Geld- und Wertdienste

Inflationsklausel im Bundeslohntarifvertrag greift!

15.06.2023

Der Bundeslohntarifvertrag in der Geld- und Wert-Branche sichert die Kolleg*innen auch bei den seit einem Jahr anhaltend hohen Inflationsraten ab.

So wurde zwar eine feste Entgeltsteigerung zum 1. August 2023 vereinbart. Da aber zum Zeitpunkt der Tarifverhandlungen nicht abzusehen war, ob die ausgehandelte Steigerung auch in 2024 noch ausreicht, wurde eine sogenannte Inflationsklausel vereinbart. Gemäß dieser erhöhen sich die zum 1. August 2023 gesteigerten Löhne nochmals um den Prozentbetrag, der eine durchschnittliche Inflationsrate von 5 Prozent in den Monaten Januar bis Mai 2023 übersteigt. Dies war der Fall: Die Inflationsrate lag in diesem Zeitraum im Durchschnitt um 2,62 Prozent über der vereinbarten Marke.

Die Kolleg*innen der Geld- und Wertbranche erhalten damit zum 1. August 2023 eine weitere Erhöhung. Um welche Beträge es sich im Einzelnen handelt, ist dem Info-Flyer zu entnehmen:

 

Kontakt

  • Sonja Austermühle

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