Die mächtige Streikbewegung der letzten Wochen hat Wirkung gezeigt und Bewegung in die Verhandlungen für die Beschäftigten der Länder gebracht. Das Ergebnis schließt an die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen an.
Einen heißen Empfang bereiteten allein 10.000 Streikende der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), bevor die Verhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder in die entscheidende Runde gingen. In den Tagen davor hatten bundesweit rund 70.000 Kolleg*innen gestreikt und den ver.di-Forderungen Nachdruck verliehen. Die Rahmenbedingungen waren schwierig: Die öffentlichen Kassen seien leer, hieß es von der TdL. Die Arbeitgeber verwiesen auf das Haushaltschaos in Berlin rund um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Dank der Streiks und Protestaktionen konnte nach drei Verhandlungstagen trotz der Widerstände ein Ergebnis erzielt werden, das im Kern dem Abschluss mit Bund und Kommunen vom April 2023 entspricht. „Mit diesem Ergebnis knüpfen die Beschäftigten der Länder an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen an. Gleichzeitig konnten eine Reihe weiterer wichtiger Regelungen vereinbart werden, darunter ein erster wichtiger Schritt hin zu einem zukünftigen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
Alle Länder-Kolleg*innen erhalten eine sogenannte Inflationsabmilderungsprämie von insgesamt 3.000 Euro. Diese 3.000 Euro sind steuer- und abgabenfrei. Die Zahlung erfolgt in mehreren Schritten.
Ab dem 1. November 2024 werden die monatlichen Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht, die zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht werden. Wenn damit keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt. Für Auszubildende, Dual-Studierende, sowie Prak-tikant*innen werden die Entgelte zum 1. November 2024 um 100 Euro erhöht, zum 1. Februar 2025 nochmal um weitere 50 Euro.
Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens befriedigend ist, werden unbefristet übernommen. Auszubildende mit einer Abschlussnote, die mindestens ausreichend ist, werden zunächst für 12 Monate befristet übernommen. Die Laufzeit beträgt 25 Monate bis zum 30. September 2025. Der Tarifvertrag wir inhaltsgleich auf die Beamt*innen übertragen.
Straßenbetriebsdienst rückt um eine Entgeltgruppe auf!
Unser Engagement in den Straßenbauverwaltungen der Länder hat sich gelohnt! Die Eingruppierungen im Straßenbetriebsdienst werden um jeweils eine Entgeltgruppe angehoben. Die Höhergruppierung findet stufengleich statt. Das bedeutet, dass die bestehende Erfahrungsstufe mit in die neue Eingruppierung übernommen wird. Dies war und ist bis jetzt im Tarifvertrag der Länder, im Unterschied zum TVÖD, nicht möglich. Es ist das erste Mal im TV-L, dass ein stufengleicher Aufstieg für Beschäftigte stattfindet.
Konkret bedeutet das: Eine Straßenwärter*in in der EG 5 Stufe 3, steigt mit dem Tarifabschluss in EG 6 Stufe 3. Das ist ein großer Erfolg!
Wie geht es jetzt weiter? Ihr seid gefragt!
Nun gibt es eine ver.di-Mitgliederbefragung zum Ergebnis bis zum 12. Januar 2024. Alle ver.di-Mitglieder beim Arbeitgeber Land können sich an der Befragung beteiligen. Mitte Januar entscheidet die ehrenamtliche ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst auf Grundlage des Befragungsergebnisses, ob die Tarifeinigung zum Tarifvertrag wird.
Bundesverkehrsverwaltung (BMDV) / Straßenbauverwaltung der Länder / Autobahn GmbH / Landessteuerverwaltung
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Martin.Krupp@verdi.de