Publikation

PR-Info 01/24

ver.di-Personalrät*innen berichten aus dem HPR beim BMF
31.01.2024

Besuch des ITZ Bund, Dienstsitz Ilmenau

Am 20.12.2023 besuchten Frank Ullrich, Mitglied des Deutschen Bundestages und Stefan Adamski, Sprecher von ver.di in der Bundesfinanzverwaltung, das ITZ Bund, Dienstsitz Ilmenau. Dort ist, seit bei der Gründung des ITZ Bund am 1.1.2016 mit 190 Kolleg*innen begonnen wurde, die Beschäftigtenzahl auf beachtliche 391 angewachsen.

MdB Frank Ullrich, der im Nachbarlandkreis lebt, ist vielen aus seinen früheren Erfolgen als Olympiasieger und neunfacher Weltmeister im Biathlon bekannt. Er und Kollege Adamski wurden vom Direktor des ITZ Bund, Dr. Alfred Kranstedt, und seinen Abteilungsleiter*innen über die aktuelle Lage in der IT des Bundes informiert.

Themen waren u.a. die IT-Konsolidierung des Bundes als enorm große Herausforderung, die erhöhte Cyberbedrohungslage, die immer kürzer werdenden Innovationszyklen in der IT, die Herausforderungen an das durch ver.di und das Bundesministerium des Innern geprägte Tarifgeschehen und die noch weiter steigende Abhängigkeit der Verwaltung von IT. Die digitale Souveränität und Handlungssicherheit müssen stets gewährleistet bleiben! Die Bauarbeiten an der Liegenschaft Otto-Hahn-Str. 26 mit 176 Arbeitsplätzen liegen im Zeitplan, die Fertigstellung ist Ende Februar 2024 geplant.

Die ITZ Bund-Zulage hat sich als wichtiges Instrument erwiesen, dennoch wird die Lage bei der Personalgewinnung immer prekärer. MdB Ullrich nahm die Informationen für seine Fachgespräche mit den Digitalpolitiker*innen mit nach Berlin und Kollege Adamski sicherte Dr. Kranstedt und seinen Mitarbeiter*innen zu, sich innerhalb von ver.di und dem DGB und gegenüber der Politik stets für die Belange der Beschäftigten des ITZ Bund stark zu machen. Die Kolleg*innen leisten einen enorm wichtigen Beitrag zum Funktionieren unseres Staates.

Förderung des beruflichen Fortkommens Tarifbeschäftigter

Leider ist durch die Vertreter*innen des BDZ in der seit 2021 laufenden Legislaturperiode des Hauptpersonalrats keine einzige strategische Initiative zur Förderung der Tarifbeschäftigten festzustellen. Man beschäftigt sich dort mit politisch und strategisch Belanglosem, anstatt die wirklich wichtigen Anliegen der Kolleg*innen, wie die richtige Bezahlung, anzugehen.

Ausschließlich in den von ver.di dominierten Personalräten wird eine individuelle Analyse der richtigen Eingruppierung in der gebotenen, kritischen Weise vorgenommen. Entsprechende Initiativen waren oftmals bereits erfolgreich. Häufig ist nämlich die Eingruppierungssystematik mit den auf „Arbeitsvorgänge“ abgestellten Tarifmerkmalen für die beamtenrechtlich geprägte Verwaltung gar nicht in der Tiefe bekannt.

Beispielsweise im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung, in dem ver.di die führende Kraft im Hauptpersonalrat ist, ist bereits seit 2015 durch eine ver.di–Initiative ein Qualifikationsprogramm für Tarifbeschäftigte vorhanden, was Kolleg*innen Aufstiege ermöglicht.

Mit dem zuständigen Bundesminister Boris Pistorius konnte sich vor kurzem Kollege Stefan Adamski, Sprecher von ver.di in der Bundesfinanzverwaltung, hierzu, zur Fachkräftegewinnung im Bund im Allgemeinen und zur aktuellen politischen Lage austauschen.

ver.di fordert den BDZ auf, den Tarifbeschäftigten nicht länger die kalte Schulter zu zeigen! Auch in der Bundesfinanzverwaltung bedarf es eines umfassenden Neukonzepts zur Förderung der Tarifbeschäftigten.

