Unsere langjährige Arbeit zahlt sich aus. Leider keine direkte Verpflichtung für Arbeitgeber oder Mitgliedsstaaten.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Jahr 2022 die berufliche Exposition von Feuerwehrleuten als krebserregend eingestuft (Stufe 1, krebserregend für Menschen). Das EU-Parlament hat nun in der fünften Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und Reproduktionstoxine diese Einstufung anerkannt. Für die Anerkennung des berufsbedingten er-höhten Krebsrisikos setzen wir uns seit Jah-ren ein. Unsere ausdauernde und harte Arbeit hat sich wieder einmal gelohnt!
Die Richtlinie enthält folgenden Text: „Die Weltgesundheitsorganisation hat die berufliche Exposition von Feuerwehrleuten als krebserregend (Gruppe 1) eingestuft. Die be-rufsbedingte Exposition von Feuerwehrleuten umfasst eine Vielzahl von Gefahren, die sich aus Bränden und Nichtbrandereignissen ergeben. Feuerwehrleute können Verbrennungsprodukten von Bränden, Baumaterialien, Chemikalien in Löschschäumen, Flammschutzmitteln und Dieselabgasen ausgesetzt sein. Die Aufnahme von Brandabgasen oder anderen Chemikalien kann durch Einatmen und dermale Absorption und möglicherweise durch Verschlucken erfolgen. Diese Arbeitnehmer sollten daher besser vor einer solchen Exposition geschützt werden.“
Dieser Text ist im sogenannten „Erwägungsgrund“ enthalten und nicht in einem Artikel der Richtlinie, daher ergeben sich für Arbeitgeber oder Mitgliedsstaaten erst einmal keine direkten Verpflichtungen.
Aber ein Schritt ist geschafft: Die Klassifizierung der WHO ist nun EU-Recht! Wir können hier einhaken und weiter Lobbyarbeit mit dem Ziel der automatischen Anerkennung bestimmter Krebserkrankungen leisten.
Wie z.B. bei der Asbestrichtlinie muss nun die Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten erfolgen. Wir werden diesen Prozess intensiv begleiten, um die berechtigten Interessen der Feuerwehrleute durchzusetzen.
Wir bleiben dran! Für Euch!
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