Die durch Bundesministerin Nancy Faeser angekündigten Grenzkontrollen der Bundespolizei werden zu weiteren Belastungen auch für die Beschäftigten der Zollverwaltung führen.
ver.di fordert deshalb den Bundesfinanzminister auf, die Generalzolldirektion anzuweisen, die sich schon in der Umsetzung befindliche Organisationsreform der Sachgebiete C zu stoppen! Wir haben schon bei Bekanntgabe der Ergebnisse dieser Reform deutlich gemacht, dass wir diese Reform ablehnen.
ver.di publizierte dazu bereits im Frühjahr 2023:
ver.di fordert, die geplante Organisationsreform der Sachgebiete C (Kontrollen) der Hauptzollämter, die mit einer teilweisen Reduzierung des Personals geplant ist, umgehend auszusetzen.
Schon seit Bekanntwerden dieser Pläne kritisiert ver.di, dass es ein Unding ist, mit dem erhobenem Zahlenmaterial aus dem Jahr 2016, sieben Jahre später Personalreduzierungen begründen zu wollen.
Auch die durchgeführten Informationsveranstaltungen der Generalzolldirektion mit den Interessenvertretungen konnten kein Licht ins Dunkel bringen. Die zu Grunde liegenden „Indikatoren“ zur Risikoabwägung sind schlichtweg nicht schlüssig.
Ein Beispiel für die Folgen dieses ungenügenden Machwerks:
An der Schweizer Grenze plant das Bundesinnenministerium Grenzkontrollen einzuführen. Die Bundespolizei kann das nicht alleine leisten. Es gibt deshalb Forderungen, den Zoll zur Unterstützung einzubinden.
Aber:
Durch o.g. Reform sollen im zuständigen Hauptzollamt Singen 60 von 230 Dienst- posten gestrichen werden. Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) soll andernorts angesiedelt werden. Es ist schlichtweg nicht möglich, die Bundespolizei zu unterstützen und die originären Aufgaben des Zolls an dieser Drittlandsgrenze der EU wahrzunehmen.
Deshalb die klare Forderung von ver.di:
Setzt diese Reform aus, erhebt aktuelle Zahlen und entscheidet dann auf dieser Grundlage unter Einbeziehung der Personalvertretungen. Alles andere ist Nonsens!
Mittlerweile ist Chaos ausgebrochen. Immer wieder neue Zahlentabellen und Personalbedarfsberechnungen verfolgen auch nach dem Eindruck der Kolleg*innen, die diese Reform vor Ort demnächst umsetzen sollen, für Unverständnis und Verwirrung.
Angesichts der aktuellen Situation an den Grenzen zeigt sich, dass der Plan, den Personalbestand der Sachgebiete C bundesweit um mindestens 100 Dienstposten zu kürzen und dabei vier Kontrolleinheiten Verkehrswege zu streichen, in die Mülltonne gehört.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gemeinsam mit der Generalzolldirektion (GZD) Maßnahmen entwickelt, mit der die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eine zusätzliche Stärkung erfahren solle.
ver.di forderte in ihrem Grundsatzpapier zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen personell u.a. mit Tarifbeschäftigten ausgestatteten Backoffice-Bereich einzurichten, in dem alle aktenbewirtschaftenden und organisatorischen Arbeiten verrichtet werden. Der (operative) Ermittlungsbereich sei deutlich zu entlasten, um die Effizienz der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu erhöhen.
Das BMF legte nun fest:
„Einrichtung einer zentralen Organisationseinheit (Team) „Hinweisbearbeitung, Informationsgewinnung und -verdichtung, lokale Risikoanalyse“ als eine Art „Backoffice“ zur Unterstützung im Prüfungs- und Ermittlungsbereich als Aufgabe des Innendienstes.“
Des Weiteren sind folgende Veränderungen vorgesehen:
Es soll der risikoorientierte Prüfungsansatz gesetzlich verankert und mit der Einführung eines strategischen und operativen Risikomanagements konzeptionell weiterentwickelt werden.
ver.di begrüßt alle Bemühungen, die auf eine effizientere Aufgabenerledigung mit Konzentration auf das Wesentliche und eine zügige Erledigung von Bagatellfällen hinwirkt.
Mit der Abkehr von rein quantitativen Prüfungsvorgaben ist eine Fortentwicklung des Prüfungsprozesses der FKS verbunden. ver.di begrüßt die Abkehr von quantitativen Prüfvorgaben ausdrücklich.
Folgende strategische Maßgaben, deren Umsetzung bis spätestens zum 2. Quartal 2025 vorzusehen ist, liegen vor:
• Die Prüfungen durch die FKS am Geschäftssitz des Unternehmens sollen grundsätzlich in Zivilkleidung mit persönlicher Schutzausstattung in verdeckter Trageweise erfolgen. Die Prüfungen der FKS am Ort der Arbeitsleistung sollen grundsätzlich in Dienstkleidung erfolgen, sofern dies aus dienstlichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist. Besonders sensible Bereiche werden in zivil mit persönlicher Schutzausstattung in verdeckter Trageweise geprüft.
ver.di hält es für zielführend, die konkrete Ausgestaltung hier der Ortsebene zu überlassen. Weniger Eifer bei Fragen der sachgerechten Bekleidung von Beschäftigten und mehr Eifer bei der Qualität der Aufgabenerledigung stünden der Bundesfinanzverwaltung gut zu Gesicht.