Vorbereitung der nächsten Tarifrunde beginnt im Frühjahr 2024

2025 steht bereits wieder die nächste Tarifrunde an. Schon bald beginnen bei ver.di die Vorbereitungen dazu. Von den Mitgliedern wird seit langer Zeit der Wunsch nach kürzerer Wochenarbeitszeit vorgetragen. Auch hiermit wird sich die Bundestarifkommission von ver.di befassen.

41-Stunden-Woche für Beamt*innen gestrig und unattraktiv

Bei der Berufswahl spielt heute die Arbeitszeit eine erhebliche Rolle. Die nach wie vor bestehende 41-Stunden-Woche ist somit ein Argument dagegen, in der Bundesfinanzverwaltung Beamt*in zu werden.

Andreas Gallus, stellvertretender Vorsitzender des ver.di-Fachvorstands Steuer- und Finanzverwaltung und Spitzenkandidat von ver.di im Bereich der Beamt*innen für die Wahlen zum Hauptpersonalrat beim BMF, bezeichnet die erhöhte Arbeitszeit als „belastend, gestrig und attraktivitätssenkend“. ver.di setzt sich seit Jahren für eine Absenkung ein.

Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Geldwäsche – strategische Überlegungen

Bei dem Bemühen, die organisierte Kriminalität und die Geldwäsche besser bekämpfen zu wollen, muss darauf geachtet werden, dass man das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet. Mit Sorge betrachtet ver.di die Entwicklung in diesem Bereich.

Es ist für eine nicht nennenswert anwachsende Anzahl von Beschäftigten unmöglich, immer mehr Aufgaben bei immer weniger Personal bewältigen zu können.

Wir werden in den kommenden Jahren ständig darauf achten müssen, dass durch die beabsichtigte Konzentration von Menschen und Material in dem Bereich der OK nicht der Rest der Zollverwaltung und die übrigen Bereiche der Bundesfinanzverwaltung in Vergessenheit geraten.

Diese Gefahr besteht, da man die umfangreichen Vorhaben nicht mit zusätzlichem Personal „unterfüttert“, sondern auf Umschichtungen setzt. Dies zeichnet sich bereits jetzt ab und wird zum Scheitern der Aufgabenerledigung in vielen Bereichen führen.

ver.di wird, im Gegensatz zu anderen Organisationen, bei diesen Entwicklungen keine Beobachterrolle einnehmen.

 

Neues aus dem Bezirkspersonalrat bei der GZD

Im Rahmen einer gemeinschaftlichen Besprechung mit dem Bezirkspersonalrat (BPR) haben sich die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, der Direktionspräsident der Direktion I, Dirk Bremer und der Beauftragte für den Haushalt bei der GZD, Lars Bolte den Fragen der Mitglieder des BPR gestellt.

Operative Umsetzung der Optimierung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) und Geldwäsche durch die Zollverwaltung auf Ebene der Generalzolldirektion und des nachgeordneten Bereichs

Das BMF hat fünf Maßnahmenpakete zur Optimierung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) und Geldwäsche durch die Zollverwaltung festgelegt. Diese Optimierungsmaßnahmen sollen dabei spätestens bis zum II. Quartal 2025 umgesetzt sein.

Die Präsidentin der Generalzolldirektion teilte mit, dass es wichtig sei, an dem bereits eingesetzten ermittlungserfahrenen
Personalkörper festzuhalten. Es wird laut ihr keine Zwangsversetzungen oder – Abordnungen geben. Es sollen keine „Hauruckaktionen“ durchgeführt werden, sondern es wird eine sukzessive Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Mit der Zeit sollen personalverträglich neue Rahmenbedingungen geschaffen und neue Personalressourcen gebildet werden.

Die bisherige Einbeziehung der Interessenvertretungen wurde aus Sicht von ver.di sehr vernachlässigt, was zum allgemeinen Unmut der Beschäftigten geführt hat.

