Am 14.09.2023 besuchten Kevin Kühnert, MdB, Generalsekretär der SPD und Stefan Adamski, Sprecher von ver.di in der Bundesfinanzverwaltung, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Hauptzollamt Berlin.
Zunächst fand ein Informations- und Gedankenaustausch zu den Aufgaben der FKS, zur Personalsituation, zur Digitalisierung und Haushaltssituation statt.
Bei einer anschließenden Kontrolle im Bereich der Abfall- und Recyclingwirtschaft konnte sich Kevin Kühnert ein praktisches Bild von der verantwortungsvollen Aufgabe in der FKS machen. Die Kolleg*innen hatten auch gleich die richtige Spürnase. Bei der Kontrolle wurden sich illegal im Bundesgebiet aufhaltende Menschen bei der Arbeit angetroffen. So wurde auch gleich das Thema Bekämpfung der Schleusungskriminalität tagesaktuell und anschaulich dargestellt.
Im Zuge des Besuchs wurde bekannt, dass im Zollbereich offenbar wieder externe Einstellungen aufgenommen werden. Dies entspricht der Forderung von ver.di und ist ausdrücklich zu begrüßen. Außerdem ist es dringend notwendig, um den Zoll am Laufen zu halten.
Ab dem Sommersemester 2024, Beginn am 01.03.2024, wird die Ausbildung der Nachwuchskräfte im gehobenen Dienst als dualer Studiengang „Zolldienst des Bundes (LL.B.)“ durchgeführt.
Im von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung -Fachbereich Finanzen- in Münster erarbeiteten Modulhandbuch sind die Studieninhalte und der Ablaufplan der für dieses Berufsfeld der Zollverwaltung erforderlichen Kompetenzen und zu vermittelnden Wissensinhalte dargestellt.
Die Ausbildung besteht aus sechs Semestern, in denen die Module erfolgreich abgeleistet werden müssen. Die ersten beiden Semester bestehen aus fachtheoretischen Studien, das dritte und vierte Semester umfassen Praxisstudien an den Einstellungshauptzollämtern, das fünfte Semester beinhaltet wieder fachtheoretische Studien und im sechsten Semester ist eine Bachelorarbeit zu verfassen und ein Wahlpflichtpraktikum abzuleisten.
Mit erfolgreich abgeschlossenem Studium wird der akademische Grad eines „Bachelor of Laws“ erworben und die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst erlangt. Zukünftig finden die Einstellungen jeweils zum 01.03. und 01.09. eines Kalenderjahres statt.
Die Nachwuchskräfte hatten die Möglichkeit, an einer Umfrage zur Ausstattung mit Dienstkleidung teilzunehmen. Die Beteiligung lag bei 67%. Fast alle der Teilnehmenden befürworten das Tragen der Dienstkleidung in den dienstkleidungstragenden Bereichen. Die Mehrheit sprach sich zudem dafür aus, diese generell während der gesamten Ausbildungszeit zu tragen. Der Minister will dem Wunsch nachkommen. Geplant ist eine „abgespeckte“ Version, die für die Ausbildung ausreichend ist. Die Umsetzung soll zeitnah erfolgen, so dass diejenigen, die an der Umfrage teilnahmen, auch davon profitieren.
Die E-Akte ist sicherlich ein Meilenstein für einen inklusiveren und barrierefreieren Zoll. Sie ermöglicht beispielsweise blinden und sehbehinderten Beschäftigten ein selbständiges Arbeiten. Leider haben die Barrierefreiheitstests ergeben, dass diese Software nicht barrierefrei ist. Dies ist jedoch Voraussetzung, dass diese Beschäftigten auch tatsächlich damit arbeiten können. Zudem ist die Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vorgeschrieben.
Die Bezirksschwerbehindertenvertretung lehnte im Rahmen der Beteiligung die E-Akte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ab und verwies dabei auf die Möglichkeiten der Rahmeninklusions-vereinbarung (RIV).
Die RIV sagt, wenn eine Software trotz fehlender Barrierefreiheit eingesetzt werden soll, so ist vom Auftraggeber ein gesonderter Bericht an das BMF erforderlich. In diesem Bericht sind u.a. die getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung der Barrieren mit einem Zeitplan darzulegen. Es ist in Abstimmung mit der zuständigen Personal- und Schwerbehinderten-vertretung und unter Beachtung der einschlägigen Beteiligungsrechte eine Genehmigung seitens des BMF für den Einsatz von Software erforderlich, die nicht den gesetzlichen Vorgaben der Barrierefreiheit entspricht.
Dies ist leider so nicht erfolgt. Obwohl das BMF der GZD eine Genehmigung zum Einsatz der E-Akte erteilt hat (Verfahren nicht RIV konform und ohne die vorgeschriebene Beteiligung von HSV und HPR), beteiligte die GZD auch den BPR, der bedauerlicherweise dieser nicht gesetzeskonformen E-Akte zustimmte.
Leider versuchte die Verwaltung den Schwerbehindertenvertretungen den „schwarzen Peter“ zuzuschustern, obwohl einzig die Schwerbehinderten-vertretungen nach den rechtlichen Bestimmungen gehandelt haben. Zwischenzeitlich zeigen sich jedoch Lösungsmöglichkeiten für die Einführung der E-Akte.
Inzwischen liegt eine detaillierte Genehmigung mit den Lösungsmöglichkeiten zur Zustimmung bei den Interessensvertretungen im BMF.
Wer immer wieder davon spricht, wie wichtig Inklusion in der Zollverwaltung ist, der muss auch danach handeln. Nicht umsonst hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechts-konvention (UN-BRK) ratifiziert.
Übrigens: Die UN hat Deutschland auf die Umsetzung der UN-BRK geprüft und zum wiederholen Male festgestellt: ungenügend umgesetzt. Inklusion ist ein Grundrecht!
Warum sich die Mehrheitsfraktion des Bezirkspersonalrats für ihre Zustimmung zu dieser Verfahrensweise auch noch feiert, erschließt sich für ver.di nicht. Offensichtlich steht man dort stabil – allerdings an der Seite des Arbeitgebers.
Zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode war Bundesminister Christian Lindner im Hauptpersonalrat. Am Rande der Sitzung bot sich für die Mitglieder des Hauptpersonalrats die Möglichkeit zu einem kurzen Gespräch.
Zuvor war u.a. über die Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen und die Reduzierung des Flächenbedarfs in den Bundesbehörden gesprochen worden.
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