Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Vier neue Tarifverträge

21.04.2023

Die Verhandlungskommissionen von ver.di und der IG BAU haben sich nach langen und intensiven Gesprächen am 21. März mit den Arbeitgebern der Wohnungswirtschaft auf vier neue Tarifverträge verständigt. Vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Tarifkommissionen gibt es folgende Einigungen:

  1. Die betriebliche Altersversorgung ist künftig ein eigener Tarifvertrag und nicht mehr eine Protokollnotiz als Anhang zum Manteltarifvertrag. Künftig können 8 Prozent (bisher 4 Prozent) der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei umgewandelt werden.

  2. Beschäftigte können künftig Teile des 13. Monatseinkommens in maximal drei zusätzliche freie Tage umwandeln. Für diese Möglichkeit müssen in dem Unternehmen mindestens 30 Mitarbeiter*innen beschäftigt sein. Liegt die Zahl der Beschäftigten unter 30, können Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. Beschäftigte diese Möglichkeit freiwillig vereinbaren.

  3. Künftig können Beschäftigte Teile ihres Entgelts für ein Fahrradleasing umwandeln. Die Umwandlungssumme beträgt maximal 5 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts. ver.di und IG BAU haben erreicht, dass der Arbeitgeber die Leasingrate mit rund 15 Prozent bezuschusst. Unternehmen mit Betriebsrat können höhere Zuschüsse vereinbaren. Das Leasingmodell schmälert grundsätzlich die spätere Rente, geben die Gewerkschaften zu bedenken.

  4. Künftig besteht die Möglichkeit, ein Zeitwertkonto zu führen. Auf diesem Konto wird Arbeitszeit in Form eines Geldbetrages gesammelt. Dieses Konto kann für die verschiedensten Möglichkeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung genutzt werden (u.a. Sabbatical, für familiäre Verpflichtungen).

Im Juni werden der Manteltarifvertrag und der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung weiterverhandelt.

 

Kontakt

  • Sonja Austermühle

    Bun­des­fach­grup­pen­lei­te­rin Be­son­de­re Dienst­leis­tun­gen