• Effizientere Prüfungen und Entlastung von Unternehmen durch verstärkte Prüfungen an der Amtsstelle und elektronische Unterlagenanforderung.
ver.di sieht dies kritisch. Die bevorzugte Form der Prüfung der Geschäftsunterlagen muss die unangekündigte Prüfung im Betrieb sein. Die vermehrte Prüfung an Amtsstelle verringert erfahrungsgemäß die Zahl der aufgedeckten Verstöße.
• Identifizierung von Bereichen, in denen keine Waffen getragen werden müssen (Prüfauftrag im Hinblick auf Innen- und Außendiensttätigkeiten).
ver.di sieht auch dies sehr kritisch. Bei der Eigensicherung der Kolleg*innen dürfen keine Abstriche vorgenommen werden.
• Ausweitung und Stärkung von Informations- und Aufklärungsmaßnahmen und gezieltere Kooperation u. a. mit Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer, Verbänden und Vereinen.
ver.di begrüßt die geplante stärkere Verbändeeinbeziehung.
• Deutlich stärkere Unterstützung der Beschäftigten durch Fortbildungen, Workshops und Möglichkeiten des E- Learnings vor dem Hintergrund der Komplexität und Spezifika im Bereich der Geschäftsunterlagenprüfungen.
ver.di begrüßt auch hier die späte Erkenntnis, dass das Fortbildungsgeschehen des Zolls mangelhaft ist.
Der ver.di Bundeskongress, das höchste Gremium der ver.di, fand mit 1.000 Delegierten vom 17.-22. September 2023 in Berlin statt.
ver.di in der Bundesfinanzverwaltung war mit den Kollegen Andreas Gallus, Roberto Claro Ramos und Stefan Adamski vertreten. Kollege Adamski war in der Antragskommission für die Vorempfehlungen zu den 1.033 Anträgen an den Kongress mit verantwortlich.
Die umfangreichste und intensivste Diskussion war zum Thema Krieg und Frieden, nach der mit etwa 80% der Stimmen der Antrag des Gewerkschaftsrates zur Solidarität mit der Ukraine angenommen wurde. ver.di steht eng an der Seite der freien Gewerkschaften in der Ukraine.
Die Anwesenheit zahlreicher Spitzenpolitiker*innen wurde genutzt, um auf die Belange der Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung, insbesondere bei der Stellensituation, beim Beförderungsgeschehen, der hohen Arbeitsbelastung und der Arbeitszeit hinzuweisen.
Mit den anwesenden Vorsitzenden der SPD, Saskia Esken, von Bündnis 90/Grüne, Ricarda Lang und der Partei Die Linke, Janine Wissler, stehen die Kolleg*innen von ver.di in engem Austausch. Mit Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kamen drei Mitglieder der Bundesregierung zum ver.di Bundeskongress.
ver.di beobachtet mit Sorge einen sich seit Monaten weiter verstärkenden Prozess.
Vertreter*innen anderer Organisationen, u.a. jene, die auf der Ebene des Bundesministeriums der Finanzen als „Berichterstatter“ für den Hauptpersonalrat auftreten, sind nicht mit der notwendigen politischen Macht und dem erforderlichen Rückhalt in den eigenen Reihen ausgestattet.
Erfolgreiche Verhandlungen im Sinne der Beschäftigten sind so nicht möglich. Aufgrund der Erfolglosigkeit bei den wirklich wichtigen Themen werden politisch eher belanglose Vorgänge, wie beispielhaft die Beschaffung weiterer Schulterstücke für Dienstkleidungstragende, als „großer gewerkschaftlicher Erfolg“ angepriesen.
Ferner wird aus den Referaten des BMF immer wieder berichtet, dass Vertreter*innen anderer Organisationen dort in beharrlicher Regelmäßigkeit nach - von der Verwaltung entwickelten- Neuigkeiten fragen, welche man später zum Erstaunen der Bearbeitenden als erfolgreiches Werk der anderen Organisation in deren Publikationen wiederfindet.
Die sich selbst stets als führende Kraft im Hauptpersonalrat beim BMF und Bezirkspersonalrat der Generalzolldirektion bezeichnende Organisation ist jedoch politisch nicht einmal im Stande, den Bemühungen der Verwaltung, Kompetenzunklarheiten zwischen BMF und Generalzolldirektion auch an die Beteiligungsgremien HPR und BPR durchzureichen, entgegenzuwirken.
Der negative Gesamteindruck rundet sich ab, wenn man bedenkt, dass der von ver.di als sehr bedauerlich empfundene Fortbestand des Streikverbots für Beamt*innen in dieser Organisation gefeiert wurde und dort als Verbandsprinzip gilt.
Barrierefreiheit hat einen neuen „Drive“ in der Bundesfinanzverwaltung erhalten
Das starke Auftreten der Haupt- und Bezirksschwerbehindertenvertretung und die letzten Publikationen und damit einhergehenden politischen Gespräche von ver.di sorgten für eine weit stärkere Sensibilisierung für Barrierefreiheit in der Verwaltung.
Aufgabe von Gewerkschaften ist es nicht, der Verwaltung Lösungen mundgerecht zu präsentieren, sondern kraftvoll die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Wohle der Menschen mit Behinderungen einzufordern.
Sämtliche nicht barrierefreie Software muss schnellstmöglich barrierefrei werden!
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