Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde zum 31. Dezember 2024 gekündigt. Die ver.di-Bundestarifkommission öD hat am 9. Oktober beschlossen: Wir fordern acht
Prozent, mindestens jedoch 350 Euro, mehr Gehalt und für Azubis 200 Euro mehr.
Teil der Bundestarifkommission öD sind auch Beschäftigte aus kommunalen Nahverkehrsunternehmen. Warum? Wenn es eine Lohnerhöhung in der Tarifrunde TVÖD gibt, werden die Tabellenlöhne in acht TV-N automatisch ebenso erhöht – durch eine automatische Entgeltkoppelung.
Das gilt für die kommunalen Nahverkehrsunternehmen im TV-N in Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und mit zwölf Monaten Verzögerung auch in Sachsen-Anhalt.
Fast 100 Delegierte beraten in der Bundestarifkommission für den TVöD in Vertretung für die 2,5 Millionen Beschäftigten, die von diesem Tarifvertrag betroffen sind.
Sechs dieser Delegierten kommen aus TV-N-Betrieben und vertreten die 60.000 Beschäftigten in den gekoppelten TV-N.
Der TV-N redet also bei allen Entscheidungen mit: Bei Kündigung, Forderungshöhe, Streikbeschluss und natürlich beim Abschluss. Zusätzlich gibt es die Bundesverhandlungskommission mit Vertreter*innen aus allen acht betroffenen TV-N, die die Bundestarifkommission bei ihren Entscheidungen berät.
Entscheidend ist aber: Die acht TV-N dürfen auch mitstreiken.
Die Forderungen der Bundestarifkommission öD umfassen in dieser Tarifrunde nicht nur die Löhne, sondern auch Themen, die im Manteltarifvertrag stehen. Der Manteltarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub oder Zuschläge.
Im TVöD sind Entgelt- und Mantelthemen in einem Tarifvertrag geregelt. Will man Regelungen im Mantel verbessern, geht das nur während der Entgeltrunde.
In unseren TV-N ist aber nur die Lohnerhöhung an den TVöD gekoppelt (und in einigen Bundesländern auch die Länge der wöchentlichen Arbeitszeit). Auch zu den anderen Themen haben wir Regelungen in unseren TV-N-Manteltarifverträgen.
Eine automatische Übertragung der Abschlüsse des TVöD auf die TV-N gibt es aber nicht.
Wenn wir in dieser Tarifrunde auf die Straße gehen, streiken wir gemeinsam mit den Kolleg*innen des TVöD für bessere Löhne. Unsere Streiks werden auch helfen, Verbesserungen im TVöD-Mantel durchzusetzen. Das muss auch beim Abschluss eine Rolle spielen. Deshalb werden wir bei den Verhandlungen genau beraten, wie der Abschluss im TVöD auf die gekoppelten TV-N übertragen wird. So haben wir es auch in den letzten Tarifrunden gehalten.
Unser Ziel ist, dass beim Tarifabschluss feststeht, was im TV-N ankommt – und nirgendwo mehr nachverhandelt werden muss. Und dafür gilt: Je aktiver und je sichtbarer wir als ÖPNV in dieser Tarifrunde sind, desto besser wird das Ergebnis.
Alle Infos zur Tarifrunde unter www.zusammen-geht-mehr.verdi.de
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