Der DGB und die ver.di Feuerwehr Niedersachsen haben zu den Novellierungen des Niedersächsischen Brandschutz (NBrandSchG) und Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG) im Vorfeld viele Gespräche geführt und Stellungnahmen erarbeitet. Am 19. September 2024 fand die Anhörung zu den Gesetzesänderungen statt. Mario Kraatz als Vertreter von ver.di Feuerwehr Niedersachsen hat sich für folgende Punkte stark gemacht:
Zum § 5a Brandschutzbeirat hat sich der Niedersächsische Landkreistag gegen die Teilnahme von Gewerkschaften ausgesprochen; ein Gremium mit 11 Mitgliedern sei nicht arbeitsfähig. Der Landesfeuerwehrverband, die Fraktionen von SPD und Bündis90/Die Grünen lobten die fachlich erfolgreiche Zusammenarbeit mit ver.di Feuerwehr, die bereits seit Gründung des Beirats besteht und sprachen sich klar für ein Fortbestehen aus.
Beim § 115 NBG möchte ver.di Feuerwehr den Begriff „Feuerwehreinsatzdienst“ in „Feuerwehrdienst“ umwandeln, um u.a. G-26.3 untauglichen/einsatzdienstunfähigen Kolleg*innen eine Perspektive zu bieten und ihre Berufserfahrung im breitbandigen Anspruch an heutige Feuerwehren nicht zu verlieren. In Zeiten des Fachkräftemangels nicht nur eine Frage der Wertschätzung!
Die Anhörung wurde ebenso genutzt, um über die Fortführung des Anwärtersonderzuschlags und die Umsetzung des LOB-Leistungsorientierte Bezahlung oder das LAS-Leistungsanreizsystem zu sprechen.
Wir kämpfen weiter und bleiben hartnäckig!
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