Dienstag, 12. November 2024 von 18.30 – 20.30 Uhr als Livestream auf
Frauen in ver.di (verdi.de)
Jede vierte Frau im Alter von 16 bis 85 Jahren wurde bereits einmal in ihrem Leben von ihrem Lebensgefährten oder Ex-Lebensgefährten misshandelt. Häusliche Gewalt ist sowohl körperlich als auch seelisch besonders belastend, weil sie zu Hause stattfindet – an einem Ort, der eigentlich Schutz und Geborgenheit vermittelt und von einem Menschen ausgeht, dem man vertraut.
Wenn jede vierte Frau betroffen ist, dann wird es auch bei dir am Arbeitsplatz oder in deinem Betrieb von häuslicher Gewalt betroffene Kolleginnen geben…
Deine Kollegin wirkt in letzter Zeit ängstlich und verschüchtert, geht Deinen Fragen aber beharrlich aus dem Weg. Du hast den Verdacht, dass sie von ihrem Partner geschlagen wird, da sie neulich eine auffällige Schramme im Gesicht hatte. Oder hat sich eine Kollegin direkt an Dich gewandt und Dich um Hilfe gebeten?
Diesen Fragen wollen wir gemeinsam nachgehen!
Programm
Moderation: Julia Korbik, Autorin
Eröffnung Silke Zimmer, ver.di Bundesvorstand
Häusliche Gewalt – Kristin Fischer Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen BIG e.V.
Erfahrungsberichte – Auswirkungen auf das Arbeitsleben:
Monika Zimmermann – ehemals Personalrätin BARMER Ersatzkasse
Ingrid Schramm – ehemals Frauenvertreterin der Berliner Stadtreinigung
Diskussion und Nachfragen *
Handlungsbedarf in Deutschland – Istanbul-Konvention umsetzen
Christina Stockfisch, DGB
Fazit
Karin Schwendler, ver.di Frauen- und Gleichstellungspolitik
* Fragen können über den Chat auf der Seite des Livestream
www.frauen.verdi.de gestellt werden – beteiligt euch gerne!
Istanbul Konvention Übereinkommen gegen Gewalt an Frauen
Die Istanbul-Konvention definiert Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung, die „Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben“ (Präambel). In der Konvention wird ein umfassender Gewaltbegriff verwendet, der neben physischer und sexualisierter Gewalt unter anderem auch psychische und ökonomische Gewalt anerkennt (Artikel 3, Absatz b).
ILO Übereinkommen Nr. 190, Empfehlung Nr. 206 und die dazugehörige Entschließung Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
„…stellt fest, dass häusliche Gewalt Auswirkungen auf die Beschäftigung, die Produktivität und die Gesundheit und Sicherheit haben kann und dass die Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und Arbeitsmarktinstitutionen im Rahmen anderer Maßnahmen dazu beitragen können, die Auswirkungen häuslicher Gewalt anzuerkennen, darauf zu reagieren und dagegen vorzugehen, …“
Eine Veranstaltung des Frauenvorstands Öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr sowie dem Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik
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