In der Entgeltrunde 2023 für die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die dem berufsgenossenschaftlichen Anwendungstarifvertrag (BG-AT) unterliegen (BG-AT Anwender), wurden weitere Verhandlungen vereinbart. Diese wurden nun fortgesetzt.
Die weiteren Verhandlungen nach der Tarifeinigung 2023 betreffen u. a. die Entgelttabelle, die Modernisierung der §§ 16 und 17 BG-AT (Stufen der Entgelttabellen und allgemeine Regelungen zu den Stufen), Vereinbarkeit von Beruf und Familie, betriebliches Gesundheitsmanagement und Tarifierung der Studienbedingungen für dual Studierende. Diese Verhandlungen sind am 29. Februar gestartet und gingen am 2. und 3. Mai 2024 weiter.
In der Entgeltrunde 2023 sind alle Tabellenwerte angehoben worden, allerdings in den oberen Entgeltgruppen deutlich stärker als in den mittleren und unteren. Die schon bestehenden Verwerfungen in den mittleren Entgeltgruppen wurden nicht geglättet. Mit einer Verhandlungszusage wollten wir das mit der Arbeitgeberseite vor der nächsten Entgeltrunde 2025 bearbeiten. Nun ist die Arbeitgeberseite nur noch bereit, einzelne ausgewählte Tabellenwerte eventuell geringfügig anzupassen. Das reicht aus unserer Sicht nicht aus!
In der Entgeltrunde war die Arbeitgeberseite lediglich bereit, grundsätzlich die Verantwortung für das BGM zu übernehmen. Die Ausgestaltung wollte sie den einzelnen Trägern überlassen. Ein konkrete und passgenaues BGM im jeweiligen Träger halten wir für richtig, wollen dafür aber allgemeine tarifliche Strukturen entwickeln.
Das Rad muss nicht immer neu erfunden werden. Dazu ist das Thema zu wichtig. In der Umfrage zur Arbeitszeit im öffentlichen Dienst haben über 50 Prozent der Teilnehmenden angegeben, dass sie nicht wüssten, ob sie in der Lage sind, ihre Arbeit unter den jetzigen Bedingungen bis zum Renteneintritt ausüben zu können. Das bedeutet für uns, an den Arbeitsbedingungen muss dringend etwas geändert werden, damit es den Beschäftigten wieder besser geht und der Personalmangel in den Trägern nicht noch größer wird. Wir fordern daher die Aufnahme von ernsthaften Verhandlungen zum BGM und nicht nur Absichtserklärungen!
Zehn Jahre nach unserer Forderung zur Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses sind die Arbeitgeber bereit, diesen von 12,0 auf 15,0 Prozent des umgewandelten Entgelts zu erhöhen. Damit würden die Arbeitgeber das Niveau an das der Umwandlung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 anpassen.
Entgeltumwandlung lohnt sich vor allem, wenn das Bruttoentgelt oberhalb der Rentenversicherungsbeitragsgrenze liegt. Alle anderen Beschäftigten sollten sich vor einer Entscheidung zur Entgeltumwandlung umfassend beraten lassen!
Die Arbeitgeberseite stellte dazu Eckpunkte vor, die sich an den derzeit gelebten Regelungen für die dual Studierenden an den BG-eigenen Hochschulen orientieren. Und auch nur für diese Studierendengruppe sind die Arbeitgeber bereit, einen Tarifvertrag abzuschließen.
Ungeregelt sollen weiterhin die Studienverhältnisse für alle anderen praxisintegrierten dual Studierenden bleiben. Aus unserer Sicht eine vertane Chance. Wir haben die Arbeitgeberseite aufgefordert, uns einen Entwurf vorzulegen. Diesen werden wir prüfen.
Die nächste Tarifverhandlung findet am 1. Juli 2024 in Sankt Augustin statt.
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