Die Finance Intelligence Unit (FIU) hat eine politisch und gesellschaftlich unerwünschte Eigendynamik entwickelt.
Die verheerende Personal- und Organisationspolitik der Generalzolldirektion, auf die ver.di fortwährend hingewiesen hat und hinweist, sorgt dafür, dass erneut bzw. fortwährend eine große Zahl unerledigter Verdachtsanzeigen vorhanden ist. Hinzu kommt, dass das BMF nicht bzw. unvollständig über die Lage informiert wird.
Gleichzeitig werden durch die Generalzolldirektion externe Einstellungen, wie von ver.di mit Nachdruck gefordert, verhindert.
Mit einer solchen Geschäftspolitik wird die FIU sehenden Auges an die Wand gefahren.
Nach ver.di vorliegenden Informationen hat das BMF erst Ende August 2022 eher zufällig von der Lage in der FIU erfahren.
Wer den nachgeordneten Bereich bei derartig schwerwiegenden Problemen nicht einem engeren Monitoring unterzieht, muss mit einer politischen Lageeskalation rechnen.
ver.di fordert nochmals eindringlich:
Im Zuge des neuen Sanktionsdurchsetzungsgesetz II, welches sich noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren befindet, wird übergangsweise zum 1.1.2023 eine Direktion XI bei der Generalzolldirektion errichtet.
Gemäß dem Erlassentwurf an die Generalzolldirektion vom 04.11.2022 ist für die Leitung ein nach Besoldungsgruppe A16 BBesO bewerteter Dienstposten vorgesehen.
Es wird mit 91 Planstellen geplant: 11 im höheren, 69 im gehobenen und 11 im mittleren Dienst. Es wird eine spätere Eingliederung in die neue Bundesoberbehörde erfolgen.
Am 02.12.2022 besuchten Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales und Transformation des Landes Rheinland-Pfalz und Stefan Adamski, Sprecher von ver.di in der Bundesfinanzverwaltung, das Hauptzollamt Koblenz.
Beim Leiter der Dienststelle, René Borm, und seinem Team informierten sich die Gäste im Beisein eines Vertreters der Generalzolldirektion über die Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit den Landesbehörden.
Diese gestaltet sich im Bereich des HZA Koblenz besser als andernorts, sprich, es finden überhaupt vereinzelt gemeinsame Kontrollen statt.
ver.di ist in diesem Zusammenhang in engem Kontakt zu den Gewerkschaften Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und Faire Mobilität. Ziel ist die Verbesserung der Zusammenarbeit auf allen Ebenen und ein reger Informationsaustausch. Es wurde eine jährliche Fortführung des Austauschs zwischen dem Hauptzollamt und dem Landesministerium vereinbart.
Mitte Oktober fand im Deutschen Bundestag ein Gespräch zwischen Tim Klüssendorf, Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages und Stefan Adamski, Sprecher von ver.di in der Bundesfinanzverwaltung, statt.
Dabei standen die prekäre Lage in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die katastrophale Situation in der FIU, die Steuerungsdefizite im Zollbereich, die Lage im BMF sowie die IT-Konsolidierung des Bundes im Vordergrund.
Es herrschte Einigkeit darüber, dass der Zoll umfassend modernisiert werden muss und dieser derzeit, trotz sehr engagierter Kolleg*innen, noch weit hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt.
Bei der Barrierefreiheit der Informationstechnik gilt nun der folgende, neue Grundsatz:
„Soll eine Software trotz fehlender Barrierefreiheit eingesetzt werden, so ist vom Auftraggeber ein gesonderter Bericht an das Bundesministerium der Finanzen erforderlich. In diesem Bericht sind die getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung der Barrieren mit einem Zeitplan darzulegen. Es ist eine Genehmigung seitens des BMF für den Einsatz von Software, die nicht den gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreiheit entspricht, erforderlich.“
ver.di begrüßt diesen Ansatz, mit dem sich progressive Kräfte durchgesetzt haben, ausdrücklich. Die Barrierefreiheit in allen Bereichen ist ein für ver.di wichtiges Ziel in der gewerkschaftlichen Arbeit in der Bundesfinanzverwaltung.
Der Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit sog. „Cum-Ex“-Geschäften entschieden, dass neben der Kapitalertragsteuer, welche das Taterlangte darstellt, auch Provisionen, Honorare und andere Erträge einzuziehen sind. Diese stammen nicht „aus der Tat“, sondern sind „für die Tat“ entrichtet worden. Die Justiz könne daher auch die „Cum-Ex“-Profite einziehen.
Entsprechende Gerichtsentscheidungen sind bereits vereinzelt ergangen. Die Staatsanwaltschaften führen insgesamt mehr als 120 „Cum-Ex“-Strafverfahren mit mehr als 1600 Beschuldigten.
ver.di begrüßt ausdrücklich, dass sämtliches Taterlangtes eingezogen wird. Straftaten dürfen sich nicht lohnen.
Der Bundesfinanzminister twitterte am 05.12.2022, es dürfe keine Bargeldobergrenze geben, da dies ein generelles Misstrauensvotum gegenüber den Menschen sei.
ver.di ist dazu der Meinung, dass, wer es ernst mit der Bekämpfung der Finanzkriminalität meine, eine Bargeldobergrenze einführen müsse. Untätigkeit an dieser Stelle lässt die Tore für Geldwäsche weit geöffnet.
Ein Misstrauensvotum würde im Übrigen nur gegenüber Straftäter*innen ausgesprochen werden. Rechtschaffene können größere Beträge jederzeit unbar bezahlen.
ver.di bezweifelt, ob der Minister in dieser Sache gut und richtig aus den Fachabteilungen des BMF informiert und beraten wurde.
ver.di wünscht allen Kolleg*innen eine frohe Festzeit und einen guten Start ins neue Jahr 2023.
Gerichte und Staatsanwaltschaften / Richter*innen und Staatsanwält*innen / Justizvollzug / Bundesfinanzverwaltung
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