Durch die Verlagerung sollen 900 Millionen Euro Steuergelder eingespart werden und diese Leistungen stattdessen zulasten der Sozialversicherung erbracht werden.
18 Jahre lang gibt es schon die Verwaltungsstrukturen zum SGB II. Vieles hat sich seitdem gewandelt: von der „ARGE“ zur „gE“ oder von „Hartz 4“ zum „Bürgergeld“. Nur eines hat sich in dieser Zeit nicht verändert: Die Belastungen für die Mitarbeitenden waren und sind nach wie vor viel zu hoch.
Die Einführung des Bürgergeldes hat zwar bisher augenscheinlich funktioniert, jedoch steigen in sehr vielen Jobcentern auf vielen Ebenen die Rückstandszahlen und die Belastungsparameter. All unsere Kolleg*innen leisten eher Sozialarbeit mit hohen Anforderungen als „einfache“ Leistungssachbearbeitung oder Stellenvermittlung.
Die Jobcenter kümmern sich immer mehr um Menschen mit komplexen Problemlagen. Dies wirkt wie ein übler Hütchenspielertrick. In der Agentur würde diese Leistung genau so viel kosten. Nur dann eben nicht von der Allgemeinheit bezahlt (Steuerzahler*innen), sondern von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Beitragszahler*innen).
Sollte dies nicht in der gleichen Qualität stattfinden, spart man Geld am völlig falschen Ende und das wird sich sozialpolitisch auf Jahrzehnte auswirken. In der Beratung der unter 25-Jährigen geht es vielfach um soziale Problemlagen wie Schulden, Sucht und psychische Probleme.
Die Jobcenter haben hier die entsprechende Beratungskompetenz und verfügen über die geeigneten Strukturen und über das Netzwerk vor Ort. Die zusätzliche Schnittstelle zum Leistungsbereich der Jobcenter würde darüber hinaus zu Reibungsverlusten führen, unter denen nicht nur das Personal der Arbeitsagenturen und Jobcenter, sondern vor allem die betroffenen jungen Menschen zu leiden hätten.
Das alles läuft den Bürgergeld-Reformen dieser Regierung zuwider und ist geeignet, das Vertrauen in den Sozialstaat zu erschüttern. Wenn eine Regierung bereit ist, grundlegende Säulen der sozialen Sicherung kurzfristigen finanzpolitischen Erwägungen zu opfern, muss sie sich nicht wundern, wenn immer mehr Menschen diesem Staat den Rücken kehren und fragwürdigen Demagogen anheimfallen.
Die Beratung und Vermittlung der unter 25-Jährigen gehört weiter in die Jobcenter:
Geld zulasten der jungen Generation einzusparen bzw. aus dem Bundeshaushalt herauszuoperieren ist mit Blick auf die Zukunft junger Menschen unverantwortlich und wird sich möglicherweise auch langfristig finanziell rächen – ganz abgesehen von den drohenden langfristigen gesellschaftlichen Folgekosten einer nur unzureichend integrierten Jugend.
Dieser Plan trägt zur Unzeit eine Verunsicherung und Demotivation in die Belegschaft der Jobcenter, die gerade mit der Umsetzung der Bürgergeld-Reform mehr als ausgelastet ist.
Der Bundesarbeitskreis fordert, dass die Kolleg*innen nicht als Verschiebemasse bei dieser fiskalischen Taschenspielerei missbraucht werden! Diese gesellschaftliche Aufgabe muss steuerfinanziert erfolgen und nicht beitragsfinanziert über die Sozialabgaben!
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Bundesfachgruppenleitung Sozialversicherung