Nach langen Gesprächen konnten die Verhandlungskommissionen von ver.di und IG BAU mit den Arbeitgebern der Wohnungswirtschaft erfolgreich mehrere Tarifverträge abschließen, die jeweils zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.
1. Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung zum Zwecke von Freistellungstagen:
Teile des 13. Monatsgehalts (Weihnachtsgeld) können künftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden. Dies muss bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres beantragt werden.
2. Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung:
Danach können jährlich statt heute maximal vier Prozent dann bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Zu beachten sind hierbei die unterschiedlichen Bewertungen der Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit nach dem Einkommensteuergesetz.
3. Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings:
Beschäftigte können künftig Teile des Bruttoentgelts für das Leasing von Fahrrädern und E-Bikes nutzen.
4. Tarifvertrag Zeitwertkonten (Sabbatical):
Mit einem Zeitwertkonto können Beschäftigte längere Freistellungszeiten zum Beispiel für eine längere Auszeit (Sabbatical) oder einen früheren Eintritt in die Altersruhezeit ansparen. Angespart werden kann durch die Einbringung von Zeit, aber auch durch die Einbringung von Entgeltbestandteilen. Das Zeitwertkonto wird in Geld geführt und die eingezahlten Beträge sind gegen Insolvenz abzusichern.
Zum Beschäftigungssicherungstarifvertrag und Manteltarifvertrag befinden sich die Bundestarifkommissionen weiterhin in Sondierungen bzw. Verhandlungen.
Bundesfachgruppenleiterin Besondere Dienstleistungen