Der Zoll konnte im vergangenen Jahr wieder deutlich mehr Betriebsprüfungen im Friseurhandwerk durchführen. Wegen Leistungsmissbrauchs und des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt wurden sowohl Freiheits- und Geldstrafen sowie auch Geldbußen verhängt. In den beiden Jahren zuvor waren coronabedingt weniger Kontrollen möglich.
ver.di erachtet das Vorgehen unter anderem zur Kontrolle der Arbeitsschutzrechte im Friseurhandwerk als einen wichtigen Baustein gegen prekäre Beschäftigung und schlechte Arbeitsbedingungen. ver.di, das Bundesfinanzministerium und der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks haben 2016 ein Bündnis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung für die Branche angestoßen.
„Faire Arbeitsbedingungen und Entgelte in der gesamten Branche verbessern auch das Image des Friseurhandwerks. Das ist ein wichtiger Faktor, um Fachkräfte und Auszubildende gewinnen zu können“, sagt der zuständige Gewerkschaftssekretär Thomas Herbing. „Wenn zugleich das Verständnis bei uns Verbraucher*innen wächst, dass ein Haarschnitt eine wertvolle Handwerksleistung ist, sind dies wichtige Bausteine, um die Attraktivität für dieses Berufsbild zu steigern.“
Die Kontrollen im vergangenen Jahr führten zu 979 bisher abgeschlossenen Strafverfahren wegen Beitragsvorenthaltung und Leistungsmissbrauch. Hierbei geht es insgesamt um eine Schadenssumme von insgesamt mehr als 1,17 Millionen Euro.
Zudem wurden 701 Ordnungswidrigkeitenverfahren abgeschlossen, unter anderem wegen Mindestlohn-Verstößen und Leistungsmissbrauch. Hierbei mussten Geldbußen von insgesamt 425.160 Euro gezahlt werden, die Schadenssumme belief sich in diesem Bereich auf insgesamt 111.704 Euro.