Publikation

PR-Info 06/23

ver.di-Personalrät*innen berichten aus dem HPR beim BMF
29.06.2023

Ruhegehaltsfähigkeit der sog. „Polizeizulage“

Eine langjährige Forderung von ver.di erfüllt sich wohl in Kürze. ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßen, dass nun erneut ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vorliegt, der die Ruhegehaltsfähigkeit der sog. „Polizeizulage“ vorsieht.

Bereits vor über einem Jahr hat das BMI einen entsprechenden Referentenentwurf in das beamtenrechtliche Beteiligungsverfahren gegeben. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag verankert. Eine Umsetzung ist längst überfällig.

Der DGB fordert, dass der ruhegehaltsfähige Betrag nicht, wie vorgesehen, eingefroren wird, sondern eine Erhöhung der Zulage auch in den Versorgungsbezügen abgebildet wird. Ansonsten findet eine schleichende Entwertung des entsprechenden Anteils an den Versorgungsbezügen statt.

Der DGB regt zudem an, dass die Zulage unabhängig von ihrer Bezugsdauer immer dann ruhegehaltsfähig ist, wenn die Beamtin bzw. der Beamte oder die Soldatin bzw. der Soldat einen sog. „qualifizierten Dienstunfall“ i.S.d. § 37 Beamtenversorgungsgesetz erlitten hat.

Die Morde von Kusel im vergangenen Jahr haben wieder einmal eindrücklich in Erinnerung gerufen, dass auch sehr junge Polizei- und Zollbeam*tinnen mit nur wenigen Dienstjahren und entsprechend geringer Bezugsdauer der Zulage, in Ausübung ihres Dienstes schwer verletzt oder getötet werden können.

Gerade in solchen Szenarien kristallisieren sich die besonderen Anforderungen, die zur Gewährung der „Polizeizulage“ führen, in dramatischer Art und Weise heraus. Es wäre daher nicht sachgerecht, junge Vollzugsbeamt*innen, die sich bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aussetzen oder in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff verletzt oder getötet werden, von der Ruhegehaltfähigkeit auszugrenzen, weil sie die Zulage weniger als zwei Jahre bezogen haben.

Zugleich kann die angestrebte Rechtsänderung nur ein erster Schritt sein. ver.di und der DGB fordern schon lange die Ruhegehaltsfähigkeit aller Stellenzulagen. Dies gilt vor allem für die Stellenzulagen, die Beamt*innen auf Grund ihrer Funktionen über lange Zeiträume erhalten.

In der Begründung für das Vorhaben wird ausgeführt:
„Kontroverse Diskussionen über gesellschaftspolitische Themen führen immer wieder auch zu gewalttätig ausgetragenen Konflikten. Diese Gewalt richtet sich regelmäßig gerade auch gegen diejenigen, die von Amts wegen mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit beauftragt sind. Dies bleibt für die Betroffenen, oftmals auch langfristig, nicht folgenlos. Die damit verbundenen Belastungen wirken vielmehr auf die Zeit nach Beendigung des aktiven Dienstes nach, ohne dass dies bisher bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge angemessen berücksichtigt würde.“

Die Begrenzung dieser Argumentation auf die genannten Funktionsträger*innen überzeugt nicht. Vielmehr nehmen die Auseinandersetzungen, denen sich auch andere verbeamtete wie nichtverbeamtete Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gegenübersehen, stetig zu. Dies zeigen die Reaktionen von Betroffenen auf die DGB-Initiative „Vergiss nie, hier arbeitet ein Mensch“ deutlich.

Einrichtung eines Arbeitskreises zur Zukunft der Bereiche Organisierte Formen der Schwarzarbeit/ Organisierte Kriminalität (OFS/OK) in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

ver.di blickt kritisch auf die Errichtung eines Arbeitskreises, der sich mit der Zukunft der Bereiche OFS/OK der FKS auseinandersetzen soll. ver.di wird mit Argusaugen darauf achten, dass keinerlei Rechte der Mitarbeitenden in diesen Bereichen beschnitten werden.

