Das BMF teilte der Frau Präsidentin des Deutschen Bundestags auf konkrete Nachfrage mit, dass es keinen Stopp externer Ausschreibungen in der Zollverwaltung gäbe. Jedoch ist ein faktischer Stopp flächendeckend festzustellen, was Fragen aufwirft.
Nach übereinstimmender Aussage aus zahlreichen Ortsbehörden und der GZD selbst, auch von dortigem Leitungspersonal in der Arbeitsebene, ist eine entsprechende Weisungslage auf die Leitung der GZD zurückzuführen.
ver.di fordert die Präsidentin der GZD auf, unverzüglich die externen Einstellungen von Tarifbeschäftigten wiederaufzunehmen und die vom Deutschen Bundestag erteilten Haushaltsermächtigungen vollumfänglich zu nutzen.
In Anbetracht von einem Personalbedarf für über 20.000 Kräften in den nächsten Jahren muss jetzt reagiert werden!
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat Dr. Oliver Lamprecht die Leitung der Zentralabteilung, Dr. Armin Rolfink die Leitung der Zollabteilung und Dr. Nils Weith die Leitung der Steuerabteilung übertragen.
Herzliche Glückwünsche von ver.di in der Bundesfinanzverwaltung und auf gute Zusammenarbeit!
Auf Anregung von Carlos Kasper (SPD), MdB, und Stefan Adamski, Sprecher von ver.di in der Bundesfinanzverwaltung, kamen am 12.01.2023 im Deutschen Bundestag die in der Bundesfinanzverwaltung vertretenen freien Gewerkschaften GdP und ver.di zu einer Fachtagung zusammen. Hierbei wurden gemeinsame Positionen zur Lage in der Zollverwaltung erarbeitet.
Es sind große Anstrengungen zur Modernisierung der Verwaltung und Steigerung der Attraktivität für die Beschäftigten erforderlich.
In allen Bereichen des Zolls leiden die Kolleginnen und Kollegen unter dem bestehenden Personalmangel, der weit über die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) anerkannten offenen Stellen hinausgeht. Immer mehr Aufgaben mit deutlich zu dünn besetzter Personalstärke bringen die Kolleg*innen an ihre Belastungsgrenzen.
Umso schwerer wirken sich Druck und Frust aufgrund wachsender Bürokratie und veralteter technischer Ausstattung aus. Die oft angekündigte Digitalisierung hinterlässt beim Zoll bis heute noch kaum sichtbare Spuren.
Alle Teilnehmer*innen des Fachgesprächs betonten, dass Digitalisierung, Bürokratieabbau und deutliche Personalverstärkungen keinen weiteren Zeitverzug erlauben. Den Zoll stärken bedeutet, kraftvoll schnelle Änderungen herbeizuführen.
Die Generalzolldirektion präsentierte unlängst ihre Vorstellungen im Zieleprozess 2023-2025 für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dabei glaubt sie offensichtlich, dass die Kolleg*innen in den Hauptzollämtern über hellseherische Fähigkeiten verfügen, denn sie gibt ein Ziel von 30% Beanstandungen bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen vor.
Niemand kann im Vorfeld einer Geschäftsunterlagenprüfung seriös prognostizieren, ob Verstöße gegen die geltenden Rechtsnormen vorliegen werden. Eine Zielvorgabe in diesem Bereich kann nicht nachvollzogen werden.
Ähnlich sinnfrei wäre es, den Landespolizeien bei Radarmessungen eine Beanstandungsquote von 30% vorzugeben und bei nur 20% „Messerfolg“ die Polizeidienststellen berichten zu lassen, warum denn nicht mehr Menschen schneller fuhren.
Ferner gibt die Generalzolldirektion das Ziel vor, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei komplexen Verfahren aus dem Bereich der organisierten Formen von Schwarzarbeit 30 Monate betragen soll. Dabei wird verkannt, dass die Bearbeitungsdauer im Wesentlichen überhaupt nicht durch die Hauptzollämter beeinflusst werden kann, da die Schadensberechnungen durch die Deutsche Rentenversicherung erstellt werden und häufig eine überlange Bearbeitungsdauer aufweisen, welche weder durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit noch durch die verfahrensführenden Staatsanwaltschaften beeinflussbar sind.
Wie man im Lichte rechtsstaatlichen Handelns eine Vorgabe machen kann, dass 70% aller Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn bzw. den Lohnuntergrenzen nach dem AÜG mit Folgen für den Betroffenen abgeschlossen werden sollen, stößt bei ver.di auch auf völliges Unverständnis.
Man kann den Wunsch hegen, hier ein Ziel vorzugeben. Dies geht aber völlig an der Lebensrealität vorbei.
Verfahrensausgänge in Bußgeldverfahren ergeben sich aus dem Lebenssachverhalt, den Ermittlungen und dem Verfahrensverlauf mit zahlreichen etwaigen Unwägbarkeiten und nicht aus den Wünschen der Generalzolldirektion.
ver.di begrüßt hingegen ausdrücklich Bemühungen um termingerechtere Meilensteine im Risikomanagement und Verbesserungen der nationalen Zusammenarbeit.
Bundesverkehrsverwaltung (BMDV) / Straßenbauverwaltung der Länder / Autobahn GmbH / Landessteuerverwaltung
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