Geld- und Wertdienste

Rechte geltend machen

06.10.2022

In der Einführung des Bundesmanteltarifvertrages scheint der Marktführer der Geld- und Wertdienste Prosegur die Chance gesehen zu haben, zahlreiche bisher gewährte Leistungen zu kürzen. Lohnbestandteile wie Nacht- und Mehrarbeitszuschläge werden teilweise nicht in der im BMTV vereinbarten oder bisher üblichen Höhe gezahlt oder unter Hinweis auf den BMTV geringer ausgezahlt – trotz zuvoriger besserer Regelung im Betrieb. Das Urlaubsentgelt wird unter Missachtung der bundeslandspezifischen Regelungen einheitlich, in der Regel verringert berechnet und ausgezahlt. Die in einem Betrieb bislang erfolgten Urlaubsgeldzahlungen wurden von jetzt auf gleich eingestellt.

Dieses Vorgehen trotz explodierender Inflation und Fachkräftemangels ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten. Zudem stellt es die Vertrauenswürdigkeit der Prosegur am Verhandlungstisch in Frage. Niemand scheint sich dort mehr an die Verabredung zu erinnern, dass kein*e Beschäftigte*r nach dem Tarifabschluss schlechter dastehen soll als vor dem Abschluss.

Nach vergeblichen Versuchen, die Prosegur zum Einlenken zu bewegen, blieb ver.di keine andere Wahl, als das Vorgehen offen zu kritisieren und die Kolleg*innen dazu aufzurufen, ihre Rechte geltend zu machen. ver.di hat bereits Mustergeltendmachungen zur Verfügung gestellt (siehe anbei).

Es bleibt zu hoffen, dass die Prosegur sich doch noch an die tariflichen Regelungen halten wird, statt in Masseklageverfahren mit seinen Beschäftigten und in Konflikt mit der Bundestarifkommission zu gehen.

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Kontakt

  • Sonja Austermühle

    Bun­des­fach­grup­pen­lei­te­rin Be­son­de­re Dienst­leis­tun­gen