Seit 2021 ist im achten Sozialgesetzbuch in § 79 geregelt: "Zur Planung und Bereitstellung einer bedarfsgerechten Personalausstattung ist ein Verfahren zur Personalbemessung zu nutzen.” Doch wird das auch flächendeckend umgesetzt? Und was ist eigentlich “bedarfsgerecht”? Wir wollen mit euch diskutieren, wie ein geeignetes Verfahren zur Personalbemessung aussehen kann und wie wir uns gemeinsam für eine bessere Personalplanung in den Allgemeinen Sozialen Diensten einsetzen können.
Dazu haben wir Expert*innen aus der Praxis eingeladen: Monika Stark-Murgia wird uns vom Personalbemessungsverfahren der Stadt Stuttgart berichten, durch das nun das Fehlen von mehr als 100 Stellen im ASD offenbart wurde. Philipp Heinze wird uns aufzeigen, wie Beschäftigte im Sozialreferat München ein Personalbemessungsverfahren durchsetzen konnten.
Wann? Am Donnerstag 5. Dezember 2024 von 17:00 bis 18:30 Uhr
Anmeldung: Hier könnt ihr euch anmelden. Der Einwahllink wird am Tag der Veranstaltung versendet.
Weitere Infos zur Kampagne „Hilfe für die Jugendhilfe“ unter www.jugendhilfe.verdi.de