Unfallversicherung

BG-AT Anwender: Nach dritter Verhandlungsrunde noch keine Einigung in Sicht

Verhandlungszusagen aus der Tarifrunde 2023
11.07.2024

Am 1. und 2. Juli 2024 gingen die Verhandlungen zur Modernisierung des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer*innen der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BG-AT) weiter.

Die zentrale ver.di Umfrage ergab, dass Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, auch die der Berufsgenossenschaften, ihren Arbeitgeber in der Regel nicht weiterempfehlen. Um für alle Beschäftigten, die jetzigen und die zukünftigen, attraktiv zu werden, muss jetzt etwas geschehen. Der BG-AT muss dringend weiterentwickelt werden.

Anerkennung der Berufserfahrung

Wir erwarten die Anerkennung aller Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten der Beschäftigten bei der Einstufung in die Erfahrungsstufen. Derzeit werden maximal drei Jahre Berufserfahrung anerkannt; darüber hinaus liegt es im Belieben der Arbeitgeber.

Auszubildende und Studierende der gewerblichen Berufsgenossenschaften haben drei Jahre bei ihrem Arbeitgeber Wissen gesammelt und mitgearbeitet. Trotzdem werden sie in Stufe 1 eingestellt, als wären sie absolute Neulinge. Wir erwarten die Anerkennung der bereits gesammelten Erfahrungen.

Bei einer Höhergruppierung ist die bereits erbrachte Wartezeit in der aktuellen Stufe weg bzw. wird bei einer Höhergruppierung um eine Entgeltgruppe ab Erfahrungsstufe 4 halbiert. Wir erwarten die Weiterführung der in der Stufe erbrachten Wartezeit bei Höhergruppierungen. Schließlich wird den Beschäftigten ja gerade aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten die höherwertige Tätigkeit übertragen.

Care-Arbeit

Beschäftigte kümmern sich in der Regel neben der Arbeit um ihre alten Eltern. Wir haben die Arbeitgeber aufgefordert, diese Doppelbelastung anzuerkennen, indem für nahe Angehörige für die Suche nach einem Pflegeplatz, den Umzugs in ein Heim Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgeltes in den Tarifvertrag aufgenommen wird. Die jetzt übliche Praxis der Arbeitszeitverlagerung mit Vor- und Nacharbeit verkennt die hohen Belastungen der Care-Arbeit.

Gleichwertigkeit von Fachkenntnissen

Bis zur Entgeltgruppe 12 erfolgt die Eingruppierung entsprechend der übertragenen Tätigkeit. Ab Entgeltgruppe 13 ist neben der auszuübenden Tätigkeit der
Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums Grundbedingung für die Vergütung der übertragenen Tätigkeit. Beschäftigte ohne diese formale Voraussetzung werden bei gleicher Tätigkeit eine Entgeltgruppe niedriger vergütet. Wir erwarten, dass, wenn eine Tätigkeit, für die in der Regel ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium Voraussetzung ist, übertragen wird, diese Tätigkeit dann auch so vergütet wird.

Arbeitgeber haben kein Interesse an der Weiterentwicklung des BG-AT?

Sie sind nach Rückfragen in den Berufsgenossenschaften der Meinung, dass die jetzigen Regelungen des BG-AT ausreichend attraktiv seien und aus ihrer Sicht kein Handlungsdruck bestehe. Falls in der Zukunft die Attraktivität der BG-AT Anwender erhöht werden müsse, werde man dann die Verhandlungen aufnehmen.

Die Tarifverhandlungen gehen am 5. September 2024 in Berlin weiter.

Diese Tarifinfo gibt es hier als PDF, gerne auch zum Ausdrucken und Verteilen: 

 

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