Der ver.di Fachvorstand Bundesfinanz- und Steuerverwaltung hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG) abgegeben. Mit dem Gesetz soll die Geldwäschebekämpfung in Deutschland nachhaltig verbessert werden. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) soll deshalb zum 1. Januar 2024 das Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) als spezialisierte Behörde neu geschaffen werden.
ver.di begrüßt die Bemühungen um eine bessere Geldwäschebekämpfung. Die hierbei geplante Herauslösung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit (FIU)) aus dem Zoll wird positiv bewertet.
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