Nach zähen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ist uns eine Verbesserung für insgesamt 6.000 Kolleginnen und Kollegen gelungen. Die Einigung sieht vor, dass ab dem 01. Oktober 2022 die Aufwandsvergütungen für die Beschäftigten im Außendienst der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung steigen.
Bei einer Abwesenheit über 8 Stunden ohne Übernachtung erhalten die Kolleginnen und Kollegen zukünftig eine Aufwandsvergütung von 7,00 Euro (bisher 3 Euro). Bei einer mehrtägigen Abwesenheit mit Übernachtung steigt der Betrag von 8,00 Euro auf 9,50 Euro (§47 Nr. 10 (1) TVÖD-BTV). Die alten Sätze/Staffelungen von 3,00 Euro, 5,00 Euro und 8,00 Euro fallen weg. Erhalten bleiben nur die 2,00 Euro bei einer Abwesenheit von 3 bis 8 Stunden (§47 Nr. 10 (2) TVÖD-BTV).
„Zu einer höheren Steigerung und einem früheren In Kraft setzen waren die Arbeitgeber nicht bereit. Die Verhandlungen drohten zu scheitern. Dies hätte bedeutet, dass unsere Forderung in die ohnehin schon sehr schwierige Tarifrunde 2023 mit geschoben worden wäre. Mit offenem Ausgang.“, berichten die Mitglieder der ver.di-Bundestarifkommission für den Bereich WSV Kirstin Hinz, Detlef Lellmann und Günther Ruf.
ver.di hat die Umsetzung dieser Zusage seit 2019 immer wieder eingefordert. Leider hat Einlösung dieser Zusage bis zu den diesjährigen Verhandlungen im Rahmen der Tarifpflege gedauert. Seit März erfolgten hierzu drei Verhandlungsrunden, bei denen zunächst keine Einigung erzielt werden konnte.
„Dieser akzeptable Erfolg konnte nur mit engagierten ver.di-Mitgliedern erreicht werden. Dies zeigt: nur gemeinsam in ver.di sind wir stark.“, stellt Detlef Lellmann Sprecher der ver.di-Bundesfachkommission Bundesverkehrsverwaltung fest.
Die nächste Tarifrunde, die im Januar 2023 beginnt, wird jetzt vorbereitet. Bei den hohen Preissteigerungen muss das Ziel sein, eine entsprechende Entgelterhöhung zu erreichen. Das geht nur mit Euch zusammen. Dazu werden wir die ver.di-Kolleginnen und Kollegen der WSV in den nächsten Wochen weiter informieren und beteiligen.
Bundesverkehrsverwaltung (BMDV) / Straßenbauverwaltung der Länder / Autobahn GmbH / Landessteuerverwaltung
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