Straßenbauverwaltungen

Was bedeutet die Tarifeinigung konkret für die Eingruppierungen?

15.12.2023

Die Tarifeiningung steht. Was bedeutet das am Ende konkret im Geldbeutel? Wir schauen hier auf die Eingruppierungen im Straßenbetriebsdienst, die sich auf Antrag ab dem 1.1.2025 verbessern. Lasst euch vor Antragsstellung bei ver.di beraten.

Straßenbetriebsdienst rückt um eine Entgeltgruppe auf!

Unser Engagement in den Straßenbauverwaltungen der Länder hat sich gelohnt! Die Eingruppierungen im Straßenbetriebsdienst werden um jeweils eine Entgeltgruppe angehoben. Die Höhergruppierung findet stufengleich statt. Das bedeutet, dass ihr eure Erfahrungsstufe mit in die neue Eingruppierung mitnehmt. Dies war und ist bis jetzt im Tarifvertrag der Länder, im Unterschied zum TVÖD, nicht möglich. Es ist das erste Mal im TVL, dass ein stufengleicher Aufstieg für Beschäftigte stattfindet.

Konkret bedeutet das für die Eingruppierung:
Die Entgeltgruppe (EG) 3 fällt weg. Die dort beschriebenen Tätigkeiten werden künftig in der EG 4 Fallgruppe 3. als „Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst“ erfasst. Die EG 5 bleibt unverändert. In der EG 6 wird als Fallgruppe 6 der „Straßenwärter, denen durch ausdrückliche Anordnung zusätzliche Tätigkeiten übertragen worden sind, die besondere im Bereich des Straßenbetriebsdienstes erworbene Erfahrungen oder mindestens eine zusätzliche Schulung voraussetzen.“

Beschäftigte, die als Verwalter des Gerätehofes einer Straßenmeisterei eingesetzt sind, sind zukünftig in der der EG 7 Fallgruppe „4. Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppen 1 und 2 des Abschnitts 1 als Verwalter des Gerätehofes einer Straßenmeisterei“ eingruppiert. Also auch hier eine Entgeltgruppe nach oben.

Kolleg*innen der EG 8 der Fallgruppen 1.-3. (Bauaufseher, Kolonnenführer und Streckenwarte) sind zukünftig in den Fallgruppen 2.-4. der EG 9a eingruppiert.

Eine Straßenwärter*in in der EG 5 Stufe 3 steigt mit dem Tarifabschluss in EG 6 Stufe 3. Das ist ein großer Erfolg für uns!

Wir wissen, dass es in einigen Bundesländer „Sonderlösungen“ bei Eingruppierungen gibt. Diese entsprechen nicht dem Tarifvertrag und müssen nun vor Ort angepasst werden.

Wie geht es jetzt weiter? Ihr seid gefragt!
Nun gibt es eine ver.di-Mitgliederbefragung zum Ergebnis bis zum 12. Januar 2024. Alle ver.di-Mitglieder beim Arbeitgeber Land können sich an der Befragung beteiligen. Mitte Januar entscheidet die ehrenamtliche ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst auf Grundlage des Befragungsergebnisses, ob die Tarifeinigung zum Tarifvertrag wird.

Weitere Informationen und Beispielrechnungen findet ihr im Tarifinfo.

 

Kontakt

  • Martin Krupp

    Bun­des­ver­kehrs­ver­wal­tung (BMD­V) / Stra­ßen­bau­ver­wal­tung der Län­der / Au­to­bahn GmbH / Lan­des­steu­er­ver­wal­tung

    030/6956-2116