Publikation

PR-Info 12/24

ver.di-Personalrät*innen berichten aus dem HPR beim BMF
11.12.2024

Personalentwicklungskonzept für Tarifbeschäftigte des Zolls kommt nicht voran.

Die Generalzolldirektion hat nach wie vor kein Personalentwicklungskonzept für Tarifbeschäftigte vorgelegt. Es wird höchste Zeit, die berufliche Förderung von Tarifbeschäftigten voranzutreiben.

ver.di fordert die Generalzolldirektion auf, schnellstmöglich dem BMF ein entsprechendes Papier zu übersenden.

Zollabfertigung der Zukunft

Unlängst wurde in einer gemeinschaftlichen Besprechung mit dem seinerzeitigen Abteilungsleiter Zoll im Bundesministerium der Finanzen (BMF), Dr. Armin Rolfink, ein Ausblick auf strukturelle Änderungen in der Zollverwaltung gegeben:

Durch die Einführung von E-Commerce (bei Online-Handel bis zu einem Wert von 150,-€ aus dem Drittland wird nur die Einfuhrumsatzsteuer erhoben) kommt es zu massenhaften Einfuhrsendungen (ca. vier Milliarden Pakete pro Jahr) in der EU, die elektronisch angemeldet werden müssen. Dabei haben Online-Händler die Möglichkeit, Vereinfachungen wie „IOSS“ (Import One Stop Shop) zu nutzen. Angesichts der globalen Wirkungen wird eine einheitliche europäische Zollabfertigung angestrebt.

In der Generalzolldirektion wurden Arbeitsgruppen gebildet, um diesen Herausforderungen in rechtlicher, fachlicher und informationstechnischer Hinsicht zu begegnen und sie bewältigen zu können. Ziel könnte so eine automatisierte Abfertigung unter risikobasierten Gesichtspunkten sein. Erste Ergebnisse werden in Bälde erwartet.

Barrierefreiheit bei IT-Anwendungen und Liegenschaften

Leider kommen erneut nicht barrierefreie IT-Anwendungen. ver.di stimmte dem selbstverständlich nicht zu. Es mangelt der Mehrheitsfraktion im Hauptpersonalrat am Willen, die Gesetzeslage gegenüber der Verwaltung konsequent durchzusetzen. Man präsentiert sich so nicht als kraftvoller Unterstützer der behinderten Beschäftigten und verkennt die politische Bedeutung. Mit einer Mehrheit von ver.di wäre das völlig anders.

Viele Liegenschaften sind immer noch nicht barrierefrei. Dies ist ein Armutszeugnis für die Zollverwaltung. Als negatives Beispiel sei die Mecklenbecker Straße in Münster genannt, wo sich noch für Jahre keine Lösungen abzeichnen.

Führungswechsel in der Generalzolldirektion

ver.di gratuliert dem neuen Präsidenten der Generalzolldirektion, Armin Rolfink, herzlich zu seiner neuen Aufgabe und wünscht viel Kraft und Ausdauer für diese große Herausforderung.

Wir werden in der gewohnt kritischen Weise, wie es einer Gewerkschaft gut zu Gesichte steht, die Arbeit des Zolls begleiten und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit zum Wohl aller Beschäftigten.

Direktion Digitales in der Generalzolldirektion

Die Direktion Digitales der Generalzolldirektion wächst. Es wird eine zweite Abteilung eingerichtet. 

ver.di begrüßt, dass die Digitalisierung im Zoll an Bedeutung gewinnt. Man hinkt hier um Jahre hinterher.

Gespräch mit Matthias Miersch, MdB

Zu einem Gespräch zur Lage im BMF kamen der neue Generalsekretär der SPD, Matthias Miersch, MdB und Stefan Adamski, Sprecher des ver.di Fachvorstands Steuer- und Finanzverwaltung, am 02.11.2024 in Hamburg zusammen.

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die hohen Sozialstandards der Bundesfinanzverwaltung, die bei Strukturveränderungen nicht gemindert werden dürfen.

Gespräch mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, MdB

Ebenfalls am 02.11.2024 in Hamburg tauschten sich Bundesminister Hubertus Heil und Kollege Stefan Adamski über die Situation der Mindestlohnkontrolle und deren Bedeutung für die Gesellschaft und über die arbeits- und sozialrechtlichen Anpassungen, die auch den Zoll betreffen, aus.

Das Bundesministerium für Arbeit- und Sozialordnung ist fachlich federführend bzw. maßgeblich an vielen im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geltenden Gesetzen und Verordnungen beteiligt. Ferner wurde über die IT des Bundes gesprochen.

Anpassungen des Bachelorstudiengangs an das Vorhaben „Zoll 2030“

Spätestens 2026 soll das Bachelorstudium reformiert werden. Während das Grundstudium für alle Anwärter*innen des gehobenen Dienstes einheitlich gestaltet wird, soll es danach eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Vollzugsbereich und den steuerlichen Bereichen der Zollverwaltung geben.

Dem BMF, welches das Vorhaben „Y-Weg“ nennt, ist jedoch wichtig, die Einheit des Zolls zu wahren. Daher sollen die Anwärter*innen, unabhängig von ihrer getroffenen Wahl, weiterhin in allen Bereichen der Zollverwaltung eingesetzt werden können.

Dies alles steht unter dem Vorbehalt des Fortgangs der Reform Zoll 2030. ver.di setzt sich vehement für die Einheit des Zolls ein und wird das Vorhaben kritisch begleiten.

