Eingruppierungsregelungen im Sozial- und Erziehungsdienst
Für Sozial- und Erziehungsberufe gibt es in der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD seit 2009 einen eigenen Abschnitt. Hier werden Tätigkeiten bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet. Diese Zuordnung ist entscheidend dafür, wie viel die Beschäftigten verdienen. Die Entgeltordnung gilt unmittelbar bei allen Arbeitgebern, die Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sind. Die Kommunen/Gemeinden, aber auch viele kirchliche und andere freie Träger wenden den TVöD an oder nehmen darauf Bezug. Und selbst Träger, die tariflos sind, nutzen die Regelungen des TVöD oftmals als Orientierung. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ist somit die Leitwährung für die Eingruppierung und Bezahlung der Beschäftigten in den Kitas, der Schulsozialarbeit, der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, Wohnungslosenhilfe und in vielen anderen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit.
Die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD Gemeinden wurde zuletzt im Jahr 2022 verhandelt und kann nun frühsten zum 31. Dezember 2026 wieder gekündigt werden. Wir konnten viele der Forderungen nach einer Aufwertung durchsetzen, mussten aber auch Kompromisse eingehen. Die große Mehrheit der Beschäftigten erhält nun eine SuE-Zulage in Höhe von 130 bzw. 180 Euro, zwei Regenerationstage und die Möglichkeit, Teile dieser SuE-Zulage in zwei weitere freie Tage umzuwandeln. Weitere Informationen über den Tarifabschluss erhaltet ihr unter: mehr-braucht-mehr.de
Die im aktualisierten Ratgeber enthaltenen Informationen zu den einzelnen Berufsgruppen beschreiben den Stand nach dem Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst 2022. Derzeit befinden wir uns in Tarifverhandlungen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. ver.di fordert 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro: zusammen-geht-mehr.verdi.de Die Kolleg*innen aus dem Sozial- und Erziehungsdienst sind in dieser Tarifrunde wieder mit dabei. Darüber hinaus geht es nun um die Anwendung und Umsetzung der jeweiligen Tarifergebnisse bei allen freien Trägern in der Sozialen Arbeit. In den zurückliegenden Jahren ist es bei einigen freien Trägern gelungen, eine verbesserte Eingruppierung für pädagogische Kräfte durchzusetzen. Solche Erfolge kommen jedoch nicht von allein.
Bundesfachgruppenleiterin / Dipl. Sozialpädagogin, Sozialarbeiterin, Diakonin
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