Wachschutz beim BMF

Das BMF hat der Zollverwaltung (GZD) zum 01.04.2024 dauerhaft die Wachschutzaufgaben für die Liegenschaft Detlev-Rohwedder-Haus des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesrates übertragen. Grund dafür sei eine angeblich geänderte Sicherheitslage.

Was immer noch fehlt, ist die dafür erforderliche gesetzliche Grundlage, die seit Juni 2023 im Rahmen der Anpassung des Zollverwaltungsgesetzes erfolgen sollte. Die fortgeschrittene Zeit drängt nunmehr die Generalzolldirektion, organisatorische und personelle Maßnahmen zu treffen.

Die Überlegungen reichen von der Bildung einer Besonderen Aufbauorganisation (BAO) bis hin zur Einrichtung einer weiteren Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) beim Hauptzollamt Berlin. Es sollen bewaffnete und auch unbewaffnete Beschäftigte der Zollverwaltung eingesetzt werden. Ein Beschäftigungsangebot an die bisher eingesetzten Mitarbeitenden der Sicherheitsfirma sowie externe Einstellungen sind ebenfalls angedacht.

Zunächst ist beabsichtigt, im Rahmen einer bundesweiten Interessenabfrage aus allen Bereichen der Zollverwaltung dreimonatige Abordnungen durchzuführen, was wiederum zu erheblichen Einschränkungen des ohnehin schon kargen Personalkörpers in der Fläche führt und zu Lasten der Aufgabenwahrnehmung vor Ort geht.

ver.di ist prinzipiell gegen einen solchen Einsatz von Vollzugskräften zu Lasten der Ortsebene. Eine Schwächung der Kontrolleinheiten und mitunter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu Lasten von Wachaufgaben im und am BMF ist skandalös.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass repräsentative Überlegungen eine stärkere Bedeutung haben, als gemeinhin zugegeben wird.

Will man die Bewachung in die Hand des Zolls überführen, bedarf es

  • einer klaren Rechtsgrundlage.
  • einer Bewachung für alle Liegenschaften des BMF, nicht nur für das Detlev- Rohwedder-Haus. Beispielsweise die Kolleg*innen in der Zollabteilung und dem Bereich IT
  • müssen den gleichen Schutz genießen wie alle anderen Beschäftigten.
  • einer schlüssigen Begründung, warum man das Gebäude des Bundesrates mit bewacht und entsprechende Einbeziehung in die neue Rechtsnorm.
  • einer externen Einstellung des notwendigen Personals.
  • einer sachgerechten Ausbildung des extern eingestellten Personals.

Man hat mit der Gründung der Generalzolldirektion bewusst „den Zoll“ neu definiert.

Das BMF ist nicht Teil des Zolls. Was dann der Zoll bei der Bewachung des BMF zu tun haben soll und warum dies zum Teil zu Lasten der Kontrollen des Zolls in der Ortsebene gehen soll, dürfte sich der interessierten Bevölkerung kaum erschließen.

Haushaltslage

Die Generalzolldirektion will bei den Reisekosten zu Dienstbesprechungen, im Sachhaushalt der Liegenschaften und der Dienstkraftfahrzeuge umfangreiche Einsparungen tätigen.

Die Einsatztrainingszentren werden wohl in ihren geplanten Bauphasen durchgeführt. Inwieweit die weiteren Bauabschnitte haushälterisch im Zeitplan vorankommen, bleibt jedoch abzuwarten.

ver.di weist eindringlich darauf hin, dass es zu keiner Einschränkung bei der ordnungsgemäßen Dienstverrichtung kommen darf! Bei dem Übereifer einiger Handelnder ist dies nicht unwahrscheinlich.

 

Downloads

Kontakt

  • Christian Hoffmeister

    Ge­rich­te und Staats­an­walt­schaf­ten / Rich­ter*in­nen und Staats­an­wäl­t*in­nen / Jus­tiz­voll­zug / Bun­des­fi­nanz­ver­wal­tung

    030/6956-2135