart: Rückwirkend zum 1. Januar 2024 gibt es endlich wieder Sicherheit für die Tarifbeschäftigten in den laufenden Umbauprozessen bei der Bundeswehr. 

Das konnte die ver.di-Verhandlungskommission erreichen:

  • Umfassende Arbeitsplatzsicherung
  • Keine ordentlichen Kündigungen nach 20 Jahren Beschäftigung
  • Umfangreiche Entgeltsicherung
  • Härtefallregelung für die Entgeltgruppen 1 bis 10

Die neue Härtefallregelung stand ursprünglich ganz oben auf der Streichliste des Bundes. Die neue Regelung gilt für Beschäftigte ab vier Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersrente bis einschließlich der Entgeltgruppe 8. Bei den Entgeltgruppen 9a bis 10 bedarf es der Zustimmung des BMI und des BMF.

Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Die ehemaligen §§ 8 und 9 zur Abgeltung und Abfindung bei einem Ausscheiden der Beschäftigten wurden nicht aufgenommen. Dem Bund war das Signal wichtig, dass der aktuelle Umbau als Ziel eine Stärkung der Bundeswehr hat und nicht einen Personalabbau.

Seit 2023 haben sich die ver.di-Kolleg*innen für eine Verlängerung stark gemacht und den Bund im Herbst zu Verhandlungen aufgefordert. Den nächsten Umbau der Bundeswehr hat Verteidigungsminister Boris Pistorius bereits Ende vergangenen Jahres angekündigt. Dennoch musste der Bund mühsam überzeugt werden, dass die Beschäftigten auch im aktuellen Umbau die Sicherheit des Tarifvertrages brauchen.

Mehr Infos lest ihr im Tarifinfo zum Download.

 

Kontakt

  • Nils Kammradt

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