Einstellung von Nachwuchskräften soll zielgerichteter und zügiger erfolgen

Die vorläufigen Einstellungszahlen der Nachwuchskräfte (NWK) für die Zollverwaltung für das Jahr 2024 wurden bekanntgegeben:
800 NWK werden für den dualen Bachelorstudiengang („gehobener Dienst“) gesucht, davon bis zu 400 NWK zum 01.03.2024. Dazu kommen noch 20 NWK für den Studiengang Verwaltungsinformatik („VIT“) und 1300 NWK für die Ausbildung im mittleren Zolldienst zum 01.09.2024 bzw. 01.08.2024.

Es ist ein Bestreben des Ministeriums, dass bei bis zu 50% der einzustellenden NWK Sofortzusagen gegeben werden, damit leistungsstarke Bewerber*innen frühzeitig ihre Verwaltungslaufbahn planen können. Damit wird, zumindest zum Teil, eine langjährige Forderung von ver.di angegangen, eine vorausschauende Einstellungspolitik für die Zollverwaltung einzuführen.

Bisher springen durch die unverantwortlichen Verzögerungen zahlreiche gute Bewerber*innen ab. Die Einstellung externer Bewerber*innen muss dennoch kraftvoll fortgeführt werden, die derzeitige viel zu verhaltene Einstellungspraxis wird bereits in einigen Jahren zu katastrophalen Folgen führen, welche die Handlungsfähigkeit der Zollverwaltung erheblich einschränken wird, falls keine Gegensteuerung erfolgt. 

Einsatz einer nicht-barrierefreien Software beim Informationstechnikzentrum (ITZ) Bund – nicht mit der Zustimmung der Kolleg*innen von ver.di!

Das BMF plant den Einsatz der nicht- barrierefreien Software „ibo alea“ zur Durchführung von Personalbedarfsberechnungen beim ITZ Bund.

Als ein Grund wurde angeführt, dass derzeit auf dem Markt keine barrierefreie Lösung angeboten würde. Ein Zeitplan, wann eine Barrierefreiheit umgesetzt werden könnte, wurde nicht vorgelegt. Personalvertretungen und die Schwerbehindertenvertretung haben folgerichtig gegen die geplanten Maßnahme Vorbehalte geltend gemacht.

ver.di wird dem geplanten Vorhaben so nicht zustimmen.
Der Personalrat hat nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen umgesetzt werden und dass der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen entgegengewirkt wird.

Das hierbei einschlägige Behindertengleichstellungsgesetz hat u.a. das Ziel, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Öffentliche Stellen des Bundes sind an dieses Gesetz gebunden. Zur Umsetzung wurde 2016 die Bundesfachstelle Barrierefreiheit errichtet. Die Fachstelle soll die Behörden und Verwaltungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit beraten und unterstützen. Einschränkungen der Barrierefreiheit sind nicht hinzunehmen.

ver.di fordert, dass eine intensive Zusammenarbeit mit der Bundesfachstelle erfolgen muss. Maßnahmen, die der Herstellung der Barrierefreiheit dienen, sind umgehend zu planen bzw. zu ergreifen. Lösungsvorschläge müssen auf den Tisch. Etliche DV-Verfahren, Fachanwendungen und Mitarbeiterportale in der Bundesfinanzverwaltung sind nach wie vor nicht barrierefrei.

Wegfall der quantitativen Vorgaben bei Prüfungen und allgemeine Situation in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Mit dem Wegfall der Vorgabe einer Anzahl von Prüfungen erfüllte sich eine langjährige Forderung von ver.di.

Diese Veränderung wird von den Kolleg*innen in den Dienststellen auch durchweg begrüßt. ver.di wird sich weiterhin für eine Stärkung der FKS in personeller und organisatorischer Hinsicht einsetzen. Die derzeitige Personalsituation ist nicht hinnehmbar und die Bürokratie bestimmt leider immer noch große Teile des Arbeitsalltags.

