Im Wesentlichen plant das Bundesfinanzministerium (BMF) folgende Veränderungen:
Eine Verzahnung der steuerlichen Kontrolleinheiten (Kontrolleinheiten Grenze, Flughäfen, Verkehrswege) mit dem Zollfahndungsdienst kann negative Auswirkungen auf die bisher geltenden und bewährten Sozialstandards des Zolls haben. Gleiches gilt in diesem Zusammenhang für die fachfremde Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Es ist der Erhalt aller Hauptzollämter anzustreben. Die Gewerkschaften und Personalvertretungen müssen mit einbezogen werden.
Die durch das Rechtsspektrum Arbeit und Soziales geprägten Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben weder von der Rechtssystematik noch von der IT und vielen weiteren fachlichen Bezügen etwas mit dem Zollfahndungsdienst zu tun. Dies sollte nochmals vollständig überdacht werden.
ver.di weist in diesem Zusammenhang auf einen riesigen Aufholbedarf bei der Kontrolle des Mindestlohnes hin. Die Mindestlohnkontrolle erfolgt bei Weitem nicht in dem Umfang, wie es erforderlich wäre. Das hierfür vorgesehene Personal darf nicht zu Fahndungszwecken zweckentfremdet werden.
Mit dem etwaigen Wegfall der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, sehr oft das größte Sachgebiet in einem Hauptzollamt, droht die Auflösung bzw. Zusammenlegung gerade kleinerer Dienststellen.
Verschmelzungs- und Aufbauprozesse dauern in der Zollverwaltung mitunter Jahrzehnte. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, seit 2004 vorhanden, ist immer noch in einem Entwicklungsstatus. Es muss auch erwogen werden, dass Aufbauprozesse von vorne beginnen und für Jahre das Prüfungs- und Ermittlungsgeschehen lähmen.
Ein gegenseitiges "Aushelfen" zwischen Vollzug und steuerlichen Bereichen in besonderen Lagen innerhalb der Ortsebene wird dann zukünftig kaum möglich sein. Hilfeersuchen werden an eine mitunter "andere" Leitung gestellt werden müssen. Heute regelt man das in einem Amt in einer Zuständigkeit.
Wenn nicht kontrolliert wird, regt sich in der Wirtschaft niemand auf. Wenn nicht abgefertigt wird, stehen Firmen und Verbände vor der Tür. Folge: Es wird unter äußerem Druck im Zweifel mehr Personal für Abfertigung und nicht genügend für Kontrolle vorgehalten. Bereits jetzt gibt es flächendeckend vergleichbare Tendenzen.
Bürokratieabbau heißt für ver.di nicht, dass keine oder eine unzureichende Kontrolle erfolgt.
Dass freie Dienstposten/Arbeitsplätze zur Stärkung der Ortsebene verwendet werden, ist richtig und wichtig und entspricht einer langjährigen Forderung von ver.di. Allerdings muss das eindeutig festgeschrieben werden. Bisher war es so, dass die Generalzolldirektion sich selbst das Doppelte an Personal nahm, was sie der Ortsebene am Aufwuchs zugestanden hat. Mit selbst ausgebildeten Laufbahnbeamt*innen allein kommt man ferner nicht weiter. Man muss extern einstellen. Bis 2030 werden etwa 15.000 bis 20.000 Arbeitskräfte benötigt.
Durch die Automatisierung des Abfertigungsgeschehens droht eine Dienststellenauflösung zahlreicher Zollämter.
Eine Anpassung des Studienganges an einen etwaigen verstärkten Vollzugsschwerpunkt ist zu begrüßen. Jedoch muss die Problematik des Wechsels zwischen einem etwaigen „fiskalischen Bereich“ und einem etwaigen „Vollzugsbereich“ angegangen werden.
Eine Umsetzung bis 2026 ist aus Sicht von ver.di nicht realisierbar.
Aufgabe einer Gewerkschaft ist es, solche Pläne genau unter die Lupe zu nehmen. Bevor diese Fragen nicht beantwortet sind, sollte man nicht allzu schnell Ideen loben, welche die hohen Sozialstandards in der Zollverwaltung zumindest gefährden dürften.
PDF | 180 kB
Gerichte und Staatsanwaltschaften / Richter*innen und Staatsanwält*innen / Justizvollzug / Bundesfinanzverwaltung
030/6956-2135
Christian.Hoffmeister@verdi.de