Arbeitsessen mit Bernd Rützel, MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags

Neben der aktuellen Lage im BMF stand die Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Mittelpunkt eines Arbeitsessens in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft, zu dem MdB Rützel die ver.di - Kolleg*innen des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen eingeladen hatte.

Dabei wurde erneut betont, dass gerade in der Personalausstattung noch viel Luft nach oben ist. Ferner muss ein Bürokratieabbau erfolgen. Die Arbeitsprozesse sind häufig veraltet und umständlich. Der Mindestlohn muss konsequent kontrolliert werden!

Mitarbeiterbefragung zum Projekt „Zoll 2030“ schon im Januar 2025?

Das BMF hat dem Hauptpersonalrat die weiteren Schritte zum Projekt Zoll 2030 in der Dezembersitzung vorgestellt. Es soll eine konkrete Trennung der beiden Aufgabenfelder "Wirtschaft und Einnahmen" und "Sicherheit und Vollzug" erfolgen.

Wesentliche Entscheidungen, wohin die Reise im Einzelnen geht, sind allerdings noch nicht getroffen worden. Erst im laufenden Projekt soll festgelegt werden, ob die Zollfahndung, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Kontrolleinheiten („Sicherheit und Vollzug“) bei den Hauptzollämtern oder bei der Zollfahndung zusammengefasst werden.

Kleinere Zollämter sollen zusammengelegt oder aufgelöst werden. Haushaltsmittel, die für freie Stellen vorgesehen sind, sollen mitunter für notwendige Sachmittelausgaben verwendet werden können.

ver.di sieht dies jetzt bereits sehr kritisch. Da das Projekt „Zoll 2030“ erst vor wenigen Wochen durch den mittlerweile entlassenen Bundesfinanzminister Christian Lindner in Auftrag gegeben wurde, ist selbstverständlich, dass es zu den genauen Umsetzungsschritten dieser Pläne noch keine umfassenden Informationen geben kann. Für die Beschäftigten sind diese Informationen aber unerlässlich, um erkennen zu können, ob in dieser Reform auch Gefahren oder Unzulänglichkeiten für das eigene berufliche Leben enthalten sind. Bleibt mein Dienstort? Wie ist ein Wechsel zukünftig aus dem Vollzugsbereich in den Verwaltungsbereich möglich, wenn dies aus gesundheitlichen oder anderen sozialen Gründen notwendig wird? Wer beurteilt mich?

Trotz den fehlenden Informationen plant das BMF, zum Projekt „Zoll 2030“ schon im Januar eine Mitarbeiterbefragung durchzuführen.

ver.di hält dies für gar keine gute Idee. Zwar soll der Grund für diese frühzeitige Mitarbeiterbefragung Transparenz und die rechtzeitige Einbindung der Beschäftigten sein, wir fragen uns allerdings, was denn die Kolleg*innen sagen sollen, ohne die für sie wichtigen Punkte zu kennen.

Schon in der Vergangenheit wurden Mitarbeiterbefragungen und der Umgang mit den Ergebnissen überwiegend kritisch betrachtet. Dies lag auch daran, dass die Fragen oft praxisfremd waren und die Ergebnisse bis heute keine oder kaum feststellbare Verbesserungen mit sich brachten.

Es drängt sich deshalb der Eindruck auf, dass es vielmehr darum gehen könnte, den Eindruck von Teilhabe erreichen zu wollen, ohne dass die Betroffenen wissen, um etwas es eigentlich geht.

Eine Befragung zu einem Zeitpunkt, an dem man weiß, wo der Weg hingehen soll, halten wir für sinnvoller. ver.di rät momentan ausdrücklich davon ab, die „Katze im Sack“ anzubieten.

Veraltete Liegenschaften

ver.di äußert seit Jahren Kritik an der schlechten Beschaffenheit von einigen Liegenschaften. Der Zustand des Zollamts Biberach, welches nun aufgelöst wird, ist ein Beispiel für ein Liegenschaftsmanagement, welches mitteleuropäischen Ansprüchen nicht gerecht wird.

Verbot von Werkverträgen in der Paketbranche

Für reichlich Verwunderung sorgten im politischen Spektrum Publikationen aus jüngerer Zeit, aus denen hervorgeht, dass, noch unter der Ressortverantwortung der FDP, das Bundesministerium der Finanzen Schriftverkehr der Generalzolldirektion an das BMF zu Verschlusssachen erklärt hat, aus denen eine häufig hohe kriminelle Energie bei Verstößen im Zusammenhang mit Subunternehmensverhältnissen in der Paketbranche hervorgeht.

Das Ganze diente dazu, zu verhindern, dass ein Verbot von „Werkverträgen“, entsprechend den Regelungen in der Fleischwirtschaft, in die jüngste Novellierung des Postgesetzes aufgenommen wurde.

ver.di fordert seit langer Zeit ein entsprechendes Verbot und sieht entsprechende Nachbesserungen als Handlungsauftrag an die nächste Bundesregierung.

ver.di hat in die Erwartungen an die Parteien zur Bundestagswahl dies bereits mit aufgenommen. Wenn die Rheinische Post bereits am 15.04.2024 umfangreich über den Inhalt des Schriftverkehrs berichtet hat, ist es nach Meinung von ver.di nicht mehr geboten, solche Vorgänge als besonders geheimhaltungsbedürftig einzustufen.

ver.di-Bundesfinanzverwaltung wünscht allen Kolleg*innen frohe Weihnachten und einen guten Start in ein glückliches, gesundes und hoffentlich friedvolleres neues Jahr!

 

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  • Christian Hoffmeister

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