Busse und Bahnen

Manteltarifabschluss im privaten Omnibusgewerbe in Schleswig-Holstein erzielt

19.04.2024

Für die Beschäftigten im privaten Omnibusgewerbe in Schleswig-Holstein wurde eine Einigung im Tarifkonflikt mit den privaten Omnibusunternehmen (OVN) erzielt.

Die Einigung im Manteltarifvertrag sieht deutliche Verbesserungen der Belastungen der Beschäftigten vor und ist nur durch die geschlossene Haltung der Beschäftigten bei den erfolgreichen Warnstreiks möglich gewesen. Die ÖPNV-Wende hat damit in Schleswig-Holstein auch im privaten Omnibusgewerbe einen wegweisenden Schritt in Richtung Zukunft gemacht. 

Und: Nach der Tarifrunde ist vor der Tarifrunde! Im Herbst wird es dann in der Lohnrunde um Verbesserungen bei den Entgelten gehen. 

Die zentralen Punkte der Einigung sind:

Wochenarbeitszeit

Einige Regelungen sind abhängig von den neuen Ausschreibungen der Buslinien. Spätestens bei der Betriebsaufnahme eines neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrages sinkt die wöchentliche Arbeitszeit auf 37,5 Stunden bei vollem Lohnausgleich. Mit weiteren Entlastungstagen sinkt die Wochenarbeitszeit perspektivisch auf 37 Wochenstunden.

Bis zur nächsten Betriebsaufnahme gibt es ein Wahlmodell für die Beschäftigten zur freiwilligen, eigenfinanzierten Arbeitszeitreduzierung:

  • im Jahr 2027 Reduzierung der Arbeitszeit auf 38,5 Stunden
  • im Jahr 2028 Reduzierung der Arbeitszeit auf 38 Stunden
  • ab 2029 Reduzierung der Arbeitszeit auf 37,5 Stunden

Bei dieser eigenfinanzierten Arbeitszeitreduzierungsvariante verbleibt die tarifliche Wochenarbeitszeit bei 39 Stunden. Mit dem Zeitpunkt der neuen Betriebsaufnahme erfolgt die verpflichtende Umsetzung/Rückrechnung auf die dann gültige tarifliche Arbeitszeit von 37,5 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich.

Entlastungstage

Die Beschäftigten im Fahrdienst und den Werkstätten erhalten bei vollem Lohnausgleich:

  • im Jahr 2024 einen Entlastungstag
  • im Jahr 2025 zwei Entlastungstage
  • ab 2026 drei Entlastungstage.

Schichtlängen, Zuschläge und Ruhezeiten

  • Die Schichtlänge bei ungeteilten Diensten soll elf Stunden betragen und kann einmal pro Woche in betriebsnotwendigen Fällen auf zwölf Stunden ausgedehnt werden.
  • Die Schichtlänge bei geteilten Diensten soll zwölf Stunden betragen und kann zweimal pro Woche in betriebsnotwendigen Fällen auf 13 Stunden ausgedehnt werden.
  • Die Zuschläge für geteilte Dienste werden von 40 auf 60 Prozent erhöht.
  • Die Ruhezeiten sollen grundsätzlich zwölf Stunden betragen und können zweimal pro Woche in betriebsnotwendigen Fällen auf zehn Stunden verkürzt werden.

Urlaubsanspruch

Berufseinsteiger erhalten altersunabhängig 25 Tage. Nach drei Jahren Beschäftigung gibt es 27 Tage, nach fünf Jahren 29 Tage und nach acht Jahren 31 Tage Urlaub.

Der Manteltarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2031.

Mehr Infos zur Einigung liefert die Pressemitteilung des ver.di-Landesbezirks Nord sowie das Tarifinfo.

 

 

Kontakt

  • Andreas Schackert

    Bun­des­fach­grup­pen­lei­ter Bus­se & Bah­nen

    030/6956-2650