Parlamentarischer Abend von ver.di für die SPD-Bundestagsfraktion

ver.di bietet regelmäßig für alle im Bundestag vertretenen Fraktionen der demokratischen Parteien Parlamentarische Abende an, bei denen, in zwangloser Atmosphäre, schwierige politische Themen in vertraulichem Rahmen -mitunter auch kontrovers- diskutiert werden können.

Am 21.06.2023 fand die Veranstaltung für die SPD-Bundestagsfraktion statt. Beide Parteivorsitzenden, Saskia Esken und Lars Klingbeil, sowie die gesamte Fraktionsspitze und zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages waren zugegen.

Nach der Begrüßung durch den ver.di - Vorsitzenden Frank Werneke sprach der Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich zur aktuellen politischen Lage und betonte die gute und kollegiale Zusammenarbeit mit ver.di auf allen Ebenen.

Für ver.di in der Bundesfinanzverwaltung nahm Kollege Stefan Adamski an der Veranstaltung teil. Zahlreiche Gespräche mit den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft für Finanzen sowie für Arbeit & Soziales der Fraktion prägten den Abend.

Arbeitsgespräch mit MdB Rita Hagl-Kehl

Im Nachgang zum Dienststellenbesuch im Hauptzollamt Landshut, FKS Passau (ver.di berichtete), trafen am 15.06.2023 MdB Rita Hagl-Kehl (SPD) und Stefan Adamski, Sprecher von ver.di in der Bundesfinanzverwaltung, zu einem Arbeitsgespräch in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin zusammen. Dabei wurde die Notwendigkeit der personellen und organisatorischen Stärkung des gesamten Zolls betont. Es ist festzustellen, dass der demographische Wandel bereits jetzt negative Folgen für die Personalsituation hat.

Der offene und intensive Dialog mit MdB Hagl-Kehl wird fortgeführt.

Modernisierung der Ausbildungswege der Zollverwaltung

Durch das BMF ist eine neue Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst der Zollverwaltung des Bundes sowie zur Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst der Zollverwaltung des Bundes in Arbeit.

ver.di unterstützt ausdrücklich das Ansinnen, Bürokratie in der Prüfungsdurchführung abzubauen. Das geplante modularisierte Bachelorstudium folgt der langjährigen ver.di-Forderung, weg von einem „Monostudium“ und hin zu einem modernen, überall am Arbeitsmarkt brauchbaren Studienweg zu kommen. Die geplante externe Qualitätskontrolle ist auch eine sehr gute Sache. ver.di erneuert in diesem Zusammenhang die Forderung, dass die Personallücken, die nicht durch die klassischen Ausbildungswege geschlossen werden können, mit extern eingestellten Kolleg*innen geschlossen werden müssen.

Zu dem Vorhaben im Detail:

Angesichts eines komplexen und höchst dynamischen beruflichen Tätigkeitsspektrums in der Zollverwaltung und mit Blick auf die Herausforderungen der fortschreitenden digitalen Transformation soll die Laufbahnausbildung für den gehobenen Zolldienst zukunftsorientiert weiterentwickelt und die Gewinnung von Nachwuchskräften durch eine attraktive, zeitgemäße Ausbildung gesichert werden.

Mit der Umstellung auf ein modularisiertes Bachelorstudium erfolgt eine grundlegende Neuausrichtung des Studienverlaufs und der Studieninhalte. Die Entwicklung von Methodenkompetenzen wird im Kontext der gegenwärtigen und zukünftigen zöllnerischen Aufgabenerfüllung deutlich gestärkt. Der Ausprägung digitaler Kompetenzen wird ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Durch eine enge Verzahnung von Fachtheorie und Praxis erwerben die Studierenden umfassende Handlungskompetenz für ihre spätere Verwendung.

Die Ausbildung im gehobenen Zolldienst wird zudem unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zum Einsatz digitaler Lehrformate und angepassten Auswahlverfahren neu ausgeformt. Insgesamt wird der Studiengang in der aktuellen Hochschullandschaft durch die Umstellung auf ein Bachelorstudium attraktiv für Studieninteressente platziert.

