Die Arbeit auf und an den Straßen, seien es Landes- oder Bundesstraßen, ist gefährlich. Neben der erhöhten Unfallgefahr durch Verkehrsteilnehmende verursacht auch die weitere Arbeit, sei es im Straßenbetriebsdienst, aber auch in der Verwaltung Krankheit bis hin zum Tod.
ver.di hat sich immer wieder dafür eingesetzt, dass Arbeitsbedingungen in allen Berufen und Tätigkeiten den konkreten Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterliegen. Im Bereich der körperlichen Gefährdungen und Gefahren sehen das auch die Arbeitgeber ein. Aber es gehört noch mehr dazu, die Beschäftigten gesund zu erhalten und damit ihre Arbeitsfähigkeit und Arbeitskraft zu stärken.
Seit 2013 sind die Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer psychischen Gefährdungsbeurteilung festzustellen, welche Faktoren psychisch so belastend sind, dass sie krankmachen.
Dazu gehören im Fall der Straßenbauverwaltungen u.a. Belastungssituationen wie z.B. zu hohes Arbeits-aufkommen bei reduzierter Beschäftigtenzahl; drohende Abbaumaßnahmen durch Privatisierung oder Vergabe von Aufgaben an Dritte; aber auch Mobbing oder unfaire Leitungs(un)Kultur mit Geringschät-zung des Einzelnen.
Die Psychische Gefährdungsbeurteilung als Aufgabe für die Interessenvertretungen
Im Oktober 2021 hat ver.di im Rahmen einer Bildungsveranstaltung, der 9. Fachtagung zum Thema Psychische Gefährdungsbeurteilung, diese Aufgabe der Unternehmen und Behörden vorgestellt und mit den teilnehmenden Personalräten verschiedene Vorgehensweisen diskutiert, wie sie eine solche Befragung in einem ersten Schritt unterstützen können. Ziel ist es, beteiligungsorientiert gemeinsam mit Unternehmens- und Dienststellenleitung daran zu arbeiten, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz auch in diesem Bereich eingehalten bzw. gefördert wird.
Heute stellen wir fest:
Obwohl die psychische Gefährdungsbeurteilung seit 2013 Pflicht der Arbeitgeber*innen ist, fand in keiner Straßenbauverwaltung eine solche psychische Gefährdungsbeurteilung statt.
„Wir haben Wichtigeres zu tun.“
Das haben die Interessenvertretungen, die diese Beurteilung im Interesse ihrer Beschäftigten gefordert haben, seitens ihrer Arbeitgeber zu hören bekommen.
Jetzt ist es an der Zeit, gerade in diesen Zeiten, mit den Corona-Belastungen und den Belastungen außerhalb der Arbeit, bei den Veränderungen in den Straßenbauverwaltungen dafür zu sorgen, dass Beschäftigte in ihrer Arbeit gesunderhalten werden – und dazu gehört auch die psychische Gesundheit! Denn nur körperlich und geistig gesunde Arbeitnehmer*innen können eine Verwaltung, einen Betrieb erfolgreich machen.
Daher fordert ver.di alle Interessenvertretungen und gewerkschaftlich Aktive auf:
Macht die Arbeitssituation und die damit einhergehende psychische Belastung zu eurem Thema! Diskutiert sie auf Personal- und Betriebsversammlungen! Fordert eure Arbeitgeber immer wieder öffentlich dazu auf, etwas für die Gesundheit und den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten zu tun! Fordert die Psychische Gefährdungsbeurteilung ein!
ver.di bietet dafür gern Unterstützung durch den DGB-Index gute Arbeit an. Aber auch die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften unterstützen bei der Durchführung und der weiteren Planung gern.
Weitere Informationen sind hier zu finden:
ver.di-Online-Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung: https://verdi-gefaerdungsbeurteilung.de
In der gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie der Bundesregierung hat auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umfangreiche Handlungshilfen herausgegeben. (www://gda-psyche.de).
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Bundesverkehrsverwaltung (BMDV) / Straßenbauverwaltung der Länder / Autobahn GmbH / Landessteuerverwaltung
030/6956-2116
Martin.Krupp@verdi.de