(Stand: 02.09.2022)
Wer erhält die Zulage?
Beschäftigte, die in Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung in den folgenden Entgeltgruppen eingruppiert sind, erhalten ab 01. Juli 2022 eine monatliche Zulage. 130 Euro erhalten alle Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a. Die 180 Euro erhalten Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 11b, S 12, S 14 sowie der S 15 Fallgruppe 6.
Außerdem können (Alt-) Beschäftigte, die sich weder 2009 noch 2015 überleiten lassen haben und derzeit weiterhin nach Anlage A (VKA) eingruppiert sind, erneut eine Überleitung nach der Anlage C (VKA) in die sog. „S-Gruppen“ beantragen und erhalten dann ebenfalls die neue SuE-Zulage. Weiteres hierzu unter FAQ „Überleitung“.
Verändert sich die Höhe der Zulage bei Teilzeitbeschäftigung?
Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Zulage entsprechend der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit anteilig.
Warum erhalten nur Leiter*innen der kleinen Kitas (bis 39 Plätze) diese Zulage?
Mit diesem Ergebnis konnte der Forderung nach Mindesteingruppierung der Leiter*innen kleiner Kindertageseinrichtungen in die Entgeltgruppe S 11a gefolgt werden. Hintergrund dieser Forderung ist, dass die Tabellenwerte in der Entgeltgruppe S 9 betragsgleich mit den Werten der Entgeltgruppe S 8b sind (Eingruppierung als Fachkraft mit schwierigen Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 8b). Hier sollte eine Heraushebung stattfinden.
Warum werden alle anderen Leitungskräfte und die Stellvertretungen von der neuen Zulage ausgenommen?
Diese Tarifrunde setzt fort, was 2009 mit dem Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst begann und mit den Verhandlungen 2015 weiterging - das Ziel, die Aufwertung aller Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst.
2015 konnten für Kita-Leitung/Stellvertretung bereits spürbare Verbesserungen der Eingruppierung erreicht werden.
Für alle anderen Beschäftigtengruppen, also die große Mehrheit, gab es 2015 nur leichte Steigerungen und das nach fast 8 Wochen Erzwingungsstreik.
Kita-Leiter*innen und die endlich tariflich etablierten Stellvertreter*innen bekamen teilweise mehrere hundert Euro im Monat mehr und wurden mindestens eine, teilweise zwei Entgeltgruppen höhergruppiert.
Die 2015 erreichten Verbesserungen in der Eingruppierung führten so direkt zu einer deutlichen Anhebung der Entgelte, die nun natürlich auch für Kita-Leiter*innen, die erst nach 2015 diese Tätigkeit übernahmen, gelten.
In den Forderungen für die Tarifrunde 2022 ging es u. a. um bessere Arbeitsbedingungen durch mehr Vorbereitungszeiten und ein System zum Ausgleich von Belastungen für das gesamte pädagogische Personal in den Kitas.
Außerdem ging es um die höhere Eingruppierung von Fach- und Ergänzungskräften im Gruppendienst (Kinderpfleger*innen, Sozialassistent*innen und Erzieher*innen).
Ist die Zulage dynamisch?
Nein. Die Zulage ist (vorerst) nicht dynamisch, also verändert sich bei allgemeinen Entgelterhöhungen nicht automatisch.
Erhalte ich die Zulage brutto oder netto?
Die monatliche Zulage beträgt 130 Euro bzw. 180 Euro brutto.
Wann wird die Zulage ausgezahlt?
Die (monatlichen) Zulagen werden ab dem 1. Juli 2022 – rückwirkend – gezahlt. Alle Beschäftigte erhalten ab Juli 2022 nach Auszahlung neue Entgeltabrechnungen für die vergangenen Monate. Wir gehen derzeit von einer Auszahlung im September 2022 aus.
Bundesfachgruppenleiterin / Dipl. Sozialpädagogin, Sozialarbeiterin, Diakonin
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