Zudem stellt sich der Fachbereich Finanzen– wie bereits andere Fachbereiche der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – zukünftig einer externen Qualitätskontrolle durch
die verpflichtende Akkreditierung und Reakkreditierung durch die Stiftung Akkreditierungsrat und erfüllt damit auch ein zentrales Anliegen deutscher Hochschulpolitik.

Auch für den Vorbereitungsdienst des mittleren nichttechnischen Dienstes der Zollverwaltung hat sich durch die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie insbesondere bzgl. einer effizienten Ausgestaltung des Auswahlverfahrens Anpassungsbedarf ergeben. Schließlich soll von der mit § 10 Absatz 3 der BLV eingeräumten Möglichkeit zur Verleihung einer Berufsbezeichnung Gebrauch gemacht werden und die Attraktivität der Ausbildung gesteigert werden.

Der Diplomstudiengang „Gehobener nichttechnischer Zolldienst des Bundes“ läuft aus und wird durch einen neuen Bachelorstudiengang „Zolldienst des Bundes (LL.B)“ ersetzt.

Das Bachelorstudium ist der fachspezifische Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Das Studium dauert drei Jahre und ist in Semester aufgeteilt. Der Studiengang ist weiterhin als ein dualer Präsenzstudiengang mit generalistischer Ausrichtung konzipiert und ist modular aufgebaut. Die Inhalte der ersten zwei Semester dienen dem Aufbau von Grundlagenwissen für Bundesbeamt*innen der öffentlichen Verwaltung und von zollverwaltungsspezifischem Grundlagenwissen.

Damit besitzen die Studierenden künftig umfangreicheres Wissen, wenn sie die ersten Praktikumsmodule (praxisintegrierte Fachstudien) belegen.

Diese Module sind in das Studium integrierte und vom Fachbereich Finanzen inhaltlich bestimmte und betreute Ausbildungsabschnitte, die in den Behörden der Zollverwaltung abgeleistet werden. Dabei wird die wechselseitige Transferleistung zwischen Theorie und Praxis mit fachtheoretischen Distanzlehrangeboten in sogenannten Transferveranstaltungen begleitet.

Im weiteren Verlauf des Studiums werden Wahlpflichtmodule und ein Wahlpflichtpraktikum angeboten, durch welche die Studierenden individuelle Schwerpunkte setzen können.

Darüber hinaus wird auf die Ausprägung digitaler Kompetenzen ein besonderes Augenmerk gelegt. Mit den neuen Studieninhalten zum Thema „Digitale Verwaltung“ wird insbesondere den Anforderungen, die die Digitalisierung an die Verwaltung stellt, Rechnung getragen.

Digitale Kompetenzen werden in den Modulen als Querschnittskompetenz verankert und den Nachwuchskräften damit als Grundlage einer erfolgreichen Aufgabenerfüllung in einer digitalen Zollverwaltung mit auf den Weg gegeben.

Der Einsatz bewährter digitaler Lehrformate wird dauerhaft im Studium verankert.
Die Prüfungsdurchführung wird effizienter, da die Einführung von Modulprüfungen, welche über die gesamte Studiendauer verteilt sind, eine regelmäßigere Überprüfung der Leistungsstände ermöglicht.

Zugleich entfällt das Erfordernis von punktuell einzurichtenden Prüfungskommissionen mit Beschäftigten der Ortsebene als Mitgliedern. Dies entzerrt die hohe personelle Bindung für die Abschlussprüfung im Sommer eines jeden Jahres.

Darüber hinaus wird das Auswahlverfahren sowohl für den gehobenen als auch den mittleren Zolldienst des Bundes effizienter gestaltet. Durch die Reduzierung der Anzahl der Auswahlkommissionsmitglieder auf zwei oder vier Personen können die Verfahren bei hohen Einstellungszahlen organisatorisch einfacher durchgeführt werden. Zudem werden die Möglichkeiten zur Nutzung weiterer und modernerer Auswahlinstrumente genutzt.

 

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  • Christian Hoffmeister

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