ver.di konnte in der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder nach drei Verhandlungsrunden trotz großer Widerstände der Arbeitgeber ein Ergebnis erzielen, das im Kern dem Abschluss mit Bund und Kommunen vom April 2023 entspricht. Für die Beschäftigten im Justiz- und Maßregelvollzug konnte ver.di weitere Erfolge verbuchen.
Alle Länder-Kolleg*innen erhalten ein sogenanntes Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro. Diese 3.000 Euro sind steuer- und abgabenfrei. Die Zahlung erfolgt in mehreren Schritten.
Ab dem 1. November 2024 werden darüber hinaus die monatlichen Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht.
Zum 1. Februar 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent. Wenn damit keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.
Zulagen für Beschäftigte im Justiz- und Maßregelvollzug vereinbart
Für die Beschäftigten im Justiz- und Maßregelvollzug konnte ver.di weitere Erfolge verbuchen.
Damit erfährt die Arbeit im medizinischen Dienst im Justizvollzug endlich die dringend notwendige Anerkennung.
ver.di hat sich seit Jahren dafür eingesetzt. Denn für uns war immer klar: Es muss gleiches Geld für gleiche Arbeit geben. Der Beruf der Krankenpflegerin bzw. des Krankenpflegers im Vollzug muss eine ähnliche Aufwertung erfahren, wie die Pflege in den Universitätskliniken. Nur durch deutliche Verbesserungen bei der Bezahlung kann der prekären Situation des medizinischen Dienstes im Justizvollzug begegnet werden. Ein erster wichtiger Schritt dazu ist ver.di mit dem Tarifabschluss gelungen.
Dieses gute Ergebnis verdanken wir unter anderem auch dem engagierten und beharrlichen Einsatz vieler ver.di-Kolleg*innen im Justizvollzugskrankenhaus NRW in Fröndenberg. Dieses Engagement wird nun belohnt!
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