Seit geraumer Zeit ist eine nicht vorhandene oder zu schwache WLAN-Versorgung in den Bildungseinrichtungen des Zolls festzustellen. Der Hauptpersonalrat befasste sich wiederholt mit dem Problem.
Leider muss festgestellt werden, dass die Mehrheitsfraktion und der Vorstand des HPR nicht über den notwendigen Willen und Einfluss verfügen, hier etwas zu ändern. Mit der Kenntnisnahme von Missständen ist noch nichts für die Beschäftigten erreicht.
Viele der IT-Anwendungen, die dem Hauptpersonalrat vor deren Einführung vorgelegt werden, sind nicht barrierefrei. Da sie das nicht sind, sind sie, da damit gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird, auch nicht zustimmungsfähig. ver.di handelt dementsprechend. Leider als einzige Gewerkschaft.
Mit Vertreter*innen des BMF fand eine Erörterung zu den langfristig geplanten Einsparungen von etwa 25% der Raumkapazitäten statt.
Dabei mahnte Kollege Stefan Adamski, Sprecher von ver.di Bundesfinanzverwaltung, eine gesonderte Betrachtung des Vollzugsbereichs der Zollverwaltung an. Am Beispiel der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, in der an bundesweiten Einsatztagen alle bisherigen Flächen benötigt werden, verdeutlichte er, dass dort kein Einsparpotential gegeben sei. Das BMF betonte daraufhin, dass man diese Einschätzung teile und in den Vollzugsbereichen eher ein Mehrbedarf vorherrsche. Ferner wurde angemahnt, dass genügend geeignete Räume für die Nachwuchskräfte bereitgehalten werden müssen.
Angeblich soll dem BMF bis Februar ein Vorschlag zu einem Qualifizierungskonzept von der Generalzolldirektion vorgelegt werden. ver.di mahnt ein zügiges und konsequentes Handeln aller Beteiligten zum Wohle der Tarifbeschäftigten an.
Nach ver.di vorliegenden Informationen beträgt der Fehlbestand in den Prüfungsdiensten der Hauptzollämter um die 23%.
Schon bei der letzten Organisationsuntersuchung der Sachgebiete D im Jahr 2021 wurde ein Personalfehlbestand von mehr als 20%, bezogen auf alle 31 Prüfungshauptzollämter, festgestellt und ein Abgang von weiteren 20% aufgrund des demographischen Wandels bis 2030 prognostiziert.
Wie sich das auf die finanziellen Nachforderungen bzw. Einnahmen des Staates auswirkt, kann sich jede*r vorstellen. ver.di weist auf das damit einhergehende unverantwortliche Handeln zum Nachteil des Bundeshaushalts ausdrücklich hin.
Die Eingruppierung von Berechner*innen von Amts- und Dienstbezügen wird von Entgeltgruppe 8 nach Entgeltgruppe 9a TVÖD angehoben.
Alarmiert durch vereinzelte Aussagen, dass mitunter Mittel für Personal anderweitig verwendet werden könnten, informierte sich ver.di bei Mitgliedern des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag.
Daraufhin erhielt ver.di die nachfolgende Klarstellung:
Im Rahmen der Strategie „Zoll 2030“ ist u. a. vorgesehen, die Ausstattung des Zolls insbesondere zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu verbessern, beispielsweise durch die Anschaffung
weiterer vollmobiler Röntgenanlagen in den deutschen Häfen.
Eine Finanzierung durch Umbuchung freiwerdender Personalmittel ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen. Innerhalb des Haushaltsvollzugs sieht das Haushaltsgesetz - insbesondere § 5 HG - dies
auch nicht vor.
Das in der Generalzolldirektion angesiedelte Projekt „Zoll 2030“ wird zunächst erarbeiten, welche konkreten Verbesserungen der Ausstattung erforderlich sind und wie hoch der Finanzierungsbedarf ist. Eventuell anfallende Mehrbedarfe müssen entweder erwirtschaftet oder zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
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