Friseurhandwerk

Tarifvertrag in Hessen allgemeinverbindlich

19.02.2024

Der Lohntarifvertrag im hessischen Friseurhandwerk ist allgemeinverbindlich. Das Hessische Sozialministerium hat einem entsprechenden Antrag von ver.di und dem Landesinnungsverband Friseurhandwerk zugestimmt. Damit ist jeder Friseurbetrieb in Hessen ab sofort verpflichtet, die allgemeinverbindlichen Tariflöhne rückwirkend zum 1. Juni 2023 zu zahlen.

ver.di empfiehlt allen Beschäftigten, ihren Lohn zu überprüfen und eventuelle Differenzen zum Tarifvertrag vom Arbeitgeber einzufordern. Das gilt auch für diejenigen, die in Salons arbeiten, die nicht tarifgebunden sind. Von der Allgemeinverbindlichkeit ausgenommen ist die Lohngruppe 1 (Meister*innen in verantwortlicher Stellung, z.B. als Filial- oder Abteilungsleiter*in, bei mehr als zehn Beschäftigten).

Hier findet ihr Infos zu der Tarifeinigung für das Friseurhandwerk in Hessen.

Weitere Infos zur Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrags liefert das Flugblatt der Kolleginnen in Hessen.